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Grundverkehrsgesetz Vorarlberg

Grüner Grundverkehr im Bundesland Vorarlberg

Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Vorarlberg grundsätzlich genehmigungspflichtig. Falls der Rechtserwerber kein Landwirt ist, muss der Erwerb ebenso bekannt gemacht werden.

Ausnahmen hierbei sind:

Eigentumserwerbe sind grundsätzlich zu genehmigen, wenn dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der land- oder forstwirtschaftlichen gerecht wird und wenn:

Ausnahmen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung (Ausnahmen gelten für den Grünen und Grauen Grundverkehr, sowie für den Ausländererwerb):

Grauer Grundverkehr im Bundesland Vorarlberg

Beim Baugrundstückserwerb in Vorarlberg bedarf es einer Erklärung des Käufers, dieses innerhalb von 10 Jahren zu bebauen. Von dieser Erklärungspflicht ausgenommen ist:

Ausnahmen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung (Ausnahmen gelten für den Grünen und Grauen Grundverkehr, sowie für den Ausländererwerb):

Ausländererwerb im Bundesland Vorarlberg

Der Grundstückserwerb von ausländischen Personen im Bundesland Vorarlberg ist genehmigungspflichtig. Der Rechtserwerb darf nur genehmigt werden, wenn staatspolitische Interessen nicht beeinträchtigt werden und ein kulturelles, volkswirtschaftliches Interesse am Erwerb besteht.

Ausnahmen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung (Ausnahmen gelten für den Grünen und Grauen Grundverkehr, sowie für den Ausländererwerb):

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