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“Geschäfte mit Handschlagqualität”, “zu viel Papierkram”, “darum wollte ich mich kümmern, wenn das Unternehmen läuft” – wir kennen alle Ausreden von Unternehmen, die im Schadensfall mangels haftungsoptimierter Verträge maximal zur Kasse gebeten wurden.

AGB und Verträge

Für die Verwendung von angepassten, haftungsoptimierten Verträgen gibt es nur einen richtigen Zeitpunkt: von Anfang an.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Vertragsrecht ist unsere Leidenschaft. Unsere Veträge nutzen alle zulässigen Möglichkeiten zur rechtlichen Optimierung.

Vor Gericht hat dies unseren Mandanten schon viel Geld erspart."

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Umfassende Betreuung

Grundlagen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
  • Non-Disclosure-Agreement
  • Auftragsverarbeitungsvertrag

Wirtschaftsrecht

  • Lizenzvertrag
  • Wartungsvertrag
  • Service-Level-Agreement
  • Liefervertrag
  • Franchisevertrag

Gesellschaftsrecht

  • FlexKapG-Vertrag
  • GmbH-Vertrag
  • OG-Vertrag
  • KG-Vertrag
  • GbR-Vertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Arbeitsrecht

  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Dienstwagen-Vereinbarung
  • Homeoffice-Vereinbarung
  • Ausbildungskosten-Rückerstattung
  • Konkurrenzverbot
  • Datenschutz-Information
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Aufschub ist gefährlich

Insbesondere Neugründer unterliegen oft einem verlockenden Denkfehler. Sie wollen ohne professionell erstellte Verträge starten und herausfinden, wie das Geschäft läuft.

Wer so agiert, hat zum Start des Unternehmens mangels langjähriger Berufserfahrung das höchste Fehler-Risiko und zugleich die schlechteste rechtliche Absicherung. Nicht wenige beenden dieses Experiment mit lebenslangen Schulden.

Best-of-Methode

Besonders beliebt ist die „Best-of-Methode“. Erfahrene Unternehmer, aber leider juristische Laien, kopieren quer durchs Internet fremde Vorlagen und fügen dann alle Klauseln in ein neues Dokument ein. Voilà, fertig für lau!

Wenn es denn so einfach wäre. Wer keine Ahnung hat, was diese juristischen Fachausdrücke bedeuten, sollte nicht versuchen, die Rechtsgrundlage aller seiner Geschäfte selbst zu zimmern. Das geht ausnahmslos schief (wir haben diesbezüglich schon einige Wetten gewonnen).

Beispielsweise kann die eigene Haftung auf unterschiedliche, zueinander nicht kompatible Arten reduziert werden. Wer alle Klauseln zusammenfügt, baut ein rechtsungültiges Konstrukt.

Das Schlimmste zuletzt: Die Best-of-Methode ist unglaublich beliebt.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Mit großer Wahrscheinlichkeit sind selbst Muster von finanzstarken Mitbewerbern keine anwaltlichen Meisterwerke, sondern katastrophale Best-of-Kopien."
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um die Geschäftsvorgänge eines Unternehmens abzusichern, bedarf es Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Das Fehlen von AGB erhöht das Risiko eines jeden einzelnen Geschäftsabschlusses massiv.

Nicht zu vergessen: Auch Formulare, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können Ihre Geschäftsprozesse in rechtlicher Hinsicht optimieren (oder torpedieren) und sind daher zu kontrollieren.

Allgemeinen Einkaufsbedingungen

Wer regelmäßig die Erbringung von Dienstleistungen an Subunternehmer vergibt oder Waren bei Geschäftspartnern ankauft, sollte zudem über Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) verfügen.

Individuelle Verträge

Manche Geschäftsvorgänge sind derart komplex, dass es für deren rechtliche Absicherung Allgemeine Geschäftsbedingungen unpassend sind. In diesen Fällen erstellen wir weiter aufgefächerte und tiefgehendere Vertragswerke.

Schulungen

Um wieder an den Anfang zurückzukommen: AGB und Verträge machen nur Sinn, wenn man deren Inhalt versteht und damit selbst einhalten kann. Dazu bieten wir Inhouse-Schulungen für Geschäftsführer, Vertriebs- und Servicemitarbeiter an.

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