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Bewährungshilfe und Weisungen

Die §§ 50, 51 und 52 StGB regeln, wie Gerichte die Bewährung begleiten: Sie ordnen Bewährungshilfe nach § 50 StGB an, legen Weisungen nach § 51 StGB fest und sichern deren Durchführung und Kontrolle gemäß § 52 StGB. Ziel ist, Rückfälle zu verhindern, soziale Stabilität herzustellen und Risiken gezielt zu senken. Das Gericht verbindet die Nachsicht einer Strafe oder die bedingte Entlassung mit klaren Regeln, mit Hilfe durch professionelle Bewährungshelfer und mit Kontrollen. Es passt die Maßnahmen an die Person, die Tat und das Rückfallrisiko an und überprüft die Einhaltung laufend. Verstöße haben rechtliche Folgen nach den Widerrufsbestimmungen der §§ 53 bis 56 StGB.

§§ 50–52 StGB: Bewährung mit Regeln und Unterstützung. Gerichtliche Weisungen und Bewährungshilfe steuern Verhalten, bauen Risiken ab und werden wirksam kontrolliert.

Gerichte begleiten Bewährung durch Hilfe, klare Weisungen und Kontrolle, um Rückfälle zu verhindern und Resozialisierung zu sichern.

Grundsatz und Zweck

Weisungen und Bewährungshilfe fördern ein straffreies Leben und schützen die Allgemeinheit. Das Gericht trifft maßgeschneiderte Auflagen und ordnet Bewährungshilfe an, wenn dies nötig ist, um Rückfälle zu vermeiden. Es prüft regelmäßig, ob Umfang und Dauer noch passen.

§ 50 StGB Bewährungshilfe

Anordnung der Bewährungshilfe

Das Gericht ordnet Bewährungshilfe an, wenn Unterstützung und Kontrolle notwendig sind, um eine stabile Lebensführung zu sichern. Dies betrifft Fälle bedingter Strafnachsicht oder Entlassung, in denen soziale Begleitung, Therapie oder Schuldenregulierung Rückfallrisiken verringern können

Aufgaben der Bewährungshilfe

Die Bewährungshilfe begleitet, stabilisiert und kontrolliert. Sie unterstützt bei Arbeitssuche, Ausbildung, Therapie und Schuldenplanung, sorgt für regelmäßige Kontakte und berichtet laufend an das Gericht. So wird die Einhaltung gerichtlicher Auflagen überprüft und gefördert.

Mitwirkung der betroffenen Person

Die betroffene Person muss Termine einhalten, offen kommunizieren und Nachweise über Fortschritte vorlegen. Aktive Mitarbeit und Eigeninitiative sind entscheidend für eine erfolgreiche Bewährung.

§ 51 StGB Weisungen

Zweck der Weisungen

Weisungen dienen dazu, Verhalten gezielt zu steuern, Risiken zu begrenzen und klare, überprüfbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie fördern Einsicht, Stabilität und Verantwortung.

Typische Weisungen in der Praxis

Anpassung und Verhältnismäßigkeit

Das Gericht legt nur jene Weisungen fest, die notwendig und geeignet sind. Sie können angepasst oder aufgehoben werden, wenn sich Verhalten oder Lebenslage deutlich verändern.

§ 52 StGB Durchführung und Kontrolle

Überwachung der Einhaltung

Gericht und Bewährungshilfe kontrollieren regelmäßig, ob Auflagen erfüllt werden. Sie werten Berichte, Nachweise und Testergebnisse aus und dokumentieren alle Entwicklungen.

Bei positivem Verlauf werden Kontrollen schrittweise reduziert und Auflagen vorzeitig beendet. Treten Schwierigkeiten auf, kann das Gericht Weisungen verschärfen oder zusätzliche Maßnahmen anordnen.

Verstöße und Konsequenzen
Schwere Pflichtverletzungen oder neue Straftaten führen zu einem Widerrufsverfahren nach den §§ 53–56 StGB. Das System bleibt damit flexibel, aber konsequent: Unterstützung, solange Fortschritte erkennbar sind, und Sanktion, wenn Rückfälle drohen.

Zusammenspiel mit anderen Bestimmungen

Bedeutung für die Praxis

Gerichte arbeiten stets mit einem sorgfältig erstellten Risikoprofil und legen klare sowie überprüfbare Ziele fest, um den Verlauf der Bewährung nachvollziehbar zu gestalten. Eine erfolgreiche Bewährung zeigt sich nicht nur an einer stabilen Arbeit, sondern auch an einer gesicherten Wohnsituation, einer konsequenten Therapieeinhaltung und einem dauerhaft konfliktfreien Verhalten. Eine umfassende und kontinuierliche Dokumentation durch die betroffene Person sowie durch die Bewährungshilfe erleichtert dem Gericht die Bewertung des Gesamtverlaufs erheblich und trägt damit entscheidend zu einer positiven Entscheidung über die endgültige Nachsicht bei.

Kurze Praxisbeispiele

Schulden und Eigentumsdelikte: Schuldenplan, Arbeitspflicht, Einkommensoffenlegung; geordnete Finanzen senken Rückfallgefahr deutlich.

Suchtmittelkontext: Bewährung mit Abstinenzweisung, regelmäßigen Screenings und ambulanter Therapie; frühe Nachweise führen zu Lockerungen.

Gewaltkontext: Teilnahme an Anti-Gewalt-Programm, Kontaktverbot, enges Monitoring; konsequente Programmteilnahme stabilisiert die Prognose.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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