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Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen bei der rechtlichen Absicherung des Geschäftsalltags, der Abwehr gegnerischer Forderungen und der Durchsetzung eigener Anspruche.

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Bauträgervertrag

Sie sind als Bauträger auf der Suche nach einem verlässlichen und professionellen Vertragserrichter? Dann sind Sie in unserer Anwaltskanzlei genau richtig.

Das Problem bei Bauträgerprojekten ist, dass der Käufer etwas kauft, das es zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung noch nicht gibt. Der Käufer entscheidet sich anhand der Pläne und unterzeichnet den Kaufvertrag und verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises. Für den Käufer riskant wird die Sache dann, wenn das Geld an den Bauträger ausbezahlt wird. Durch Fehler in der Kalkulation können Subunternehmer und Lieferanten nicht mehr bedient werden – es droht das Insolvenzverfahren. Wird tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist das Bauprojekt in aller Regel auf “hold” – eine Katastrophe für den Käufer, welcher bereits Unsummen an Geld bezahlt hat und nun vor den Trümmern seiner Existenz steht.

Bauträgervertragsgesetz

Ein Gesetz zu bestmöglichen Absicherung des Käufers?

Treuhandschaft

Der Vertragserrichter und Treuhänder darf Gelder nur dann an den Bauträger weiterleiten, wenn ein bestimmter Baufortschritt erreicht und nachgewiesen ist. Der zwingend notwendige Nachweis hat in aller Regel durch einen Sachverständigen, bspw. einem Ziviltechniker, zu erfolgen, welcher für die Ausstellung der Bestätigung auch entsprechend haftbar ist.

Der Gedanke des Gesetzgebers war vereinfacht gesagt der, dass der Käufer auch im Falle einer Insolvenz des Bauträgers noch genug Geld übrig haben sollte, um die Fertigstellung selber zu finanzieren.

Keine unzulässigen Klauseln!

Mit Beauftragung unserer Rechtsanwaltskanzlei können Sie auf Nummer sicher gehen. Wir spicken Ihren Vertrag nicht mit unzulässigen Klauseln, die Ihnen in der Praxis mehr Probleme als Nutzen bringen. Im Gegenteil. Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauträgervertrag rechtskonform aber dennoch rechtlich optimiert ausgestaltet ist.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

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