Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe nach § 18 StGB ist die schwerste Form der Strafe im österreichischen Strafrecht. Sie bedeutet, dass der Verurteilte für eine bestimmte Zeit seiner persönlichen Freiheit beraubt wird. Die Dauer richtet sich nach der Schwere der Tat und dem gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen. Ziel der Freiheitsstrafe ist es, Gerechtigkeit herzustellen, die Gesellschaft zu schützen und den Täter zu einem rechtskonformen Leben zu führen.
Die Freiheitsstrafe ist der gerichtlich angeordnete Entzug der persönlichen Freiheit für eine gesetzlich festgelegte Zeitspanne.
Grundsatz
Gemäß § 18 StGB unterscheidet das österreichische Recht zwischen zeitlicher Freiheitsstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe:
- Die zeitliche Freiheitsstrafe beträgt mindestens 24 Stunden und höchstens 20 Jahre
- In besonders schweren Fällen (etwa bei Mord) kann das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen
Die Strafe beginnt mit dem tatsächlichen Freiheitsentzug, also dem Haftantritt. Jede Freiheitsstrafe wird in Tagen, Monaten oder Jahren ausgesprochen.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine Freiheitsstrafe soll nicht nur bestrafen, sondern helfen, dass der Betroffene wieder eine Chance auf ein normales Leben bekommt.“
Ziel und Zweck der Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe verfolgt mehrere gesetzliche Ziele:
- Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten,
- Sühne für begangenes Unrecht,
- Besserung und Resozialisierung des Täters,
- Abschreckung anderer, ähnliche Straftaten zu begehen
Die österreichische Strafjustiz versteht die Freiheitsstrafe nicht nur als Strafe, sondern auch als Chance zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Arten der Freiheitsstrafe
Zeitliche Freiheitsstrafe
Sie ist die häufigste Form. Das Gericht legt eine bestimmte Dauer fest, die der Verurteilte in einer Justizanstalt absitzen muss.
Je nach Verhalten und Umständen kann eine bedingte Entlassung nach der Hälfte der Strafe erfolgen.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Diese Form wird nur bei außergewöhnlich schweren Verbrechen verhängt, etwa bei Mord oder terroristischen Straftaten. Eine Entlassung ist frühestens nach 15 Jahren möglich, wenn das Gericht erwartet, dass keine weiteren Straftaten zu befürchten sind.
Alternativen und Milderungen
In bestimmten Fällen kann die Freiheitsstrafe ganz oder teilweise bedingt nachgesehen werden:
- Bedingte Strafnachsicht: die Strafe wird unter Bewährung ausgesetzt
- Teilbedingte Strafnachsicht: ein Teil wird verbüßt, der Rest auf Bewährung ausgesetzt
- Gemeinnützige Leistungen: bei kurzen Freiheitsstrafen kann das Gericht anordnen, dass der Täter stattdessen gemeinnützige Arbeit leistet
Diese Möglichkeiten sollen helfen, Überbelegung von Haftanstalten zu vermeiden und den Täter sozial zu stabilisieren, anstatt ihn dauerhaft aus der Gesellschaft auszuschließen.
Vollzug und Haftbedingungen
Der Vollzug der Freiheitsstrafe richtet sich nach dem Strafvollzugsgesetz (StVG)
Ziel ist ein menschenwürdiger und auf Resozialisierung ausgerichteter Vollzug. Der Häftling arbeitet während der Haft, bildet sich weiter und bereitet sich auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vor
Je nach Fall kommen folgende Formen in Betracht:
- Offener Vollzug für Häftlinge mit geringem Risiko
- Halboffener Vollzug mit begrenzten Lockerungen
- Geschlossener Vollzug bei Fluchtgefahr oder schweren Delikten
Beispiele
Ein Mann schlägt in einer Bar einen anderen und verletzt ihn. Das Gericht verurteilt ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, sieht diese aber bedingt nach.
Das bedeutet: Er muss nicht ins Gefängnis, wenn er in den nächsten drei Jahren keine neue Straftat begeht.
Die Strafe bleibt also „auf Bewährung“. Ziel ist, ihm eine zweite Chance zu geben, ohne ihn sofort einzusperren.
Das Gericht verurteilt den Mann wegen mehrfacher Einbrüche, da er bereits vorbestraft ist und die neuen Taten während einer Bewährungszeit begangen hat, entscheidet das Gericht auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Das bedeutet: Er muss die Strafe tatsächlich im Gefängnis verbüßen.
Das Gericht hält eine Haft für notwendig, weil er trotz früherer Verurteilungen keine Einsicht gezeigt hat und weitere Straftaten zu befürchten sind.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.
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Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“