All-you-can-Barbecue-Party
Was könnte chilliger sein, als alle warmen Sommerabende mit einer ordentlichen Grillerei am Balkon ausklingen, zu lassen? Aus Sicht der Nachbarn ist diese Frage oft einfach beantwortet: kein Grillen, kein Qualm und kein Geruch von an gebranntem Fett am Balkon.
Speziell in eng verbauten Wohnblöcken fördert das Grillen am Balkon jeden Sommer hitzige Wortgefechte unter den Nachbarn. Rasch wird mit Polizei, Anzeige und Klage gedroht.
Wissen Sie, wer im Recht ist?
a) Der „Auf meinem Balkon mache ich, was ich will“-Grillmeister?
b) Oder der „Was zu viel ist, ist zu viel“-Nachbar?

Das richtige Maß beim Grillen am Balkon
Egal, ob Villa im Grünen oder Kleinstwohnung der Stadt – das Grillen im Garten, Innenhof, auf der Terrasse und auch am Balkon ist in einem gewissen Ausmaß zulässig. Dabei macht es prinzipiell keinen Unterschied, ob ein Elektrogrill, ein Gasgrill oder ein Holzkohlegrill eingesetzt wird.
Ziehen Hitze, Rauch, Grillgeruch und Partylärm in die Nachbarwohnungen, dann darf dies das „nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß“ nicht überschreiten und „die ortsübliche Benutzung“ des Grundstücks bzw. der Wohnung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Diese Regelung ist knifflig.
Um Störungen durch den Nachbarn untersagen zu können, müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen."
Komplizierte Regelung des Grillens am Balkon
Einerseits braucht es ein für die örtlichen Verhältnisse ungewöhnliches Ausmaß: Im ersten Bezirk in Wien, wo generell weniger gegrillt wird, ist das gewöhnliche Ausmaß schneller überschritten als in einer Salzburger Landgemeinde, wo jeder einen Grill im Schuppen stehen hat.
Andererseits muss die Beeinträchtigung wesentlich sein. Der Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob die Beeinträchtigung wesentlich ist, ist kein besonders mimosenhafter Nachbar, sondern Durchschnittsmensch.
Einmal pro Woche grillen wird der Nachbar jedenfalls ertragen müssen, außer er wird in dieser Zeit vollständig von beißendem Rauch eingenebelt. Grillfetischisten, die im Sommer täglich am engen Balkon Steaks über Holzkohle brutzeln, überschreiten hingegen die Grenze des Zulässigen.
Je größer der Abstand zu den Nachbarn, je seltener das Grillen, je geringer die Rauch- und Geruchsentwicklung, desto geringer ist die Beeinträchtigung der Nachbarn und desto unproblematischer ist die Nahrungszubereitung im Freien.
Der Mieter am Balkon im ersten Stock sollte seine Grillkünste daher auf einen Wochentag beschränken oder einen Elektrogrill verwenden. Den Bewohnern der Dachterrassenwohnung steht es bei entsprechendem Abstand zu den anderen Wohnungen hingegen frei, deutlich öfter zu grillen.
Rechtsfolgen bei zu exzessiven Grillen am Balkon
Wer das Grillen am Balkon übertreibt, drohen im schlimmsten Fall Verwaltungsstrafen, gerichtliche Unterlassungsklagen, die fristlose Kündigung des Mietvertrags oder sogar der Ausschluss aus dem Wohnungseigentum.
Häufige Fragen zum Grillen am Balkon
In Österreich ist das Grillen am Balkon grundsätzlich zulässig, sofern das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschritten und die ortsübliche Benutzung der Nachbargrundstücke und Nachbarwohnungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Ja, prinzipiell ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill am Balkon legal, sofern es selten und fachgerecht erfolgt. Wenn den Nachbarn aufgrund der Rauchentwicklung die Augen tränen, dann ist das Maß des Zulässigen sicherlich überschritten.
Wie oft pro Woche am Balkon gegrillt werden darf, hängt von den örtlichen Verhältnissen und der Art des Grills ab. Je weniger Rauch und Gestank der Keller entwickelt und je größer der Abstand zu den Nachbarn ist, desto öfter darf am Balkon gegrillt werden.
Fazit
Für diese Regeln bräuchte man eigentlich kein Gesetz, sondern nur ein gesundes Gefühl für ein nachbarschaftliches Miteinander. Wenn die einen Rauch, Geruch und Lärm begrenzen und wenn die anderen nicht bei jeder noch so kleinen „Belästigung“ schimpfen, dann funktioniert das Zusammenleben sogar in der glühenden Sommerhitze ohnedies von selbst.

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