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SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder

Die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) hat im Einvernehmen mit den Snowboard-Verbänden zusätzlich zu den FIS-Regeln und dem POE-Pisten-Ordnungs-Entwurf weitere spezifische Regeln geschaffen, die von den Snowboardern noch zusätzlich zu beachten sind.

Die SKUS Regeln stellen eine Verhaltensregel dar, deren Nichteinhaltung im Fall des Unfalls ein Verschulden begründet.

Der Rodler hat durch kontrollierte, dem Gelände und seinem Können angepasste Fahrweise den Gefahren des Rodelsports Rechnung zu tragen. Er hat auf Sicht zu fahren und die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten.

In der österreichischen Rechtsprechung wurden diese Regeln bisher nicht erwähnt. Eine Missachtung der in diesen Regeln dokumentierten Sorgfaltspflichten kann aber bei einem Snowboardunfall und dadurch ausgelösten Sachschäden oder Personenschäden zweifellos zur Strafbarkeit und zur zivilrechtlichen Haftung führen.

SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder im Volltext

Richtlinien in Snowparks

  1. Erst schauen, dann springen
  2. Plane deinen Lauf
  3. Geh es langsam an
  4. Respekt verdient Respekt

Start small and work your way up.

Zusätzliche Richtlinien für Snowboarder

  1. Legen Sie das Snowboard immer mit der Bindungsseite nach unten in den Schnee.
  2. Lösen Sie an Skiliften und auf Sesselbahnen das hintere Bein aus der Bindung.
  3. Verbinden Sie bei Alpinbindungen das vordere Bein mit einem Fangriemen (leash) fest mit dem Snowboard.
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Zuletzt geändert: 25.10.2024
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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