Hass im Netz bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch gezielte beleidigende, diskriminierende, bedrohend oder herabwürdigende Äußerungen im Internet, die sich gegen einzelne Personen oder gegen bestimmte Gruppen richten. Solche Inhalte erscheinen etwa in Social-Media-Kommentaren, Foren, Nachrichtenplattformen, Videos oder Bildern. Häufig greifen diese Beiträge persönliche Merkmale an, etwa Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder politische Überzeugungen.

Rechtlich relevant wird Hass im Netz vor allem dann, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt oder strafbare Handlungen begangen werden. Entscheidend ist dabei aber immer, welcher konkrete Anspruch oder Straftatbestand im Einzelfall vorliegt, etwa Unterlassung, Entschädigung nach dem Mediengesetz, Auskunft über den Täter oder Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Cybermobbing oder Verhetzung.

Hass im Netz sind beleidigende, diskriminierende oder bedrohende Inhalte im Internet, die die Würde oder Rechte anderer Menschen verletzen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben können.

Hass im Netz erklärt Rechte von Betroffenen, Löschung von Postings und strafrechtliche Folgen in Österreich verständlich erklärt
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade in der heutigen Zeit ist Hass im Netz kein bloßes Ärgernis, sondern kann klare rechtliche Ansprüche auslösen.“
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Erscheinungsformen und typische Beispiele von Hasspostings

Hasspostings erscheinen in vielen unterschiedlichen Formen im Internet. Sie verbreiten sich häufig über soziale Netzwerke, Kommentarspalten von Nachrichtenportalen, Diskussionsforen oder Messenger-Dienste. Dabei nutzen Täterinnen und Täter oft die scheinbare Anonymität des Internets, um andere Menschen gezielt anzugreifen oder öffentlich bloßzustellen.

Typisch für Hasspostings ist, dass sie nicht nur Kritik äußern, sondern bewusst abwerten, beleidigen oder einschüchtern. Häufig richten sich solche Beiträge gegen persönliche Eigenschaften oder gegen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.

Typische Beispiele sind etwa:

Auch Memes, manipulierte Bilder oder Videos können Hass enthalten. Selbst scheinbar humorvolle Inhalte können eine herabwürdigende oder diskriminierende Botschaft transportieren. Gerade deshalb erkennen Betroffene oft erst spät, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

Betroffene Personen und besonders geschützte Gruppen

Grundsätzlich kann jede Person Ziel von Hass im Netz werden. Besonders häufig trifft es jedoch Menschen, die öffentlich sichtbar sind oder zu einer gesellschaftlichen Minderheit gehören. Dazu zählen etwa Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker, Aktivistinnen und Aktivisten oder Personen mit großer Reichweite in sozialen Medien.

Viele Hasspostings greifen Menschen wegen bestimmter persönlicher Merkmale an. Dazu zählen zum Beispiel:

Solche Angriffe zielen oft darauf ab, Menschen öffentlich herabzusetzen oder aus dem gesellschaftlichen Diskurs zu verdrängen. Wenn Hass sich gegen Gruppen richtet und deren Würde verletzt, kann dies auch strafrechtliche Tatbestände wie Verhetzung erfüllen.

Darüber hinaus können auch Privatpersonen plötzlich ins Zentrum von Hasskampagnen geraten, etwa nach einem öffentlichen Beitrag im Internet oder nach einem Konflikt in sozialen Netzwerken.

Psychische und gesellschaftliche Folgen von Hass im Netz

Hass im Netz hat oft gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Die Angriffe erfolgen häufig öffentlich und können sich sehr schnell verbreiten. Dadurch erleben viele Betroffene eine hohe emotionale Belastung, weil beleidigende Inhalte dauerhaft sichtbar bleiben und von vielen Menschen gelesen werden.

Zu den häufigsten persönlichen Folgen gehören:

Wenn Hasspostings über längere Zeit auftreten oder besonders intensiv sind, können sie auch Depressionen oder schwerwiegende psychische Belastungen auslösen. In extremen Fällen berichten Betroffene sogar von Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid.

Neben den individuellen Folgen entstehen auch gesellschaftliche Auswirkungen. Hass im Netz kann dazu führen, dass Menschen weniger offen ihre Meinung äußern oder sich aus öffentlichen Diskussionen zurückziehen.

Rechtlicher Schutz vor Hass im Netz in Österreich

Das österreichische Recht schützt Menschen auch im Internet vor beleidigenden und diskriminierenden Angriffen. Das Internet gilt rechtlich nicht als rechtsfreier Raum, sondern unterliegt denselben Regeln wie Kommunikation im Alltag oder in klassischen Medien. Wer andere Personen im Netz beleidigt, bedroht oder bloßstellt, kann daher zivilrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Ein wichtiger Schritt war das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz, das seit 2021 gilt. Dieses Gesetz hat mehrere Verfahren vereinfacht und Betroffenen schnellere Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung gegeben. Besonders im Fokus stehen dabei Persönlichkeitsrechte, also das Recht auf Ehre, Privatsphäre und Schutz der eigenen Würde.

Betroffene können sich etwa auf folgende rechtliche Möglichkeiten stützen:

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können auch strafrechtliche Bestimmungen greifen, etwa bei Beleidigung, übler Nachrede, Verhetzung oder Cybermobbing. Das Recht bietet damit mehrere Instrumente, um gegen Hasspostings effektiv vorzugehen. Es handelt sich dabei überwiegend um zwingendes Recht, das durch eigene Bedingungen häufig nicht wirksam ausgeschalten werden kann.

Rechtswege bei Hass im Netz im Überblick

  1. Plattformweg: Meldung, interne Beschwerde, Streitbeilegung, Beschwerde an KommAustria
  2. Zivilrecht: Unterlassung, Beseitigung, teils Entschädigung
  3. Medienrecht: Entschädigung gegen Medieninhaber
  4. Strafrecht: Anzeige oder Privatanklage
  5. Auskunft/Identifizierung: gerichtliche Ausforschung bzw. Providerauskunft
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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„Wer im Internet die Würde oder Rechte anderer verletzt, bewegt sich nicht außerhalb des Rechts, sondern mitten darin.“
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Verbesserungen durch den Digital Services Act

Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union neue Regeln für Online-Plattformen geschaffen. Ziel dieser Vorschriften ist es, Nutzerinnen und Nutzer besser vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen und Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

In Österreich ergänzt das DSA Begleitgesetz diese europäischen Vorgaben. Dadurch haben Betroffene heute klarere Verfahren und schnellere Möglichkeiten, um gegen Hasspostings vorzugehen.

Eine zentrale Neuerung betrifft vor allem die Rolle der Plattformen. Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Online Dienste müssen nun:

Darüber hinaus können sich Betroffene an eine staatliche Beschwerdestelle wenden, wenn Plattformen auf Meldungen nicht angemessen reagieren. In Österreich übernimmt diese Aufgabe unter anderem die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zuständige Behörde für Online-Plattformen.

Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass digitale Dienste stärker Verantwortung tragen, wenn über ihre Plattformen Hass verbreitet wird.

Gerichtliche Entfernung rechtswidriger Inhalte

Ein besonders wirksames Instrument gegen Hasspostings ist der gerichtliche Unterlassungsauftrag. Dieses Verfahren ermöglicht es Betroffenen, rechtswidrige Inhalte im Internet rasch entfernen zu lassen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren abwarten zu müssen.

Der Antrag kann gestellt werden, wenn ein Posting die Menschenwürde oder Persönlichkeitsrechte erheblich verletzt. Das Gericht prüft dann den Antrag und kann ohne vorherige mündliche Verhandlung einen Unterlassungsauftrag erlassen.

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt vor allem in der Geschwindigkeit. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gericht anordnen, dass der Täter:

In besonders schweren Fällen kann das Gericht zusätzlich eine vorläufige Vollstreckbarkeit anordnen. Dadurch muss der Inhalt bereits gelöscht werden, auch wenn gegen die Entscheidung noch Einwendungen erhoben werden. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass schädliche Inhalte nicht über lange Zeit im Internet sichtbar bleiben.

Strafrechtliche Konsequenzen von Hasspostings

Hasspostings können nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auslösen, sondern auch strafbar sein. Wenn Inhalte im Internet die Ehre oder Würde einer Person verletzen, greifen häufig Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Entscheidend ist dabei immer, wie schwer der Angriff ist und welche Aussagen konkret veröffentlicht wurden.

Besonders häufig erfüllen Hasspostings Straftatbestände aus dem Bereich der Ehrdelikte. Dazu zählen etwa Beleidigungen oder falsche Behauptungen, die geeignet sind, eine Person öffentlich herabzusetzen. Auch gezielte Angriffe gegen bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen können strafbar sein.

Typische strafrechtliche Tatbestände im Zusammenhang mit Hasspostings sind:

Darüber hinaus kann auch Cybermobbing strafrechtlich relevant sein, wenn jemand im Internet wiederholt bloßgestellt, bedroht oder massiv belästigt wird. Das Strafrecht soll damit sicherstellen, dass digitale Angriffe auf die persönliche Würde nicht folgenlos bleiben.

Ausforschung von anonymen Täterinnen und Tätern

Viele Hasspostings werden unter falschen Namen oder anonym veröffentlicht. Dadurch fällt es Betroffenen oft schwer, die verantwortliche Person zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten. Das österreichische Recht bietet jedoch Möglichkeiten, die Identität von Tätern ermitteln zu lassen.

Gerichte können unter bestimmten Voraussetzungen Ermittlungsmaßnahmen anordnen, um die hinter einem Posting stehende Person auszuforschen. Dies ist besonders bei sogenannten Privatanklagedelikten wichtig. Dazu gehören etwa Beleidigung oder üble Nachrede im Internet.

In solchen Fällen muss das Opfer beim Gericht beantragen, dass Daten zur Identifizierung des Nutzers erhoben werden. Das Gericht entscheidet dann, ob entsprechende Maßnahmen angeordnet werden. Dazu können etwa Auskunftsersuchen an Diensteanbieter oder Telekommunikationsunternehmen gehören.

Diese Regelung erleichtert Betroffenen den Zugang zum Recht, weil sie nicht mehr selbst aufwendig nach der Identität des Täters recherchieren müssen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„Anonymität im Internet schützt nicht davor, rechtlich ausgeforscht und zur Verantwortung gezogen zu werden.“

Verpflichtung von Plattformen und Diensteanbietern zur Auskunft

Online-Plattformen und Internetdienste spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Inhalten. Deshalb verpflichtet das Gesetz bestimmte Anbieter dazu, unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über Nutzer bereitzustellen.

Wenn ein Gericht eine entsprechende Anordnung erlässt, müssen Diensteanbieter die vorhandenen Daten zur Identifizierung eines Nutzers übermitteln. Diese Informationen können zum Beispiel helfen, den Urheber eines rechtswidrigen Postings festzustellen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Auskunftspflicht betrifft vor allem Anbieter, die technische Infrastruktur bereitstellen, etwa:

Wichtig ist jedoch, dass solche Auskünfte nicht beliebig verlangt werden können. In der Regel ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, die prüft, ob der Eingriff gerechtfertigt ist. Dadurch soll ein Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrechten und Datenschutz gewährleistet werden.

Entschädigung für Opfer

Hasspostings können nicht nur die Würde eines Menschen verletzen, sondern auch konkrete rechtliche Ansprüche auslösen. Wenn durch eine Veröffentlichung die Ehre, Privatsphäre oder persönliche Integrität einer Person beeinträchtigt wird, kann das Opfer eine finanzielle Entschädigung verlangen.

Das österreichische Mediengesetz (MedienG) sieht vor, dass Betroffene eine Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigungen verlangen können, wenn durch eine Veröffentlichung in einem Medium Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Solche Ansprüche kommen etwa bei üblen Nachreden (§ 6 MedienG), Eingriffen in den höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 7 MedienG) oder bei der unzulässigen Preisgabe der Identität (§ 7a MedienG) in Betracht.

Die Höhe der Entschädigung wird vom Gericht nach den Umständen des Einzelfalls bemessen. Dabei berücksichtigt das Gericht insbesondere die Reichweite des Mediums, die Intensität der Veröffentlichung sowie die Auswirkungen auf die betroffene Person.

Durch diese Ansprüche soll sichergestellt werden, dass Betroffene nicht nur rechtlichen Schutz erhalten, sondern auch einen Ausgleich für erlittene Nachteile bekommen.

Unterstützung und Beratungsangebote für Betroffene

Viele Menschen fühlen sich nach einem Hassposting zunächst überfordert. Die Angriffe erfolgen oft öffentlich und können sich rasch verbreiten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass Betroffene nicht alleine handeln müssen.

In Österreich stehen mehrere Beratungsstellen und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese Einrichtungen helfen dabei, Hasspostings einzuordnen, Beweise zu sichern und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.

Unterstützung kann beispielsweise folgende Bereiche umfassen:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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„Betroffene sollten Hasspostings nicht einfach hinnehmen, sondern frühzeitig Beweise sichern und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.“
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Rolle des No Hate Speech Komitees in Österreich

Neben rechtlichen Maßnahmen spielt auch Prävention eine wichtige Rolle im Kampf gegen Hass im Netz. In Österreich arbeitet deshalb das No Hate Speech Komitee als Plattform verschiedener Organisationen zusammen.

Das Komitee bringt Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Bewusstsein für Hassrede zu schaffen und Gegenstrategien zu entwickeln.

Zu den zentralen Aufgaben dieser Initiative gehören:

Meldeverfahren und Verantwortung von Online-Plattformen

Online-Plattformen tragen eine zentrale Verantwortung im Umgang mit Hasspostings. Da ein großer Teil der Kommunikation heute über soziale Netzwerke, Videoportale oder Diskussionsplattformen stattfindet, müssen diese Dienste klare Verfahren für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten bereitstellen.

Der Digital Services Act der Europäischen Union verpflichtet Plattformbetreiber dazu, leicht zugängliche Meldefunktionen für Nutzerinnen und Nutzer einzurichten. Dadurch können Betroffene oder andere Personen Inhalte melden, die gegen Gesetze oder Plattformregeln verstoßen.

Nach einer Meldung müssen Plattformen den Inhalt prüfen und gegebenenfalls entfernen, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Typische Schritte im Meldeverfahren sind etwa:

Wenn Plattformen Beschwerden nicht angemessen behandeln, können Betroffene zusätzlich ein behördliches Beschwerdeverfahren einleiten. In Österreich fungiert unter anderem die KommAustria als zuständige Stelle für bestimmte Streitfälle im Zusammenhang mit Online-Plattformen.

Die gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass rechtswidrige Inhalte schneller entfernt werden und Plattformen ihre Verantwortung gegenüber Nutzerinnen und Nutzern ernst nehmen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Hass im Netz ist kein Bagatelldelikt. Beleidigende oder diskriminierende Inhalte können Persönlichkeitsrechte schwer verletzen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Dennoch wissen viele Betroffene nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen und wie sie diese effektiv durchsetzen können.

Ein Rechtsanwalt hilft dabei, die Situation rechtlich einzuordnen, Beweise richtig zu sichern und die passenden Schritte gegen rechtswidrige Inhalte einzuleiten. Gerade im Internet zählt oft schnelles Handeln, damit beleidigende oder rufschädigende Inhalte rasch entfernt werden.

Mit anwaltlicher Unterstützung profitieren Sie insbesondere von:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„Wer frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht die Chancen erheblich, dass rechtswidrige Inhalte entfernt werden und die verantwortlichen Personen zur Verantwortung gezogen werden.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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