Grundverkehr in Österreich
Der Grundverkehr wird in Österreich auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland hat dazu eigene und durchaus unterschiedliche Gesetzesordnungen, welche etwa den Eigentumserwerb und die Genehmigungspflicht an bestimmten Grundstücken regeln. Die verschiedenen Anträge, etwa über eine Genehmigung, sind jeweils bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde einzubringen.
Arten des Grundverkehrs
Grüner Grundverkehr
Der Grüne Grundverkehr regelt den Verkehr um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Dabei ist vielen Bundesländern der Erhalt der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft besonders wichtig, weshalb es einige Einschränkungen um den Erwerb gibt.
Grauer Grundverkehr
Im Grauen Grundverkehr ist der Verkehr mit Baugrundstücken geregelt. In manchen Bundesländern gibt es sogenannte Vorbehaltsgemeinden. Das sind in etwa Gemeinden, welche eine besonders hohe Anzahl an Freizeitwohnsitzen aufweisen. Hierbei finden sich wiederum eigene Bestimmungen, um die hohen Preise und die vielen Ferienwohnsitze zu reduzieren.
Ausländergrundverkehr
Der Grundstückserwerb von Ausländern muss in Österreich behördlich genehmigt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Ausländer ist somit jeder Nicht-EU und Nicht-EWR Bürger.