Wohnungserhaltungsanspruch
- Wohnungserhaltungsanspruch
- Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch
- Umfang des Anspruchs
- Kostenbeteiligung am Wohnaufwand
- Verhältnis zum Unterhalt
- Dauer und rechtliche Einordung
- Wohnungsschutz unabhängig von der Ehewohnung
- Schadenerstaz bei Eingriffen durch Dritte
- Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wohnungserhaltungsanspruch
Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB leitet sich direkt aus der ehelichen Beistandspflicht ab. Er sorgt dafür, dass der Ehegatte, der auf eine bestimmte Wohnung angewiesen ist, diese weiterhin nutzen kann, solange sie für sein dringendes Wohnbedürfnis notwendig ist. Deshalb muss derjenige Ehepartner, der über die Wohnung verfügen darf, alle Handlungen unterlassen und rechtzeitig alles Notwendige veranlassen, damit die Wohnung nicht verloren geht.
Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt den Ehegatten, der auf die gemeinsame Wohnung angewiesen ist.
Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch
Damit der Anspruch nach § 97 ABGB besteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Dringendes Wohnbedürfnis: Geschützt ist nur jene Wohnung, die den Lebensumständen entspricht und die der betroffene Ehegatte wirklich braucht.
- Verfügungsbefugnis: Der Anspruch gilt nur dann, wenn der andere Ehepartner rechtlich oder tatsächlich über die Wohnung bestimmen kann, etwa durch Eigentum oder Mietrecht.
- Keine unzumutbare Belastung: Wenn die Erhaltung der Wohnung aus wichtigen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, fällt der Anspruch weg.
Umfang des Anspruchs
Der Anspruch umfasst einerseits das Unterlassen von nachteiligen Handlungen. Dazu gehören zum Beispiel Kündigung, Verkauf oder Belastung der Wohnung. Andererseits verpflichtet er auch zu positiven Maßnahmen, wie etwa die rechtzeitige Zahlung des Mietzinses. Es geht also um den Erhalt der Wohnung selbst. Laufende Nutzungen wie Strom oder Heizung fallen jedoch nicht darunter.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt den schwächeren Ehepartner davor, in einer schwierigen Lebensphase auch noch die Wohnung zu verlieren.“
Kostenbeteiligung am Wohnaufwand
Wenn ein Ehepartner die Wohnkosten, vor allem die Miete, nicht alleine bezahlen kann, muss sich der andere daran beteiligen. In der Regel geht es dabei um bis zur Hälfte der Kosten. In besonderen Fällen kann auch ein höherer Anteil verlangt werden. Das hängt immer von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten ab.
Verhältnis zum Unterhalt
Der Wohnungserhaltungsanspruch besteht unabhängig vom allgemeinen Geldunterhalt. Beide Ansprüche stehen also nebeneinander. Wenn jedoch bereits Unterhalt nach der Prozentsatzmethode bezahlt wird, kann dies die Höhe zusätzlicher Wohnkostenbeiträge verringern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Ehepartner doppelt belastet wird.
Dauer und rechtliche Einordung
Der Wohnungserhaltungsanspruch gehört zum Familienrecht und ist kein eigenständiges Wohn- oder Eigentumsrecht. Er bleibt so lange bestehen, bis die Scheidung rechtskräftig wird. Wird jedoch rechtzeitig ein Antrag auf Aufteilung des Vermögens gestellt, gilt der Anspruch weiter, und zwar bis zum Ende des Aufteilungsverfahrens.
Wohnungsschutz unabhängig von der Ehewohnung
Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt nicht nur die gemeinsame Ehewohnung, sondern jede Wohnung, die tatsächlich zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs dient. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Wohnung zuvor gemeinsam genutzt wurde.
Schadenerstaz bei Eingriffen durch Dritte
Hilft ein Dritter absichtlich dabei, die Wohnung zu entziehen, kann auch dieser für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. In solchen Fällen ist sogar Schadenersatz oder eine Wiederherstellung möglich.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB bringt in der Praxis oft Unsicherheiten mit sich. Häufig geht es um die Frage, ob ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, ob die Kosten tragbar sind und wie mit Konflikten im Zuge einer Trennung oder Scheidung umzugehen ist.
Eine rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei gibt Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden und Sie Ihre Wohnsituation langfristig absichern können.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Gerade bei Trennung oder Scheidung ist der Anspruch nach § 97 ABGB ein wichtiges Instrument, um den Lebensmittelpunkt rechtlich abzusichern.“