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Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen, Startups und Privatpersonen. Mit Erfolg!

Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

Grundverkehrsgesetz Burgenland

Grüner Grundverkehr im Bundesland Burgenland

Der Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Bundesland Burgenland ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Hiervon ausgenommen sind:

Grauer Grundverkehr im Bundesland Burgenland

Der Eigentumserwerb an einen Baugrund im Bundesland Burgenland ist in Vorbehaltsgemeinden erklärungspflichtig. Das heißt, dass eine schriftliche Erklärung bei der Gemeinde oder zuständigen Grundverkehrsbehörde abzugeben ist. Diese Erklärung muss beinhalten:

Eine Vorbehaltsgemeinde ist eine Gemeinde, in der die Anzahl der Freizeitwohnsitze besonders hoch ist im Vergleich zu den restlichen Gemeinden im Bundesland Burgenland.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Erklärungspflicht:

Ausländererwerb im Bundesland Burgenland

Der Eigentumserwerb im Bundesland Burgenland ist für Ausländer grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht durch die Grundverkehrsbehörde:

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