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Verjährung im Strafrecht

Die Verjährung im Strafrecht bedeutet, dass der Staat nach Ablauf einer bestimmten Zeit sein Recht verliert, eine Tat zu bestrafen oder eine Strafe zu vollstrecken. Sie soll Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass Verfahren unbegrenzt offenbleiben. Mit zunehmendem Zeitablauf wird die Beweisführung schwieriger, Erinnerungen verblassen und das öffentliche Interesse an einer Bestrafung nimmt ab.

Verjährung bedeutet, dass eine Straftat oder eine Strafe nach Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen nicht mehr verfolgt oder vollstreckt werden darf.

Erfahren Sie, wann Straftaten oder Strafen verjähren und welche Fristen im österreichischen Strafrecht gelten.

Bedeutung und Systematik

Die Verjährung ist ein wesentliches Instrument des österreichischen Strafrechts. Sie schützt den Einzelnen vor zeitlich unbegrenzter Strafverfolgung und zwingt die Justiz zu einem zügigen Verfahren.
Zugleich stellt sie sicher, dass besonders schwere Delikte, wie etwa Mord oder Sexualdelikte an Minderjährigen, niemals verjähren.

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Arten der Verjährung:

  1. Verjährung der Strafbarkeit – betrifft den Zeitraum, innerhalb dessen eine Tat verfolgt werden darf.
  2. Verjährung der Vollstreckbarkeit – betrifft den Zeitraum, innerhalb dessen eine bereits verhängte Strafe vollzogen werden darf.

Verjährung der Strafbarkeit

Die Strafbarkeit einer Tat erlischt nach Ablauf bestimmter Fristen. Besonders schwere Delikte verjähren jedoch nicht.
Nach § 57 StGB beginnt die Frist, sobald die strafbare Handlung abgeschlossen ist oder das strafbare Verhalten aufhört.

Die Frist beträgt:

Mit dem Eintritt der Verjährung dürfen auch Verfall und vorbeugende Maßnahmen nicht mehr angeordnet werden.

Verlängerung und Hemmung der Verjährung

Nach § 58 StGB kann sich die Verjährungsfrist in bestimmten Fällen verlängern oder ruhen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:

Damit wird verhindert, dass schwere oder fortgesetzte Straftaten allein durch Zeitablauf straflos bleiben.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Verjährung ist kein Zufall, sondern Ausdruck von Fairness. Sie schützt den Rechtsstaat vor endloser Strafverfolgung und sichert die Verlässlichkeit von Urteilen.“

Verjährung der Vollstreckbarkeit

Die Verjährung der Vollstreckbarkeit betrifft die Durchsetzung rechtskräftiger Urteile. Nach § 59 StGB verjährt die Vollstreckbarkeit bei besonders schweren Strafen nicht.
Das betrifft:

Für alle anderen Strafen gelten folgende Fristen ab Rechtskraft des Urteils:

Auch der Verfall, die Abschöpfung von Bereicherung und vorbeugende Maßnahmen verjähren nach denselben Grundsätzen.

Verlängerung der Vollstreckungsverjährung

Die Frist für die Vollstreckungsverjährung kann sich nach § 60 StGB verlängern oder ruhen, wenn bestimmte Umstände eintreten.
Das ist der Fall, wenn:

Wird die Strafe vollzogen, unterbricht dies den Lauf der Verjährung. Nach Beendigung des Vollzugs beginnt die Frist neu zu laufen.

Praktische Bedeutung

In der Praxis ist die Verjährung häufig entscheidend für die Zulässigkeit eines Strafverfahrens oder den weiteren Vollzug einer Strafe. Eine unrichtige Berechnung oder ein übersehener Hemmungstatbestand kann gravierende Folgen haben.
Anwälte prüfen daher sorgfältig, wann eine Frist begonnen hat, ob sie unterbrochen oder gehemmt wurde und wann sie endgültig abläuft.

Gerade bei älteren oder mehrfach unterbrochenen Verfahren kann eine genaue Fristberechnung den entscheidenden Unterschied machen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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