Grundverkehrsgesetz Wien
Grüner Grundverkehr im Bundesland Wien
Der Grundstückserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Wien nicht explizit geregelt.
Grauer Grundverkehr im Bundesland Wien
Der Grundstückserwerb an Baugrundstücken ist im Bundesland Wien nicht genehmigungspflichtig.
Ausländererwerb im Bundesland Wien
Der Grundstückserwerb von ausländischen Personen in Wien ist genehmigungspflichtig. Dafür ist entweder eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländererwerbsgesetz oder eine Negativbestätigung erforderlich. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn am Entstehen des Rechtsgeschäftes ein volkswirtschaftliches oder soziales Interesse besteht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht:
- Der Eigentumserwerb von Ehegatten oder eingetragenen Partnern, bei denen diese als gemeinsame Erwerber auftreten und einer von ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist nicht genehmigungspflichtig.
- Bei anderen staatsvertraglichen Verpflichtungen (z.B.: bilateralen Verträgen), welche entgegenstehen
Negativbestätigung: Eine Bestätigung der Grundverkehrsbehörde, dass das Rechtsgeschäft von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist.