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Abwicklung von Treuhandschaften

Die Treuhandschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen. Für die Übernahme der Treuhandschaft wird ein Treuhandvertrag geschlossen, in dem die Rechte und Pflichten des Treuhänders genau geregelt werden. Der Treuhänder verwaltet den vereinbarten Kaufpreis, entsprechend der in der Treuhandvereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Modalitäten. Diese Vorgehensweise sichert bei de Verrtagspartein. Maximale Sicherheit auch bei Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts.

Die Übernahme der Treuhandschaft muss von den beauftragten Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte umgehend an die Rechtsanwaltskammer gemeldet werden, dadurch wird der ordnungsgemäße Umgang mit dem anvertrauten Geld gewährleistet.

Übernahme der Treuhandschaft

Der Treuhandvertrag wird zwischen allen Parteien schriftlich abgeschlossen.

Der Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet ein gesondertes Konto „nach den Geschäftsbedingungen für Anderkonten der Rechtsanwälte“ zu errichten. Verfügungen von diesem Konto kann der Treuhänder nur entsprechend dem von allen Parteien unterfertigtem Kontoverfügungsauftrages vornehmen. Der Treuhänder ist verpflichtet alle Kontobewegungen den Treugebern unverzüglich mitzuteilen.

Vorteile der Treuhandschaft

Die Treuhandschaft dient vor allem zur Absicherung von Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer weiß, dass der Kaufpreis beim Treuhänder hinterlegt wurde und die Auszahlung des Kaufpreises gesichert ist. Der Käufer hat die Sicherheit, dass die Kaufpreiszahlung erst dann erfolgt, wenn in der Treuhandvereinbarung niedergeschriebenen Verpflichtungen, wie z.B. die Einverleibung des Käufers in das Grundbuch, erfüllt wurden.

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Gründung: 1953

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Zuletzt aktualisiert: 06.08.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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