Jetzt Design anmelden!
Ein angemeldetes Design, auch Geschmacksmuster genannt, verhindert, dass Mitbewerber dieses verwenden, damit am Markt Verwirrung stiften und letztendlich dafür sorgen, dass Ihr Design Ihrem Unternehmen nicht mehr eindeutig zugeordnet wird.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Als Rechtsanwälte haben wir im Designrecht eine einzige Aufgabe – wir verschaffen Ihnen Sicherheit für Ihre Investitionen in Ihr Design."
Ablauf einer Designanmeldung
Eine Designanmeldung ist beim zuständigen Amt, im Falle der Anmeldung eines österreichischen Designs das Österreichische Patentamt, anzumelden. Liegen aus Sicht des Amts keine Hindernisse für eine Eintragung vor, wird das Design vom Amt registriert. Ein Design ist beginnend ab dem Tag der Anmeldung für fünf Jahre geschützt und kann insgesamt viermal jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Die Gesamtlaufzeit eines Designrechts beträgt 25 Jahre ab dem Tag der Anmeldung – danach erlischt das Recht am Design."
Designrechtsberatung
Im ersten Schritt werden grundlegende Vorfragen überprüft.
- Ist das Design überhaupt registrierungsfähig?
- In welcher Klasse soll das Design geschützt werden?
Im Rahmen der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen wird beispielsweise überprüft, ob das Design gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder lediglich durch die technische Funktion eines Erzeugnisses bedingt ist.
Ist die Überprüfung der Vorfragen abgeschlossen, geht es im nächsten Schritt weiter mit der Fixierung des Schutzumfanges des Designs. Hier ist vor allem die Klärung der Frage, in welchen Klassen (Locarno-Klassifikation) das Design geschützt werden soll, relevant. Auch wird in diesem Schritt festgelegt, welche geographischen Gebiete der Designschutz umfassen soll.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Zur Auswahl der zu schützenden Locarno-Klassen analysieren wir den aktuellen Tätigkeitsumfang Ihres Unternehmens, überlegen mit Ihnen aber auch, wohin sich das Unternehmen in Zukunft entwickeln könnte."
Designprüfung
Sind diese grundlegenden Fragen abgeklärt, kann mit der eigentlichen Recherche und designrechtlichen Analyse begonnen werden. In diesem Punkt liegt das Hauptaugenmerk auf der Prüfung zweier Hauptfragen. Einerseits wird geprüft, ob das Design das Merkmal der sogenannten Neuheit erfüllt, also kein früheres, identisches geschütztes Design existiert. Andererseits muss das Design Eigenart haben – das bedeutet, dass es kein früheres verwechslungsfähiges Design geben darf.
Selbst als Experte hat man an dieser Stelle die eine oder andere harte Nuss zu knacken. Laien können an diesem Punkt nur durch Zufall zum korrekten Ergebnis kommen. Die designrechtliche Analyse führt je nach deren Ausgang entweder zur Freigabe der Registrierung oder zur Erstellung einer Risikoeinschätzung.
Designregistrierung
Als letzter Schritt erfolgt die Registrierung des Designs. Diese besteht aus der Abwicklung des Eintragungsverfahrens, also der Erstellung sämtlicher Unterlagen, der Einreichung beim zuständigen Markenamt und der Korrespondenz mit dem Markenamt.
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Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Designschutz-Paketen mit Fixpreisen.