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Bedingte Strafnachsicht

Die §§ 43 bis 45 StGB regeln die bedingte Strafnachsicht und ermöglichen es dem Gericht, eine verhängte Strafe ganz oder teilweise nicht zu vollziehen, wenn anzunehmen ist, dass bereits die Androhung genügt, um den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Während § 43 StGB die vollständige Nachsicht erlaubt, schafft § 43a StGB die Möglichkeit einer teilweisen Nachsicht, bei der ein Teil der Strafe vollzogen und der Rest auf Bewährung ausgesetzt wird. § 44 StGB ermöglicht eine einheitliche Entscheidung über mehrere Strafen, und § 45 StGB erlaubt die bedingte Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen, wenn deren Zweck auch ohne Vollzug erreicht werden kann. Insgesamt dienen diese Bestimmungen der Resozialisierung und sollen Rückfälle verhindern, ohne die Sicherheit der Allgemeinheit zu gefährden.

Die §§ 4345 StGB regeln die bedingte Strafnachsicht. Sie erlauben dem Gericht, eine Strafe ganz oder teilweise auf Bewährung auszusetzen, wenn erwartet werden kann, dass bereits die Androhung genügt, um weiteres Fehlverhalten zu verhindern und die Wiedereingliederung zu fördern.

Gerichte können Strafen ganz oder teilweise aussetzen, wenn eine positive Prognose besteht und Bewährung realistisch erscheint.

Grundsatz

Das österreichische Strafrecht sieht in den §§ 43 bis 45 StGB die Möglichkeit vor, Freiheits- oder Geldstrafen unter bestimmten Voraussetzungen nicht sofort zu vollziehen. Das Gericht kann die Strafe bedingt nachsehen, wenn die Aussicht besteht, dass der Verurteilte auch ohne Haft künftig keine Straftaten mehr begeht. Ziel dieser Regelungen ist es, Rückfallgefahren zu vermeiden und die Resozialisierung zu fördern. Das System der bedingten Nachsicht verbindet die Idee der Strafe mit der Chance auf einen zweiten Start – unter klaren Bedingungen und gerichtlicher Kontrolle.

§ 43 StGB Bedingte Strafnachsicht

Grundgedanke und Zielsetzung

§ 43 StGB erlaubt es dem Gericht, eine verhängte Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedingt nachzusehen. Das bedeutet, dass der Vollzug der Strafe ausgesetzt wird. Der Verurteilte erhält eine Probezeit von mindestens einem und höchstens drei Jahren. Innerhalb dieser Zeit darf er keine weiteren strafbaren Handlungen begehen. Bewährt er sich, gilt die Strafe als endgültig nachgesehen.

Voraussetzungen für die Nachsicht

Das Gericht prüft, ob die bloße Androhung der Strafe ausreicht, um den Täter künftig vom Unrecht abzuhalten. Dabei berücksichtigt es Art und Schwere der Tat, die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, sein Verhalten nach der Tat und seine sozialen Lebensumstände. Die Entscheidung beruht auf einer positiven Prognose über das zukünftige Verhalten.

Bedeutung der Probezeit

Die Probezeit ist die Bewährungsphase. Sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In dieser Zeit steht der Verurteilte unter Beobachtung der Justiz und gegebenenfalls unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Verstößt er gegen gerichtliche Auflagen oder begeht eine neue Straftat, kann das Gericht die Nachsicht widerrufen und die Strafe vollziehen.

Ausschlussgründe und Grenzen

Eine bedingte Nachsicht ist bei besonders schweren Delikten ausgeschlossen. Bei Vergewaltigung § 201 StGB darf das Gericht keine Nachsicht gewähren. Ebenso wird sie abgelehnt, wenn der Täter mehrfach rückfällig ist oder seine Tat besondere Rücksichtslosigkeit zeigt.

§ 43a StGB – Bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe

Teilnachsicht als abgestufte Bewährungsentscheidung

§ 43a StGB eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, nur einen Teil der Strafe bedingt nachzusehen. Der andere Teil wird vollzogen. Diese Kombination aus Vollzug und Bewährung ermöglicht eine differenzierte Reaktion auf das Tat- und Persönlichkeitsbild des Täters.

Kombination von Freiheits- und Bewährungsanteilen

Typisch ist die Anwendung bei Freiheitsstrafen über sechs Monate. Das Gericht kann etwa die Hälfte vollziehen und den Rest bedingt nachsehen. Dadurch wird sowohl die Wirkung der Strafe als auch die Chance auf Besserung betont. Der bedingte Teil unterliegt denselben Regeln wie bei § 43 StGB; insbesondere gilt eine Probezeit von ein bis drei Jahren.

Bedeutung für Resozialisierung und Prävention

Die Teilnachsicht ermöglicht es, den Erziehungs- und Abschreckungszweck des Strafvollzugs zu erhalten, ohne die soziale Wiedereingliederung zu gefährden. Sie ist besonders sinnvoll, wenn der Täter bereits Anzeichen von Einsicht zeigt, aber eine teilweise Vollstreckung aus spezial- oder generalpräventiven Gründen erforderlich bleibt.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine bedingte Nachsicht ist kein Freibrief, sondern ein klarer Auftrag an den Verurteilten, Verantwortung zu übernehmen und seine Lebensführung dauerhaft zu stabilisieren.“

§ 44 StGB – Bedingte Nachsicht bei Zusammentreffen mehrerer Strafen

Einheitliche Entscheidung über mehrere Urteile

§ 44 StGB regelt Fälle, in denen mehrere Strafen zusammentreffen. Das Gericht hat über die bedingte Nachsicht einheitlich zu entscheiden. Ziel ist es, ein widersprüchliches Nebeneinander mehrerer Bewährungszeiten zu vermeiden und eine klare Rechtslage zu schaffen.

Gemeinsame Probezeit und Koordination

Für die zusammengerechneten Strafen wird eine gemeinsame Probezeit festgelegt. Diese beträgt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Das Gericht kann Weisungen erteilen oder Bewährungshilfe anordnen, um das Verhalten des Verurteilten während dieser Zeit zu überwachen. Damit wird eine einheitliche Behandlung des gesamten Strafkomplexes gewährleistet.

Praktische Anwendung bei Mehrfachverurteilungen

Die Vorschrift hat große Bedeutung für Fälle, in denen mehrere Gerichte beteiligt sind. Eine gemeinsame Entscheidung setzt voraus, dass alle Strafen bekannt und rechtskräftig sind. In der Praxis kann es erforderlich sein, frühere Urteile beizuziehen, um den Gesamtstrafenrahmen korrekt zu bestimmen.

§ 45 StGB – Bedingte Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen

Nachsicht bei Unterbringung oder Verwahrung

§ 45 StGB erlaubt die bedingte Nachsicht auch bei vorbeugenden Maßnahmen, etwa der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher oder Suchtkranke. Das Gericht kann den Vollzug dieser Maßnahme aussetzen, wenn eine günstige Prognose besteht und der Zweck der Maßnahme auch ohne Vollzug erreicht werden kann.

Prognose und Schutzinteresse der Allgemeinheit

Die Entscheidung verlangt eine sorgfältige Abwägung: Einerseits das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen, andererseits das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit. Das Gericht prüft, ob die Gefährdung durch geeignete Auflagen oder Betreuung beseitigt werden kann. Nur bei verlässlicher Aussicht auf Stabilität wird die Maßnahme nachgesehen.

Verhältnis zu § 46 StGB (bedingte Entlassung)

§ 45 StGB steht in engem Zusammenhang mit § 46 StGB, der die bedingte Entlassung regelt. Beide Bestimmungen beruhen auf dem Gedanken, Freiheitsentzug nur dann fortzusetzen, wenn er für den Schutz der Gesellschaft erforderlich ist. Während § 46 StGB die Entlassung aus einer bereits begonnenen Haft betrifft, setzt § 45 StGB schon vor dem Vollzug an.

Probezeit und Bewährung

Dauer und Beginn der Probezeit

Die Probezeit beginnt mit Rechtskraft des Urteils und dauert je nach Vorschrift zwischen einem und drei Jahren, bei mehreren Strafen bis zu fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit darf keine neue Straftat begangen werden. Jede Übertretung kann den Widerruf der Nachsicht nach sich ziehen.

Bedeutung der Bewährung

Bewährung bedeutet, dass sich der Verurteilte während der Probezeit gesetzestreu und sozial stabil verhält. In vielen Fällen ordnet das Gericht Bewährungshilfe an, die bei der Wiedereingliederung unterstützt und die Einhaltung von Weisungen überwacht. Verstöße führen in der Regel zu einem Widerruf.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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