Grundverkehrsgesetz Steiermark

Grüner Grundverkehr im Bundesland Steiermark

Der Eigentumserwerb an einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück im Bundesland Steiermark ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind:

Eigentumserwerbe sind grundsätzlich zu genehmigen, wenn dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der land- oder forstwirtschaftlichen gerecht wird und wenn:

Ebenso muss der Rechtserwerber erklären, dass das Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet wird.

Grauer Grundverkehr im Bundesland Steiermark

Der Eigentumserwerb an einem Baugrundstück in sogenannten Vorbehaltsgemeinden ist im Bundesland Steiermark grundsätzlich erklärungspflichtig. Dafür bedarf es einer schriftlichen Erklärung in dreifacher Ausführung.

Von dieser Erklärungspflicht ausgenommen sind:

Ausländererwerb im Bundesland Steiermark

Der Eigentumserwerb an einem Grundstück durch eine ausländische Person ist im Bundesland Steiermark grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen sind:

Für eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: