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Erbschaft nach dem Tod einer Tante

Erhalten Nichten und Neffen beim Tod einer Tante einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Nichten und Neffen beim Tod einer Tante? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Das Erbrecht der Neffen und Nichten beim Tod ihrer Tante. Voraussetzungen und Höhe der Erbschaft beim Tod der Tante. Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Erbrecht der Nichten und Neffen

Nichten und Neffen erhalten im Fall des Todes einer Tante nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Nichten und Neffen, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament der Tante

Sofern die Tante ein Testament errichtet hat, kann sie ihre Nichten und Neffen im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Nichten und Neffen gemäß dem letzten Willen der Tante als Alleinerben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.

Vermächtnis / Legat der Tante

Weiterhin hat die Tante die Möglichkeit, ihren Nichten und Neffen als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in ihrem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch die Tante

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht die Tante ihren Nichten oder Neffen für den Fall ihres Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche die Tante jederzeit wieder abändern könnte, ist die Tante durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

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Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Tante, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Nichten und Neffen haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese die Tante wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach der Tante

Sofern die Tante kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Nichten und Neffen kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte der verstorbenen Tante) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Diese erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern die Tante daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbin und die Nichten und Neffen als Nacherben nach der Tante bestimmt wurden, kommen die Nichten und Neffen mit dem Tod der Tante zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den die Tante nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn die Tante daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Nichten oder Neffen als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod der Tante ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Nichten und Neffen letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen der Tante, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."
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Zuletzt aktualisiert: 31.10.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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