Urheberrecht
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie im Urheberrecht mit einem umfassenden Leistungsportfolio.
- Rechtsberatung von Urhebern, Rechteinhabern und Lizenznehmern
- Erstellung von Lizenzverträgen
- Abwehr von Abmahnungen
- Einforderung von urheberrechtlichen Ansprüchen
- Vertretung bei Urheberrechtsstreitigkeiten
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Das Urheberrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in denen kleinste Verstöße teure Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Urheberrecht ist Anwaltssache."
Vertretung bei Abmahnungen
Rechtsverstöße im Urheberrecht sind zumeist kostspielig und folglich eine riskante Angelegenheit, die man keinesfalls im Selbstversuch lösen sollte.
Sollten Sie eine Abmahnung, also eine Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung der Rechtsverletzung erhalten, so holen Sie unbedingt unseren professionellen Rat ein. Das gilt auch, wenn Sie sicher sind, die Rechtsverletzung tatsächlich begangen zu haben. Oft nutzen Rechteinhaber die Situation aus und fordern deutlich mehr, als ihnen zusteht.
Dasselbe gilt, wenn Sie in Ihren Rechten verletzt werden. Auch in diesem Fall stellt eine professionelle Bearbeitung sicher, dass Sie selbst keine Fehler machen, die Ihre Ansprüche mindern oder gar Ansprüche des Gegners entstehen lassen.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlUrheberrecht
Das Urheberrecht regelt das Recht des Urhebers an seinen urheberrechtlich geschützten Werken und die davon abgeleiteten Verwertungsrechte und Nutzungsrechte.
Im Bereich von Logos oder Slogans gibt es Überschneidungen mit dem Markenrecht, bei Software-Lizenzverträgen mit dem IT-Recht.
Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild wird ebenfalls durch das Urheberrecht geregelt. Gemäß dem Recht auf das eigene Bild ist die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos und Videos nur legal, wenn die berechtigten Interessen der darauf abgebildeten Personen nicht verletzt werden oder die Zustimmung der abgebildeten Person vorliegt.
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