Wohnungserhaltungsanspruch

Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB leitet sich direkt aus der ehelichen Beistandspflicht ab. Er sorgt dafür, dass der Ehegatte, der auf eine bestimmte Wohnung angewiesen ist, diese weiterhin nutzen kann, solange sie für sein dringendes Wohnbedürfnis notwendig ist. Deshalb muss derjenige Ehepartner, der über die Wohnung verfügen darf, alle Handlungen unterlassen und rechtzeitig alles Notwendige veranlassen, damit die Wohnung nicht verloren geht.

Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt den Ehegatten, der auf die gemeinsame Wohnung angewiesen ist.

Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB: So sichern Sie Ihr Wohnrecht in Ehe und Scheidung – einfach erklärt und rechtlich fundiert.

Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch

Damit der Anspruch nach § 97 ABGB besteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Umfang des Anspruchs

Der Anspruch umfasst einerseits das Unterlassen von nachteiligen Handlungen. Dazu gehören zum Beispiel Kündigung, Verkauf oder Belastung der Wohnung. Andererseits verpflichtet er auch zu positiven Maßnahmen, wie etwa die rechtzeitige Zahlung des Mietzinses. Es geht also um den Erhalt der Wohnung selbst. Laufende Nutzungen wie Strom oder Heizung fallen jedoch nicht darunter.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt den schwächeren Ehepartner davor, in einer schwierigen Lebensphase auch noch die Wohnung zu verlieren.“

Kostenbeteiligung am Wohnaufwand

Wenn ein Ehepartner die Wohnkosten, vor allem die Miete, nicht alleine bezahlen kann, muss sich der andere daran beteiligen. In der Regel geht es dabei um bis zur Hälfte der Kosten. In besonderen Fällen kann auch ein höherer Anteil verlangt werden. Das hängt immer von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten ab.

Verhältnis zum Unterhalt

Der Wohnungserhaltungsanspruch besteht unabhängig vom allgemeinen Geldunterhalt. Beide Ansprüche stehen also nebeneinander. Wenn jedoch bereits Unterhalt nach der Prozentsatzmethode bezahlt wird, kann dies die Höhe zusätzlicher Wohnkostenbeiträge verringern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Ehepartner doppelt belastet wird.

Dauer und rechtliche Einordung

Der Wohnungserhaltungsanspruch gehört zum Familienrecht und ist kein eigenständiges Wohn- oder Eigentumsrecht. Er bleibt so lange bestehen, bis die Scheidung rechtskräftig wird. Wird jedoch rechtzeitig ein Antrag auf Aufteilung des Vermögens gestellt, gilt der Anspruch weiter, und zwar bis zum Ende des Aufteilungsverfahrens.

Wohnungsschutz unabhängig von der Ehewohnung

Der Wohnungserhaltungsanspruch schützt nicht nur die gemeinsame Ehewohnung, sondern jede Wohnung, die tatsächlich zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs dient. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Wohnung zuvor gemeinsam genutzt wurde.

Schadenerstaz bei Eingriffen durch Dritte

Hilft ein Dritter absichtlich dabei, die Wohnung zu entziehen, kann auch dieser für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. In solchen Fällen ist sogar Schadenersatz oder eine Wiederherstellung möglich.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB bringt in der Praxis oft Unsicherheiten mit sich. Häufig geht es um die Frage, ob ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, ob die Kosten tragbar sind und wie mit Konflikten im Zuge einer Trennung oder Scheidung umzugehen ist.

Eine rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei gibt Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden und Sie Ihre Wohnsituation langfristig absichern können.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade bei Trennung oder Scheidung ist der Anspruch nach § 97 ABGB ein wichtiges Instrument, um den Lebensmittelpunkt rechtlich abzusichern.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ