Gratis Erstgespräch
Online Terminauswahl
Online Terminauswahl

Fehler bei der Gesellschaftsgründung können zu hoher Steuerlast, persönlicher Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer oder mangelnden Schutz des Privatvermögens bedeuten.

Die Gesellschaftsgründung ist daher Anwaltssache.

Gesellschaftsgründung

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie österreichweit bei der Gründung von Gesellschaften. Service und Beratung stehen dabei im Vordergrund. Sie müssen nicht einmal zum Notar. Dieser kommt wahlweise in eine unserer Niederlassungen oder es erfolgt eine Beurkundung via Videokonferenz.

Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Umfassende Betreuung

Gesellschaftsformen

  • Holdingstrukturen
  • FlexKapG
  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • OG
  • KG
  • GbR

Häufige Szenarien

  • Ein-Personen-Gesellschaft
  • Mehr-Personen-Gesellschaft
  • Unternehmensnachfolge
  • Arbeitsgesellschafter – Investor

Gesellschaftsgründung

  • Gründungsberatung
  • Neugründungsförderung
  • PEP-Überprüfung
  • Geldwäscheüberprüfung
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Musterzeichnung
  • Notarielle Beurkundung
  • Firmenbucheintragung

Zusatzleistungen

  • Markenschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
  • Kooperationsverträge
  • Arbeitsverträge
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Sie wollen am Weg zur eigenen Firma keine Zeit verlieren? Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch."
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Gesellschaftsformen

Im ersten Schritt wird die Form Ihrer Gesellschaft ausgewählt, z. B.:

Wenn Sie eine OG, KG oder GbR gründen wollen, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. In fast allen Fällen beruht diese Entscheidung auf Missverständnissen bezüglich des Stammkapitals der GmbH und angeblicher Steuervorteile der Personengesellschaften.

In fast allen Fällen erweist sich nach einer eingehenden Beratung die GmbH oder die FlexKapG als die bessere Wahl.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Viel zu viele UnternehmerInnen riskieren Ihr gesamtes Privatvermögen, nur weil Sie vollkommen unnötig auf eine Personengesellschaft gesetzt haben."
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Gesellschaftsstruktur

Ebenso wichtig ist Struktur Ihrer Gesellschaft. Dies betrifft vor allem die Punkte:

Speziell der Punkt Ausstiegsszenarien wird von vielen GründerInnen sträflich vernachlässigt. Wer seine Firma im Scheidungsfall nicht verlieren will, muss beim Gesellschaftsvertrag entsprechende Vorkehrungen treffen.

Wahl des Firmennamens

Bestimmt haben Sie bereits eine Idee, wie Ihr zukünftiges Unternehmen heißen soll. Wir überprüfen Ihren Wunschnamen gerne in wettbewerbs-, namens-, firmen- und markenrechtlicher Hinsicht.

Vertragserrichtung & Anmeldung im Firmenbuch

Sobald alle Entscheidungen bezüglich der Gesellschaftsform, der Gesellschaftsstruktur und des Firmennamens getroffen sowie zahlreiche andere Punkte geklärt wurden, übernehmen wir die Erstellung der Gesellschaftsverträge und der zahlreichen Unterlagen sowie die Anmeldung Ihrer Gesellschaft im Firmenbuch.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Sparen Sie Zeit und klären Sie alle Ihre Fragen bei uns ab. Wenn Sie jetzt ein Erstgespräch buchen, könnte Ihr Unternehmen bereits in einer Woche im Firmenbuch registriert sein."
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Gratis Erstgespräch

Jetzt Wunschtermin wählen:

Ihre Ansprechpartner

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.