Erben, wenn ein Onkel stirbt?
Erbschaft nach dem Tod eines Onkels
Erhalten Nichten und Neffen beim Tod eines Onkels einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Nichten und Neffen beim Tod eines Onkels? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Erbrecht der Nichten und Neffen
Nichten und Neffen erhalten im Fall des Todes eines Onkels nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Nichten und Neffen, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.
Testament des Onkels
Sofern der Onkel ein Testament errichtet hat, kann er seine Nichten und Neffen im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Nichten und Neffen gemäß dem letzten Willen des Onkels als Alleinerben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.
Vermächtnis / Legat des Onkels
Weiterhin hat der Onkel die Möglichkeit, seinen Nichten und Neffen als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in seinem Haus) zu hinterlassen.
Schenkung auf den Todesfall durch den Onkel
Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht der Onkel seinen Nichten oder Neffen für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.
Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche der Onkel jederzeit wieder abändern könnte, ist der Onkel durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlPflegevermächtnis
Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung des verstorbenen Onkels, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.
Nichten und Neffen haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese den Onkel wie folgt gepflegt haben:
- in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Onkels
- mindestens sechs Monate lang
- in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat)
- unentgeltlich (ohne Gegenleistung)
Gesetzliche Erbefolge nach dem Onkel
Sofern der Onkel kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Nichten und Neffen kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte des verstorbenen Onkels) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:
- Ehepartner des Verstorbenen
- Kinder des Verstorbenen
- Enkel des Verstorbenen
- Urenkel des Verstorbenen
- Eltern des Verstorbenen
- Geschwister des Verstorbenen
Nacherbschaft
Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.
Sofern der Onkel daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Nichten oder Neffen als Nacherben nach dem Onkel bestimmt wurden, kommen die Nichten und Neffen mit dem Tod des Onkels zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den der Onkel nicht verbraucht hat.
Ersatzerbschaft
Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.
Wenn der Onkel daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Nichten oder Neffen als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod des Onkels ebenfalls zum Zug.
Höhe der Erbschaft
Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Nichten und Neffen letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen des Onkels, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

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