Erben, wenn eine Cousine stirbt?
Erbschaft nach dem Tod einer Cousine
Kann man einen Erbteil im Fall des Todes einer Cousine erhalten? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.
Erbrecht der Cousins und Cousinen
Im Fall des Todes einer Cousine erhält man nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.
Testament der Cousine
Sofern die Cousine ein Testament errichtet hat, kann sie wiederum ihre Cousins und Cousinen im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise kann man gemäß dem letzten Willen der Cousine als Alleinerben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.
Vermächtnis / Legat der Cousine
Weiterhin hat die Cousine die Möglichkeit, ihren Cousins und Cousinen als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in ihrem Haus) zu hinterlassen.
Schenkung auf den Todesfall durch die Cousine
Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht die Cousine ihren Cousins und Cousinen für den Fall ihres Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.
Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche die Cousine jederzeit wieder abändern könnte, ist die Cousine durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlPflegevermächtnis
Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Cousine, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.
Cousins und Cousinen haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese die Cousine wie folgt gepflegt haben:
- in den letzten drei Jahren vor dem Tod der Cousine
- mindestens sechs Monate lang
- in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat)
- unentgeltlich (ohne Gegenleistung)
Gesetzliche Erbefolge nach der Cousine
Sofern die Cousine kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Deren Cousins und Cousinen kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte der verstorbenen Cousine) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:
- Ehepartner des Verstorbenen
- Kinder des Verstorbenen
- Enkel des Verstorbenen
- Urenkel des Verstorbenen
- Eltern des Verstorbenen
- Geschwister des Verstorbenen
- Neffen und Nichten des Verstorbenen
- Großeltern des Verstorbenen
- Tanten und Onkel des Verstorbenen
Nacherbschaft
Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Diese erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.
Sofern die Cousine daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbin und die Cousins und Cousinen als Nacherben nach der Cousine bestimmt wurden, kommen die Cousins und Cousinen mit dem Tod der Cousine zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den die Cousine nicht verbraucht hat.
Ersatzerbschaft
Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.
Wenn die Cousine daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Cousins und Cousinen als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod der Cousine ebenfalls zum Zug.
Höhe der Erbschaft
Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Cousins und Cousinen letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen der Cousine, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."