Verkehrsrecht
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten Sie bei allen Fragen des Kfz- und Verkehrsrechts.
Schäden
- Kfz-Mängel
- Verkehrsunfälle
- Parkschäden
Strafen
- Mautstrafen
- Führerscheinentzug
- Besitzstörungen
Bagatellsachen
Bei geringen Geldstrafen in der Höhe von wenigen hundert Euro machen Rechtsmittel aus Kostengründen nur dann Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Ansonsten ist das Risiko, dass die Angelegenheit nur noch teurer wird, einfach zu hoch.
Kfz-Mängel und Schäden aus Verkehrsunfällen unter einer Schadenshöhe von € 2.000,00 werden aus Kostengründen durch unsere Kanzlei generell nicht bearbeitet.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Bei allen anderen Rechtssachen bieten wir Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz an."