Erben, wenn ein Bruder stirbt?
Erbschaft nach dem Tod eines Bruders
Erhalten Geschwister beim Tod eines Bruders einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Geschwister beim Tod eines Bruders? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.
Erbrecht der Geschwister
Geschwister erhalten im Fall des Todes eines Bruders nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Geschwister, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.
Testament des Bruders
Sofern der Bruder ein Testament errichtet hat, kann er seine Geschwister im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Geschwister gemäß dem letzten Willen des Bruders als Erben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.
Vermächtnis / Legat des Bruders
Weiterhin hat der Bruder die Möglichkeit, seinen Geschwistern als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in seinem Haus) zu hinterlassen.
Schenkung auf den Todesfall durch den Bruder
Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht der Bruder seinen Geschwistern für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.
Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche der Bruder jederzeit wieder abändern könnte, ist der Bruder durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlPflegevermächtnis
Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung des verstorbenen Bruders, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.
Geschwister haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese den Bruder wie folgt gepflegt haben:
- in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Bruders
- mindestens sechs Monate lang
- in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat)
- unentgeltlich (ohne Gegenleistung)
Gesetzliche Erbefolge nach dem Bruder
Sofern der Bruder kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Geschwister kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte des verstorbenen Bruders) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:
- Ehepartner des Verstorbenen
- Kinder des Verstorbenen
- Enkel des Verstorbenen
- Urenkel des Verstorbenen
- Eltern des Verstorbenen
Nacherbschaft
Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.
Sofern der Bruder daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Geschwister als Nacherben nach dem Bruder bestimmt wurden, kommen die Geschwister mit dem Tod des Bruders zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den der Bruder nicht verbraucht hat.
Ersatzerbschaft
Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.
Wenn der Bruder daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Geschwister als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod des Bruders ebenfalls zum Zug.
Höhe der Erbschaft
Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Geschwistern letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen des Bruders, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."