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Vorsatz

Der Vorsatz gemäß § 5 StGB ist eines der wichtigsten Elemente im Strafrecht. Er beschreibt die innere Haltung einer Person zu ihrer Handlung. Vereinfacht gesagt: Jemand handelt vorsätzlich, wenn er weiß, was er tut, und dieses Ergebnis auch will oder zumindest akzeptiert. Ohne Vorsatz ist eine Handlung grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich Fahrlässigkeit als strafbar an.

Vorsatz bedeutet: Man begeht eine Tat mit Wissen und Wollen oder nimmt die Folgen bewusst in Kauf.

Vorsatz im Strafrecht erklärt: Wissen und Wollen entscheiden über Schuld, Strafmaß und Freispruch. Rechtsanwalt berät und verteidigt.

Grundsatz: Strafbarkeit und Vorsatz

Im Strafrecht gilt der Grundsatz: Die meisten Straftatbestände setzen Vorsatz voraus.
Fahrlässigkeit ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz das ausdrücklich regelt . Dies gilt zum Beispiel bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.

Praktische Bedeutung

In der Praxis ist der Vorsatz von entscheidender Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat. Gelingt dieser Nachweis nicht und bleiben Zweifel bestehen, so wirken sich diese zugunsten des Beschuldigten aus. Auch beim Versuch zeigt sich die zentrale Rolle des Vorsatzes, denn nur vorsätzliche Taten können bereits im Versuchsstadium strafbar sein. Bei Fahrlässigkeitsdelikten hingegen gibt es keinen Versuch.

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Bedeutung des Vorsatzes

Juristisch betrachtet besteht Vorsatz aus zwei Elementen:

Damit wird klar: Vorsatz ist mehr als bloße Unachtsamkeit. Es geht um ein bewusstes Ja zur Tat oder zu ihren möglichen Folgen.

Arten des Vorsatzes

Das österreichische Strafrecht unterscheidet verschiedene Abstufungen:

Unterschied zur Fahrlässigkeit

Die Unterscheidung ist fein, aber entscheidend:

Gerade diese Abgrenzung entscheidet in der Praxis oft über die Höhe der Strafe oder sogar über Schuld und Freispruch.

Strafmaß

Ob eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wirkt sich direkt auf das Strafmaß aus.

Für Beschuldigte ist daher entscheidend, ob die Anklage den Vorsatz beweisen kann.

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Besondere Konstellationen

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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