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Wir vertreten Sie bei Verkehrsunfällen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Verkehrsrecht

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten Sie bei allen Fragen des Kfz- und Verkehrsrechts.

Schäden

  • Kfz-Mängel
  • Verkehrsunfälle
  • Parkschäden

Strafen

Bagatellsachen

Bei geringen Geldstrafen in der Höhe von wenigen hundert Euro machen Rechtsmittel aus Kostengründen nur dann Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Ansonsten ist das Risiko, dass die Angelegenheit nur noch teurer wird, einfach zu hoch.

Kfz-Mängel und Schäden aus Verkehrsunfällen unter einer Schadenshöhe von € 2.000,00 werden aus Kostengründen durch unsere Kanzlei generell nicht bearbeitet.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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