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Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen, Startups und Privatpersonen. Mit Erfolg!

Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

Grundverkehrsgesetz Oberösterreich

Grüner Grundverkehr im Bundesland Oberösterreich

Der Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Oberösterreich grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

Eigentumserwerbe sind grundsätzlich zu genehmigen, wenn dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der land- oder forstwirtschaftlichen gerecht wird und wenn:

Ebenso muss der Rechtserwerber erklären, dass das Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet wird.

Grauer Grundverkehr im Bundesland Oberösterreich

Der Baugrundstückserwerb ist in Oberösterreich nur beschränkt genehmigungspflichtig. Grundsätzlich sind nur der Erwerb eines Freizeitwohnsitzes und/oder einer Immobilie, welche in einem Vorbehaltsgebiet der Landesregierung liegt, genehmigungspflichtig. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen von der Genehmigungspflicht.

Ausländerverkehr im Bundesland Oberösterreich

Eigentumserwerbe durch ausländische Personen sind in Oberösterreich grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung erfolgt dann, wenn der Rechtserwerb grundlegend zulässig wäre und kulturelle und sozialpolitische Interessen sowie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit und staatspolitische Interessen nicht beeinträchtigt werden.

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Zuletzt geändert: 06.08.2024
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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