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Lesen Sie alles zum Erbrecht der Onkel und Tanten beim Tod ihres Neffen.

Erbschaft nach dem Tod eines Neffen

Erhalten Onkel und Tanten beim Tod eines Neffen einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Onkel und Tanten beim Tod eines Neffen? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Das Erbrecht der Onkel und Tanten beim Tod ihres Neffen. Voraussetzungen und Höhe der Erbschaft beim Tod des Neffen. Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Erbrecht der Onkel und Tanten

Onkel und Tanten erhalten im Fall des Todes eines Neffen nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Onkel und Tanten, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament des Neffen

Sofern der Neffe ein Testament errichtet hat, kann er seine Onkel und Tanten im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Onkel und Tanten gemäß dem letzten Willen des Neffen als Alleinerben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.

Vermächtnis / Legat des Neffen

Weiterhin hat der Neffe die Möglichkeit, seinen Onkel und Tanten als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in seinem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch den Neffen

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht der Neffe seinen Onkel und Tanten für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche der Neffe jederzeit wieder abändern könnte, ist der Neffe durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

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Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung des verstorbenen Neffen, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Onkel und Tanten haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese den Neffen wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach dem Neffen

Sofern der Neffe kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Onkel und Tanten kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte des verstorbenen Neffen) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern der Neffe daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Onkel und Tanten als Nacherben nach dem Neffen bestimmt wurden, kommen die Onkel und Tanten mit dem Tod des Neffen zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den der Neffen nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn der Neffe daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Onkel und Tanten als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod des Neffen ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Onkel und Tanten letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen des Neffen, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."
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Zuletzt aktualisiert: 15.11.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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