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Geldstrafe

Die Geldstrafe nach § 19 StGB ist die in Österreich am häufigsten verhängte Strafe. Sie soll Täter finanziell treffen, ohne dass wie bei der Freiheitsstrafe die persönliche Freiheit entzogen wird. Eine Besonderheit liegt darin, dass die Höhe in Tagessätzen bemessen und am Leistungsvermögen des Täters ausgerichtet wird.

Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen und beträgt mindestens zwei Tagessätze. Ein Tagessatz liegt mindestens bei 4 Euro und höchstens bei 5.000 Euro. So bleibt die Strafe für alle Einkommensklassen spürbar und verhältnismäßig.

§ 19 StGB erläutert, wie Geldstrafen in Tagessätzen bemessen werden und wann Ersatzfreiheitsstrafen greifen

Bemessung

Die konkrete Höhe der Geldstrafe ergibt sich aus zwei Faktoren:

So trifft die Geldstrafe wirtschaftlich Starke ebenso empfindlich wie Personen mit geringem Einkommen.

Besonderheiten der Geldstrafe

Die Geldstrafe ist flexibel anpassbar. Gerichte berücksichtigen nicht nur das Einkommen, sondern auch Unterhaltspflichten, Vermögen und Schulden. Dadurch soll die Strafe gerecht sein und jeden Täter in vergleichbarer Weise treffen.
In bestimmten Fällen kann die Geldstrafe in Raten gezahlt oder gestundet werden. Außerdem können hohe Geldstrafen eine Eintragung im Strafregister nach sich ziehen, was sich auf berufliche Chancen auswirken kann.

Ersatzfreiheitsstrafe

Ist die Geldstrafe uneinbringlich, ordnet das Gericht eine Ersatzfreiheitsstrafe an. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht zwei Tagessätzen.

Beispiel: 120 Tagessätze bedeuten bei Uneinbringlichkeit 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Konfiskation

Neben der Geldstrafe kann das Gericht auch eine Konfiskation anordnen. Darunter versteht man die Einziehung von Vermögenswerten, die aus einer Straftat stammen oder für ihre Begehung verwendet wurden. Sie ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern eine Maßnahme zur Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite zur Konfiskation.

Praxisbeispiel

Zwei Personen begehen dasselbe Delikt. Person A verdient 1.200 Euro netto im Monat, Person B 6.000 Euro. Beide erhalten 90 Tagessätze. Bei Person A liegt der Tagessatz bei 20 Euro, die Strafe beträgt also 1.800 Euro. Bei Person B beträgt der Tagessatz 100 Euro, die Strafe somit 9.000 Euro. Damit soll verhindert werden, dass die Strafe für den einen kaum spürbar und für den anderen existenzbedrohend wird.

Folgen in der Praxis

Die Geldstrafe ist die zentrale Sanktion im österreichischen Strafrecht. Sie kann hoch ausfallen, wird aber an die Leistungsfähigkeit angepasst. Um Härten zu vermeiden, kommen in geeigneten Fällen Ratenzahlung oder Stundung in Betracht. Zu beachten sind mögliche Eintragungen im Strafregister und deren Folgewirkungen.

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Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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