Anerbenrecht
- Anerbenrecht
- Sondererbrecht für landwirtschaftliche Höfe
- Definition des Erbhofes
- Wer wird Anerbe?
- Zuweisung des Hofes und Eigentumserwerb
- Abfindung der Miterben
- Ansprüche des überlebenden Ehegatten oder Partners
- Nachtragserbteilung bei Weiterverkauf
- Bäuerlicher Übergabsvertrag vs. Anerbenrecht
- Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Anerbenrecht
Das Anerbenrecht verhindert, dass ein Bauernhof im Zuge der Erbteilung wirtschaftlich zerschlagen wird. Stattdessen sieht das Anerbenrecht die Übernahme des Hofes durch eine einzelne, geeignete Person vor. Die übrigen Erben erhalten im Gegenzug eine geldwerte Abfindung. Die Landesgesetze verfolgen dieses Ziel konsequent, um eine zukunftsfähige Hofstruktur zu sichern.
Der Ursprung des Anerbenrechts liegt im bäuerlichen Gewohnheitsrecht. Das Anerbenrecht schafft klare Regeln für bäuerliche Erbfälle.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ziel des Anerbenrechts ist der Schutz des Fortbestandes der Betriebe sowie der langfristige Erhalt eines funktionsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes und der bäuerlichen Lebensform. Gleichzeitig wahrt es die Ansprüche der übrigen Erben durch ein ausgewogenes System von Abfindung und Übernahmspreis.“
Sondererbrecht für landwirtschaftliche Höfe
Das Anerbenrecht stellt eine Ausnahme zur allgemeinen Erbfolge nach dem ABGB dar. Es kommt zur Anwendung, wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb hinterlassen wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die dafür maßgeblichen Vorschriften sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern finden sich in drei verschiedenen Landesgesetzen:
- Anerbengesetz (AnerbenG) – gilt in allen Bundesländern außer Kärnten und Tirol.
- Kärntner Erbhöfegesetz (KrntErbHG) – für Höfe in Kärnten.
- Tiroler Höfegesetz (TirHG) – für sogenannte „geschlossene Höfe“ in Tirol.
Definition des Erbhofes
Ein Hof unterliegt dem Anerbenrecht nur dann, wenn er als sogenannter Erbhof qualifiziert wird. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Zubehör und Hofstelle (keine reine Forstwirtschaft).
- Objektiv geeignet, mindestens zwei, höchstens 40 Personen zu versorgen (maßgeblich ist der Durchschnittsertrag samt nationaler und EU-Fördermittel).
- Eigentumsverhältnisse: Alleineigentum natürlicher Personen oder Miteigentum von Ehegatten, eingetragenen Partnern, einem Elternteil mit Kind oder Geschwistern.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Höfe außerhalb dieser Definition unterliegen nicht dem Anerbenrecht. In Kärnten und Tirol gelten Sonderbestimmungen. Die Eintragung eines geschlossenen Hofes in Tirol ist im Grundbuch ersichtlich. Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind nur mit Zustimmung der Grundverkehrsbehörde zulässig.“
Wer wird Anerbe?
Das Anerbenrecht lässt nur einen Anerben zu. Dieser kann auf verschiedene Weise bestimmt werden:
- Durch letztwillige Verfügung,
- Einvernehmlich durch die eingesetzten Miterben,
- Durch Gesetz, wenn keine andere Bestimmung getroffen wurde.
Bei mehreren potenziellen Anerben legt das Gesetz eine Reihung fest: Auf dem Hof aufgewachsene Abkömmlinge gehen dem Ehegatten vor, dieser wiederum geht weiteren Verwandten vor. Abkömmlinge mit landwirtschaftlicher Ausbildung haben Vorrang. Bei Gleichrangigkeit entscheidet die Nähe des Verwandtschaftsgrads oder das örtliche Brauchtum.
Ein Anerbe muss das Erbe nicht annehmen. Nimmt er es nicht an oder ist ausgeschlossen, geht das Übernahmerecht auf den Nächstberufenen über. Das Übernahmerecht ist weder übertragbar noch vererblich.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Nur wer die Kriterien des Gesetzes erfüllt und Verantwortung übernehmen will, kann Anerbe werden.“
Zuweisung des Hofes und Eigentumserwerb
Der Anerbe erhält den Hof ungeteilt durch gerichtliche Einantwortung. Der Hof scheidet aus der Verlassenschaft aus und der Eigentumserwerb erfolgt mit der Eintragung im Grundbuch.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächAbfindung der Miterben
Der Anerbe zahlt eventuellen Miterben einen sogenannten Übernahmspreis. Der Übernahmspreis ist eine Geldabfindung. Die Höhe des Übernahmspreises liegt unter dem Verkehrswert. Maßgeblich für die Höhe des Übernahmspreises ist, dass der Anerbe den Hof wirtschaftlich tragen kann.
Die Höhe des Übernahmspreises wird:
- vom Verstorbenen selbst festgelegt oder
- von den Miterben im Vergleichsweg vereinbart oder
- vom Gericht nach Billigkeit festgesetzt, basierend auf zwei Gutachten.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Der Übernahmepreis steht neben einem allfälligen Pflichtteil und wird aus der Verlassenschaft gedeckt. Der Anerbe haftet mit dem Übernahmspreis gegenüber der Verlassenschaft wie ein Käufer. Minderjährige Nachkommen haben unter Umständen zusätzliche Versorgungsansprüche.“
Ansprüche des überlebenden Ehegatten oder Partners
Ist der überlebende Ehegatte oder Partner nicht Anerbe, dann steht ihm ein gesetzliches Ausgedinge zu. Bewirtschaftet der überlebende Ehegatte oder Partner den Hof für den Anerben (etwa das eigene Kind), kann ihm zusätzlich ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden – maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Anerben.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächNachtragserbteilung bei Weiterverkauf
Verkauft der Anerbe den Hof oder Teile davon innerhalb von zehn Jahren, muss ein etwaiger Mehrerlös an die Verlassenschaft herausgegeben werden. Ziel ist, Spekulation mit der bevorzugten Hofübernahme zu verhindern. Der Anerbe muss den Mehrerlös nicht herausgeben, wenn er den Erlös reinvestiert oder wenn sein Ehegatte oder eingetragener Partner den Hof übernehmen.
Bäuerlicher Übergabsvertrag vs. Anerbenrecht
Viele Betriebe übergeben die Eigentümer bereits zu Lebzeiten, häufig in Form eines bäuerlichen Übergabevertrages. Dabei handelt es sich um einen Vertrag eigener Art. In der Wertermittlung wird jedoch oft analog das Anerbenrecht angewendet, etwa zur Berechnung eines Übernahmspreises.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Erbfall unter Anwendung des Anerbenrechts bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen sind hoch. Unklare Eigentumsverhältnisse, eine fehlerhafte Anerbenbestimmung oder unfaire Abfindungsregelungen können zu langwierigen Auseinandersetzungen führen und den Fortbestand des Hofes gefährden.
Eine rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie unsere gibt Sicherheit. Sie
- prüft, ob das Anerbenrecht zur Anwendung kommt
- begleitet Sie durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren
- sorgt für eine rechtssichere Einantwortung des Erbhofes
- unterstützt bei der Berechnung und Festsetzung des Übernahmspreises
- wahrt Ihre Ansprüche als Miterbe oder als Hofübernehmer
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ein Erbhof ist mehr als nur Vermögen. Er ist Verantwortung und Zukunft zugleich. Wer ihn übernehmen will, benötigt rechtliche Klarheit und wirtschaftlichen Weitblick.“