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Fahrlässigkeit

Im Strafrecht bedeutet Fahrlässigkeit, dass jemand die notwendige Sorgfalt nicht einhält und dadurch eine Straftat begeht, ohne dies zu wollen. Es geht also nicht um Absicht, sondern um Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung. Nach § 6 StGB handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die er nach den Umständen einhalten müsste und auch einhalten könnte, und dadurch einen strafbaren Erfolg herbeiführt.

Fahrlässigkeit heißt: Man hätte besser aufpassen müssen, tut es aber nicht und verursacht dadurch eine Straftat.

Fahrlässigkeit im Strafrecht erklärt: Unachtsamkeit kann strafbar sein, wenn das Gesetz es vorsieht. Rechtsanwalt berät und verteidigt.

Grundsatz: Fahrlässigkeit

Im Strafrecht gilt der Grundsatz: Fahrlässigkeit ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet.
Während die meisten Delikte Vorsatz voraussetzen, gibt es bestimmte Tatbestände, bei denen bereits Unachtsamkeit zu einer Strafbarkeit führen kann. Typische Beispiele sind die fahrlässige Körperverletzung oder die fahrlässige Tötung.

Bedeutung der Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand eine Gefahr nicht erkennt, die er hätte erkennen müssen, oder eine Gefahr erkennt, aber falsch darauf vertraut, dass schon nichts passiert. Entscheidend ist die Verletzung einer Sorgfaltspflicht.

Beispiel: Eine Autofahrerin tippt am Handy, übersieht die rote Ampel und verursacht einen Unfall. Sie wollte das nicht, hat aber die erforderliche Aufmerksamkeit außer Acht gelassen.

Arten der Fahrlässigkeit

Das österreichische Strafrecht unterscheidet verschiedene Abstufungen:

Unterschied zum Vorsatz

Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist besonders wichtig:

Diese feine Unterscheidung entscheidet in vielen Verfahren über Schuld oder Freispruch.

Praktische Bedeutung

Fahrlässigkeit betrifft häufig alltägliche Situationen, etwa im Straßenverkehr, in der Arbeit oder im Gesundheitsbereich. Viele Beschuldigte geraten in Ermittlungen, ohne jemals eine Straftat geplant zu haben.

Strafen bei Fahrlässigkeit sind meist milder als bei Vorsatz, können aber trotzdem gravierende Folgen haben. Sie reichen von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen in schweren Fällen.

Besondere Konstellationen

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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