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Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

Grundverkehr in Österreich

Der Grundverkehr wird in Österreich auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland hat dazu eigene und durchaus unterschiedliche Gesetzesordnungen, welche etwa den Eigentumserwerb und die Genehmigungspflicht an bestimmten Grundstücken regeln. Die verschiedenen Anträge, etwa über eine Genehmigung, sind jeweils bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde einzubringen.

Arten des Grundverkehrs

Grüner Grundverkehr

Der Grüne Grundverkehr regelt den Verkehr um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Dabei ist vielen Bundesländern der Erhalt der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft besonders wichtig, weshalb es einige Einschränkungen um den Erwerb gibt.

Grauer Grundverkehr

Im Grauen Grundverkehr ist der Verkehr mit Baugrundstücken geregelt. In manchen Bundesländern gibt es sogenannte Vorbehaltsgemeinden. Das sind in etwa Gemeinden, welche eine besonders hohe Anzahl an Freizeitwohnsitzen aufweisen. Hierbei finden sich wiederum eigene Bestimmungen, um die hohen Preise und die vielen Ferienwohnsitze zu reduzieren.

Ausländergrundverkehr

Der Grundstückserwerb von Ausländern muss in Österreich behördlich genehmigt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Ausländer ist somit jeder Nicht-EU und Nicht-EWR Bürger.

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Zuletzt aktualisiert: 06.08.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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