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Rechtsirrtum

§ 9 StGB behandelt den Rechtsirrtum. Ein Rechtsirrtum liegt vor, wenn jemand zwar bewusst handelt, aber glaubt, dass sein Verhalten rechtmäßig sei. Er irrt also nicht über Tatsachen, sondern über die rechtliche Bewertung. Grundsätzlich gilt im Strafrecht: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Nur wenn der Irrtum unvermeidbar war, kann er strafbefreiend wirken.

Rechtsirrtum bedeutet: Man glaubt, etwas sei erlaubt, obwohl es verboten ist.

Rechtsirrtum nach § 9 StGB einfach erklärt: direkter und indirekter Verbotsirrtum, Voraussetzungen und Folgen im Strafrecht Österreich.

Rechtsirrtum

Der Rechtsirrtum betrifft die falsche Einschätzung der Rechtslage. Wer etwa eine Handlung setzt und glaubt, sie sei erlaubt, obwohl sie strafbar ist, kann sich nicht automatisch auf einen entschuldigenden Irrtum berufen.

Grundsatz des Rechtsirrtums

Grundsätzlich gilt: Unwissenheit schützt nicht automatisch vor Strafe. Ein Rechtsirrtum entschuldigt nur dann, wenn er für den Betroffenen unvermeidbar war. War das Verbot klar erkennbar oder bestand eine Pflicht, sich über die Rechtslage zu informieren, bleibt die Handlung strafbar.

Direkter und indirekter Verbotsirrtum

Direkter Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter glaubt, seine Handlung sei gänzlich erlaubt. Der Irrtum betrifft also das grundsätzliche Bestehen eines Verbots.
Beispiel: Jemand nimmt an, eine bestimmte Abgabe müsse nicht gezahlt werden, obwohl das Gesetz klar eine Pflicht vorsieht.

Indirekter Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter weiß, dass seine Handlung an sich verboten ist, aber glaubt, ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund würde ihn schützen.
Beispiel: Eine Person geht davon aus, in Notwehr zu handeln, obwohl objektiv keine Notwehrlage vorlag.

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Vorwerfbarkeit und Entschuldbarkeit

Ein Rechtsirrtum entschuldigt nur, wenn er nicht vorwerfbar war. Vorwerfbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn:

Anders gesagt: Entschuldbare Unwissenheit gibt es nur dann, wenn auch ein sorgfältiger Mensch den Irrtum begangen hätte.

Praktische Bedeutung

Der Rechtsirrtum spielt in vielen Strafverfahren eine Rolle, wenn Beschuldigte geltend machen, sie hätten die Strafbarkeit nicht erkannt. In der Praxis sind vor allem folgende Situationen relevant:

Nur unvermeidbare Irrtümer führen zu Straffreiheit, sonst bleibt es bei der Strafbarkeit.

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Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“

Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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