Vorsatz
Vorsatz
Der Vorsatz gemäß § 5 StGB ist eines der wichtigsten Elemente im Strafrecht. Er beschreibt die innere Haltung einer Person zu ihrer Handlung. Vereinfacht gesagt: Jemand handelt vorsätzlich, wenn er weiß, was er tut, und dieses Ergebnis auch will oder zumindest akzeptiert. Ohne Vorsatz ist eine Handlung grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich Fahrlässigkeit als strafbar an.
Vorsatz bedeutet: Man begeht eine Tat mit Wissen und Wollen oder nimmt die Folgen bewusst in Kauf.
Grundsatz: Strafbarkeit und Vorsatz
Im Strafrecht gilt der Grundsatz: Die meisten Straftatbestände setzen Vorsatz voraus.
Fahrlässigkeit ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz das ausdrücklich regelt . Dies gilt zum Beispiel bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.
Praktische Bedeutung
In der Praxis ist der Vorsatz von entscheidender Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat. Gelingt dieser Nachweis nicht und bleiben Zweifel bestehen, so wirken sich diese zugunsten des Beschuldigten aus. Auch beim Versuch zeigt sich die zentrale Rolle des Vorsatzes, denn nur vorsätzliche Taten können bereits im Versuchsstadium strafbar sein. Bei Fahrlässigkeitsdelikten hingegen gibt es keinen Versuch.
Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchenBedeutung des Vorsatzes
Juristisch betrachtet besteht Vorsatz aus zwei Elementen:
- Wissen: Die Person erkennt, dass ihre Handlung einen gesetzlichen Tatbestand erfüllt.
- Wollen: Die Person will dieses Ergebnis herbeiführen oder nimmt es zumindest in Kauf.
Damit wird klar: Vorsatz ist mehr als bloße Unachtsamkeit. Es geht um ein bewusstes Ja zur Tat oder zu ihren möglichen Folgen.
Arten des Vorsatzes
Das österreichische Strafrecht unterscheidet verschiedene Abstufungen:
- Absicht (dolus directus 1. Grades): Der Täter verfolgt ein bestimmtes Ziel.
Beispiel: Jemand will gezielt eine fremde Sache zerstören. - Wissentlichkeit (dolus directus 2. Grades): Der Täter weiß genau, dass der Erfolg eintreten wird, auch wenn er ihn nicht unbedingt anstrebt.
Beispiel: Ein Brandstifter weiß, dass Menschen im Gebäude verletzt werden. - Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Der Täter hält den Erfolg für möglich und sagt sich: „Wenn es passiert, dann ist es eben so.“
Beispiel: Ein Autofahrer rast durch eine enge Straße und nimmt eine mögliche Verletzung anderer in Kauf.
Unterschied zur Fahrlässigkeit
Die Unterscheidung ist fein, aber entscheidend:
- Bewusste Fahrlässigkeit: Die Person erkennt die Gefahr, vertraut aber darauf, dass nichts passiert.
- Bedingter Vorsatz: Die Person erkennt die Gefahr und sagt sich: „Wenn etwas passiert, akzeptiere ich das.“
Gerade diese Abgrenzung entscheidet in der Praxis oft über die Höhe der Strafe oder sogar über Schuld und Freispruch.
Strafmaß
Ob eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, wirkt sich direkt auf das Strafmaß aus.
- Bei vorsätzlichen Taten drohen in der Regel höhere Strafen.
- Bei fahrlässigen Taten sind Strafen oft deutlich milder – oder es kommt gar nicht zu einer Strafbarkeit.
Für Beschuldigte ist daher entscheidend, ob die Anklage den Vorsatz beweisen kann.
Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchenBesondere Konstellationen
- Erfolgsqualifizierte Delikte: Der Grundtatbestand verlangt Vorsatz, die schwere Folge kann auch fahrlässig herbeigeführt sein.
- Versuch: Schon der bloße Vorsatz, eine Tat zu begehen, kann strafbar sein, selbst wenn sie nicht vollendet wird.
- Irrtümer: Wer sich über entscheidende Umstände irrt, kann ohne Vorsatz gehandelt haben.
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Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“