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Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über sechs Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Grundverkehrsgesetz Niederösterreich

Grüner Grundverkehr im Bundesland Niederösterreich

Der Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Niederösterreich grundsätzlich genehmigungspflichtig. Davon ausgenommen sind:

Um eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde zu erhalten, bedarf es unter anderem auch gewissen Voraussetzungen:

Grauer Grundverkehr im Bundesland Niederösterreich

Der Grundstückserwerb an Baugrundstücken ist im Bundesland Niederösterreich nicht genehmigungspflichtig.

Ausländerverkehr im Bundesland Niederösterreich

Der Eigentumserwerb an einem Grundstück durch ausländische Personen ist im Bundesland Niederösterreich grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Davon ausgenommen sind:

Die Voraussetzungen für eine Genehmigung sind folgende:

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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