Gesellschaftsgründung
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie österreichweit bei der Gründung von Gesellschaften. Service und Beratung stehen dabei im Vordergrund. Sie müssen nicht einmal zum Notar. Dieser kommt wahlweise in eine unserer Niederlassungen oder es erfolgt eine Beurkundung via Videokonferenz.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlUmfassende Betreuung
Gesellschaftsformen
- Holdingstrukturen
- FlexKapG
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- OG
- KG
- GbR
Häufige Szenarien
- Ein-Personen-Gesellschaft
- Mehr-Personen-Gesellschaft
- Unternehmensnachfolge
- Arbeitsgesellschafter – Investor
Gesellschaftsgründung
- Gründungsberatung
- Neugründungsförderung
- PEP-Überprüfung
- Geldwäscheüberprüfung
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Musterzeichnung
- Notarielle Beurkundung
- Firmenbucheintragung
Zusatzleistungen
- Markenschutz
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Kooperationsverträge
- Arbeitsverträge
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Sie wollen am Weg zur eigenen Firma keine Zeit verlieren? Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch."
Gesellschaftsformen
Im ersten Schritt wird die Form Ihrer Gesellschaft ausgewählt, z. B.:
- Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG (eine Kombination aus GmbH und KG)
- Offene Gesellschaft (OG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie eine OG, KG oder GbR gründen wollen, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. In fast allen Fällen beruht diese Entscheidung auf Missverständnissen bezüglich des Stammkapitals der GmbH und angeblicher Steuervorteile der Personengesellschaften.
In fast allen Fällen erweist sich nach einer eingehenden Beratung die GmbH oder die FlexKapG als die bessere Wahl.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Viel zu viele UnternehmerInnen riskieren Ihr gesamtes Privatvermögen, nur weil Sie vollkommen unnötig auf eine Personengesellschaft gesetzt haben."
Gesellschaftsstruktur
Ebenso wichtig ist Struktur Ihrer Gesellschaft. Dies betrifft vor allem die Punkte:
- Art und Höhe der Beteiligungen
- Verteilung der Anteile
- Bestellung von Geschäftsführern oder Prokuristen
- Festlegung von Ausstiegsszenarien
Speziell der Punkt Ausstiegsszenarien wird von vielen GründerInnen sträflich vernachlässigt. Wer seine Firma im Scheidungsfall nicht verlieren will, muss beim Gesellschaftsvertrag entsprechende Vorkehrungen treffen.
Wahl des Firmennamens
Bestimmt haben Sie bereits eine Idee, wie Ihr zukünftiges Unternehmen heißen soll. Wir überprüfen Ihren Wunschnamen gerne in wettbewerbs-, namens-, firmen- und markenrechtlicher Hinsicht.
Vertragserrichtung & Anmeldung im Firmenbuch
Sobald alle Entscheidungen bezüglich der Gesellschaftsform, der Gesellschaftsstruktur und des Firmennamens getroffen sowie zahlreiche andere Punkte geklärt wurden, übernehmen wir die Erstellung der Gesellschaftsverträge und der zahlreichen Unterlagen sowie die Anmeldung Ihrer Gesellschaft im Firmenbuch.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Sparen Sie Zeit und klären Sie alle Ihre Fragen bei uns ab. Wenn Sie jetzt ein Erstgespräch buchen, könnte Ihr Unternehmen bereits in einer Woche im Firmenbuch registriert sein."