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Christkindlmarkt-Stimmung am eigenen Balkon

Dicke Daunenjacken, selbst zubereiteter heißer Glühwein und Maroni direkt vom eigenen Grill. Was könnte chilliger sein, als den Christkindlmarkt auf den eigenen Balkon zu verlegen?

Aus Sicht der Nachbarn ist diese Frage oft einfach beantwortet: besser wäre kein Grillen und kein Qualm am Balkon.

Wer im Recht ist, erfahren Sie hier bei Harlander & Partner.

Am Balkon Maroni braten, Weihnachtsmusik spielen und lange Party machen – so viel Qualm und Lärm müssen die Nachbarn akzeptieren. Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Grillen oder Nicht-Grillen am Balkon?

Speziell in eng verbauten Wohnblöcken fördert das Grillen am Balkon zu jeder Jahreszeit hitzige Wortgefechte unter den Nachbarn. Rasch wird mit Polizei, Anzeige und Klage gedroht.

Wissen Sie, wer im Recht ist?

a) Der „Auf meinem Balkon mache ich, was ich will“-Grillmeister?
b) Oder der „Was zu viel ist, ist zu viel“-Nachbar?

Das richtige Maß beim Grillen am Balkon

Egal, ob Villa im Grünen oder Kleinstwohnung der Stadt – das Grillen im Garten, Innenhof, auf der Terrasse und auch am Balkon ist in einem gewissen Ausmaß zulässig. Dabei macht es prinzipiell keinen Unterschied, ob ein Elektrogrill, ein Gasgrill oder ein Holzkohlegrill eingesetzt wird.

Machen sich Hitze, Rauch, Grillgeruch und Partylärm in den Nachbarwohnungen bemerkbar, dann darf dies das „nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß“ nicht überschreiten und „die ortsübliche Benutzung“ des Grundstücks bzw. der Wohnung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Diese Regelung ist knifflig.

Um Störungen durch den Nachbarn untersagen zu können, müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.“
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Komplizierte Regelung des Grillens am Balkon

Einerseits braucht es ein für die örtlichen Verhältnisse ungewöhnliches Ausmaß: Im ersten Bezirk in Wien, wo generell weniger gegrillt wird, ist das gewöhnliche Ausmaß schneller überschritten als in einer Salzburger Landgemeinde, wo jeder einen Grill im Schuppen stehen hat.

Andererseits muss die Beeinträchtigung wesentlich sein. Der Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob die Beeinträchtigung wesentlich ist, ist kein besonders mimosenhafter Nachbar, sondern Durchschnittsmensch.

Einmal pro Woche grillen wird der Nachbar jedenfalls ertragen müssen, außer er wird in dieser Zeit vollständig von beißendem Rauch eingenebelt. Grillfetischisten, die im Sommer täglich am engen Balkon Steaks über Holzkohle brutzeln, überschreiten hingegen die Grenze des Zulässigen.

Je größer der Abstand zu den Nachbarn, je seltener das Grillen, je geringer die Rauch- und Geruchsentwicklung, desto geringer ist die Beeinträchtigung der Nachbarn und desto unproblematischer ist die Nahrungszubereitung im Freien.

Der Mieter am Balkon im ersten Stock sollte seine Grillkünste daher auf einen Wochentag beschränken oder einen Elektrogrill verwenden. Den Bewohnern der Dachterrassenwohnung steht es bei entsprechendem Abstand zu den anderen Wohnungen hingegen frei, deutlich öfter zu grillen.

Rechtsfolgen bei zu exzessiven Grillen am Balkon

Wer das Grillen am Balkon übertreibt, drohen im schlimmsten Fall Verwaltungsstrafen, gerichtliche Unterlassungsklagen, die fristlose Kündigung des Mietvertrags oder sogar der Ausschluss aus dem Wohnungseigentum.

Häufige Fragen zum Grillen am Balkon

Ist das Grillen am Balkon zulässig?

In Österreich ist das Grillen am Balkon grundsätzlich zulässig, sofern das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschritten und die ortsübliche Benutzung der Nachbargrundstücke und Nachbarwohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Ist es legal, am Balkon mit einem Holzkohlegrill zu grillen?

Ja, prinzipiell ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill am Balkon legal, sofern es selten und fachgerecht erfolgt. Wenn den Nachbarn aufgrund der Rauchentwicklung die Augen tränen, dann ist das Maß des Zulässigen sicherlich überschritten.

Wie oft ist das Grillen am Balkon erlaubt?

Wie oft pro Woche am Balkon gegrillt werden darf, hängt von den örtlichen Verhältnissen und der Art des Grills ab. Je weniger Rauch und Gestank der Keller entwickelt und je größer der Abstand zu den Nachbarn ist, desto öfter darf am Balkon gegrillt werden.

Fazit

Für diese Regeln bräuchte man eigentlich kein Gesetz, sondern nur ein gesundes Gefühl für ein nachbarschaftliches Miteinander. Wenn die einen Rauch, Geruch und Lärm begrenzen und wenn die anderen nicht bei jeder noch so kleinen „Belästigung“ schimpfen, dann funktioniert das Zusammenleben ohnedies von selbst. 

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Haben Sie Streit mit den Nachbarn?

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Zuletzt geändert: 02.05.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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