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Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über sechs Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Grundverkehrsgesetz Tirol

Grüner Grundverkehr im Bundesland Tirol

Der Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Tirol grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind:

Der Eigentumserwerb ist jedenfalls zu genehmigen, wenn dabei kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Tiroler Grundverkehrsgesetzen entsteht. Ebenso muss der Rechtserwerber erklären, dass das Grundstück ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet wird.

Grauer Grundverkehr im Bundesland Tirol

Der Eigentumserwerb an Baugrundstücken ist im Bundesland Tirol grundsätzlich erklärungspflichtig. Dabei muss erklärt werden, dass das Grundstück innerhalb einer gewissen Frist bebaut wird.  Von dieser Erklärungspflicht ausgenommen sind:

Bei Eigentumserwerben in Vorbehaltsgemeinden bedarf es zusätzlich einer Erklärung des Erwerbers, dass durch den Kauf kein neuer Freizeitwohnsitz entsteht.

Ausländererwerb im Bundesland Tirol

Der Eigentumserwerb im Bundesland Tirol ist für Ausländer grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind:

Eine Genehmigung für die Veräußerung eines Grundstücks wird erteilt, wenn die erforderliche Erklärung für den Grundstückskauf vorliegt, sowie staatspolitische und öffentliche Interessen durch den Kauf nicht verletzt werden.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

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