Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
Im Strafrecht bedeutet Fahrlässigkeit, dass jemand die notwendige Sorgfalt nicht einhält und dadurch eine Straftat begeht, ohne dies zu wollen. Es geht also nicht um Absicht, sondern um Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung. Nach § 6 StGB handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die er nach den Umständen einhalten müsste und auch einhalten könnte, und dadurch einen strafbaren Erfolg herbeiführt.
Fahrlässigkeit heißt: Man hätte besser aufpassen müssen, tut es aber nicht und verursacht dadurch eine Straftat.
Grundsatz: Fahrlässigkeit
Im Strafrecht gilt der Grundsatz: Fahrlässigkeit ist nur dann strafbar, wenn das Gesetz das ausdrücklich anordnet.
Während die meisten Delikte Vorsatz voraussetzen, gibt es bestimmte Tatbestände, bei denen bereits Unachtsamkeit zu einer Strafbarkeit führen kann. Typische Beispiele sind die fahrlässige Körperverletzung oder die fahrlässige Tötung.
Bedeutung der Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand eine Gefahr nicht erkennt, die er hätte erkennen müssen, oder eine Gefahr erkennt, aber falsch darauf vertraut, dass schon nichts passiert. Entscheidend ist die Verletzung einer Sorgfaltspflicht.
Beispiel: Eine Autofahrerin tippt am Handy, übersieht die rote Ampel und verursacht einen Unfall. Sie wollte das nicht, hat aber die erforderliche Aufmerksamkeit außer Acht gelassen.
Arten der Fahrlässigkeit
Das österreichische Strafrecht unterscheidet verschiedene Abstufungen:
- Unbewusste Fahrlässigkeit: Die Person erkennt die Gefahr überhaupt nicht, hätte sie aber erkennen müssen.
- Beispiel: Ein Radfahrer übersieht ein Stoppschild, weil er unaufmerksam ist.
- Bewusste Fahrlässigkeit: Die Person erkennt die Gefahr, vertraut aber darauf, dass nichts passieren wird.
- Beispiel: Ein Handwerker arbeitet ohne Schutzbrille, obwohl er weiß, dass Splitter fliegen können.
Unterschied zum Vorsatz
Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist besonders wichtig:
- Bedingter Vorsatz (dolus eventualis): Jemand weiß, dass etwas passieren kann, und nimmt es in Kauf.
- Bewusste Fahrlässigkeit: Jemand erkennt die Gefahr, glaubt aber ernsthaft, dass alles gutgeht.
Diese feine Unterscheidung entscheidet in vielen Verfahren über Schuld oder Freispruch.
Praktische Bedeutung
Fahrlässigkeit betrifft häufig alltägliche Situationen, etwa im Straßenverkehr, in der Arbeit oder im Gesundheitsbereich. Viele Beschuldigte geraten in Ermittlungen, ohne jemals eine Straftat geplant zu haben.
- Straßenverkehr: Unaufmerksamkeit oder Regelverstöße führen schnell zu fahrlässiger Körperverletzung.
- Berufliche Verantwortung: Ärztinnen, Ärzte oder Handwerker haften für Fehler, die auf mangelnde Sorgfalt zurückgehen.
- Haftung: Neben der Strafe drohen oft zivilrechtliche Forderungen auf Schadenersatz.
Strafen bei Fahrlässigkeit sind meist milder als bei Vorsatz, können aber trotzdem gravierende Folgen haben. Sie reichen von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen in schweren Fällen.
Besondere Konstellationen
- Erfolgsqualifizierte Delikte: Der Grundtatbestand verlangt Vorsatz, die schwere Folge kann auch fahrlässig herbeigeführt sein.
- Versuch: Schon der bloße Vorsatz, eine Tat zu begehen, kann strafbar sein, selbst wenn sie nicht vollendet wird.
- Irrtümer: Wer sich über entscheidende Umstände irrt, kann ohne Vorsatz gehandelt haben.
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