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Haben Sie Rechtsfragen aufgrund eines Sportunfalls in Österreich? Dann sind Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei richtig!

Sportunfälle

Wer beim Sport die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Unfall mit Sachschäden oder Personenschäden verschuldet, macht sich unter Umständen strafbar und wird schadenersatzpflichtig.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Dank unserer Niederlassungen in allen großen Wintersport-Bundesländern verfügen wir uns eine echte Expertise im Sportrecht."

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie österreichweit bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen. Dabei sind wir sowohl außergerichtlich als auch vor allen Zivilgerichten und Strafgerichten tätig.

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Umfassende Betreuung

Mögliche Ansprüche

  • Bergungskosten
  • Schmerzen
  • Sachschäden
  • Heilungskosten
  • Frustrierte Aufwendungen
  • Verdienstentgang
  • Entgangener Gewinn
  • Pauschale Unkosten

Rechtsvertretung

  • österreichweit
  • außergerichtliche Vertretung
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verwaltungsstrafverfahren
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Ablauf

Honorar

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Sportunfällen immer auf Basis des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs. So ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass der Gegner am Ende ihre Kosten ersetzen muss.

WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar."
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Rechtsschutzversicherungen

Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.

Videokonferenz

Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.

Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache auch aus dem Ausland von Angesicht zu Angesicht mit unseren österreichischen RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen weite Anreise nach Österreich ein.

Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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