Grundverkehrsgesetz Kärnten

Grüner Grundverkehr im Bundesland Kärnten

Der Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist im Bundesland Kärnten grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ausnahmen hiervon sind:

Um eine Genehmigung für den Kauf eines Grundstückes zu erhalten, muss der Erwerb dem allgemeinen Interesse und zur Erhaltung und Schaffung land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen dienen.

Grauer Grundverkehr im Bundesland Kärnten

Der Grundstückserwerb an Baugrundstücken ist im Bundesland Kärnten nicht genehmigungspflichtig.

Ausländererwerb im Bundesland Kärnten

Der Grundstückserwerb eines Ausländers ist im Bundesland Kärnten grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dabei sind bestimmte Auflagen einzuhalten, um eine Genehmigung zu erhalten:

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind: