Ort der Auftragsabwicklung
Grundsätzlich führen wir alle Leistungen innerhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten durch.
Besprechungen werden bevorzugt via Videokonferenz, Telefon oder auf besonderen Wunsch auch in einer unserer Niederlassungen durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Niederlassung jedes Rechtsgebiet abdeckt. Sollten Sie daher eine Besprechung in einer besonderen Niederlassung wünschen, so ist dies vor der Auftragserteilung bzw. vor der Terminvereinbarung abzuklären.
Besprechungen beim Mandanten sind nur in Ausnahmefällen möglich, jedenfalls mit erheblichen Mehrkosten verbunden und vor der Auftragserteilung zu vereinbaren.
Auswärtstermine wie Gerichtstermine, Behördentermine, Befundaufnahmen, Ortsaugenscheine oder Verhandlungen an Ort und Stelle werden an der jeweils bestimmten Örtlichkeit durchgeführt.