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Lesen Sie alles zum Erbrecht der Geschwister beim Tod ihres Bruders.

Erbschaft nach dem Tod eines Bruders

Erhalten Geschwister beim Tod eines Bruders einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Geschwister beim Tod eines Bruders? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Das Erbrecht der Geschwister beim Tod ihres Bruders. Voraussetzungen und Höhe der Erbschaft beim Tod des Bruders. Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Erbrecht der Geschwister

Geschwister erhalten im Fall des Todes eines Bruders nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Geschwister, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament des Bruders

Sofern der Bruder ein Testament errichtet hat, kann er seine Geschwister im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Geschwister gemäß dem letzten Willen des Bruders als Erben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.

Vermächtnis / Legat des Bruders

Weiterhin hat der Bruder die Möglichkeit, seinen Geschwistern als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in seinem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch den Bruder

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht der Bruder seinen Geschwistern für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche der Bruder jederzeit wieder abändern könnte, ist der Bruder durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

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Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung des verstorbenen Bruders, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Geschwister haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese den Bruder wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach dem Bruder

Sofern der Bruder kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Geschwister kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte des verstorbenen Bruders) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern der Bruder daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Geschwister als Nacherben nach dem Bruder bestimmt wurden, kommen die Geschwister mit dem Tod des Bruders zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den der Bruder nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn der Bruder daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Geschwister als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod des Bruders ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Geschwistern letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen des Bruders, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."
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Zuletzt aktualisiert: 15.11.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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