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Wollen Sie die Antwort auf die Frage "Wer soll im Ernstfall für mich entscheiden?" dem Staat überlassen? Falls nein, sollten Sie jetzt eine Vorsorgevollmacht errichten.

Vorsorgevollmacht

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Unfall und …

… sind über Monate nicht fähig, Ihre Dinge selbst zu regeln.

Wie wollen Sie für diesen Fall vorsorgen?

Wer soll dann für Sie entscheiden?

Wie wollen Sie Ihre Vertretung regeln?
– im Post- und Fernmeldeverkehr
– bei Bankgeschäften
– bei steuerrechtlichen Angelegenheiten
– bei der Verwaltung und Verfügung über Vermögen
– bei der Festlegung des Wohnsitzes
– bei der Entscheidung über die Gesundheitssorge und Pflege
– bei allen anderen rechtsgeschäftlichen und höchstpersönlichen Angelegenheiten

Sonderfall Unternehmen

Sollen Ihre beruflichen und Ihre privaten Angelegenheiten von derselben Person entschieden werden?

Oder wäre es besser, unterschiedliche Personen vorzusehen?

Die wichtigste Frage

Wann wollen Sie diese Fragen regeln?

Ob “dazu noch Zeit ist”, bestimmt der Zufall. Morgen oder in vielen Jahren.

Jetzt!

Errichten Sie eine Vorsorgevollmacht. Jetzt.

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Inhalte einer Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit eine bevollmächtigte Person, die dann für Sie entscheiden darf, bis Sie Ihre Dinge wieder selbst regeln können.

Die Vorsorgevollmacht ist daher als Idealbild des Selbstbestimmungsrechts anzusehen und geht daher auch der Erwachsenenvertretung vor.

Als Bevollmächtigter kann grundsätzlich jede volljährige Person eingesetzt werden, ausgenommen solche, die ihre Angelegenheiten selbst nicht ausreichend besorgen können.

Es ist wichtig, diese Entscheidung selbst zu treffen, da diese Person eine besondere Vertrauensstellung haben sollte.

Auch die Bevollmächtigung mehrerer Personen, die Festlegung einer Aufgabenverteilung oder die Beschränkung der Vollmacht auf bestimmte Entscheidungen. So könnte man z.B. einer Vertrauensperson, die gut mit Geld umgehen kann, alle Finanzangelegenheit anvertrauen, und einer anderen Vertrauensperson die Entscheidungsgewalt in medizinischen Fragen übertragen.

Natürlich können den Bevollmächtigten auch Anweisungen mit auf den Weg gegeben werden. Zudem können die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen zur Gestaltung seiner Zukunft in eine Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, wie z. B. Art und Umfang von Pflegeleistungen, Heimaufenthalten, medizinischer Versorgung oder Freizeitgestaltung.

Wer benötigt eine Vorsorgevollmacht?

Das Thema Vorsorgevollmacht betrifft nicht nur Menschen mit Krankheiten wie Alzheimer und Demenz, denen mit fortschreitender Entwicklung die Entscheidungsfähigkeit droht. Auch junge Menschen können nach einem Unfall vorübergehend oder für immer vom Verlust der Entscheidungsfähigkeit betroffen sein.

Der richtige Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente haben eines gemeinsam: Alle drei werden jeweils nur an einem bestimmten Tag benötigt. Wer den Tag verpasst, hat die Chance auf Selbstbestimmung verpasst. Dann regelt der Staat, wie es weitergeht.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann nur erfolgen, solange die Entscheidungsfähigkeit nicht genommen wurde. Wenn Sie selbst regeln wollen, wer im Ernstfall entscheiden soll, ist daher jetzt der richtige Augenblick für den ersten kostenlosen Schritt.

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Errichtung einer Vorsorgevollmacht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wickelt alle drei Schritte zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht ab:

Als erstes erklären wir in einem anwaltlichen Aufklärungsgespräch alle Folgen einer Vorsorgevollmacht und besprechen gemeinsam die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Wünsche werden anschließend zu Papier gebracht. Danach erfolgt die Errichtung der Vorsorgevollmacht durch unsere Rechtsanwälte.

Bevor Sie die Vorsorgevollmacht unterzeichnen, werden alle Punkte nochmals im Detail erörtert. Sicherheit ist unser oberstes Gebot.

Nach der Unterzeichnung registrieren wir die Vorsorgevollmacht im ÖZVV, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsregister. Die Registrierung stellt sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit sofort gefunden wird. Neben der Vorsorgevollmacht selbst ist auch der Eintritt des Vorsorgefalles im ÖZVV einzutragen, weil erst damit die Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten entsteht.

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Eine erteilte Vorsorgevollmacht kann von Ihnen jederzeit, formlos und ohne Begründung widerrufen werden. Selbst nach dem Eintritt des Vorsorgefalles, z. B. Verlust der Geschäftsfähigkeit, ist ein Widerruf noch möglich, solange Sie in der Lage sind, diesen Wunsch zu äußern.

Der Widerruf wird ebenso wie die Vorsorgevollmacht selbst im ÖZVV, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsregister, registriert.

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Nicht für: Familienrecht, Scheidungen, Obsorge, Unterhalt, Asylrecht, Einforderung von Beträgen unter € 5.0000,00 - ausgenommen die bloße Zwangsvollstreckung ausländischer Urteile in Österreich, diese übernehmen wir unabhängig von Rechtsgebiet und Streitwert.
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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