Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft

Als zentrale Strafverfolgungsbehörde leitet die Staatsanwaltschaft im österreichischen Strafverfahren die Ermittlungen, steuert die Kriminalpolizei und trifft die Entscheidung, ob ein Verfahren eingestellt, durch Diversion erledigt oder mit einer Anklage fortgeführt wird. Sie gibt vor, welche Maßnahmen gesetzt werden und in welche Richtung sich ein Verfahren entwickelt. Auch wenn ein Gericht bestimmte Eingriffe genehmigen muss, geht der Anstoß dafür immer von der Staatsanwaltschaft aus. Das Objektivitätsgebot verpflichtet sie dazu, belastende und entlastende Umstände gleichermaßen zu prüfen. Die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft bestimmt den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens bereits in der Ermittlungsphase.

Im Strafverfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie ermittelt, Anklage erhebt oder das Verfahren beendet.

Die Staatsanwaltschaft in Österreich. Aufgaben, Zuständigkeit und Rechte im Strafverfahren verständlich erklärt.
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die frühe rechtliche Einordnung durch die Staatsanwaltschaft bestimmt, in welche Richtung sich ein Verfahren überhaupt entwickeln kann.“
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Die Staatsanwaltschaft im österreichischen Strafverfahren

Die Staatsanwaltschaft ist die zentrale Schaltstelle jedes Strafverfahrens. Sie entscheidet nicht nur, ob ein Verfahren beginnt, sondern steuert auch, wie es geführt wird und wie es endet. Ohne eine Anklage der Staatsanwaltschaft kann kein Strafgericht ein Verfahren eröffnen. Sie besitzt damit das alleinige Anklagerecht und kontrolliert, ob ein Fall überhaupt vor Gericht kommt.

Ein Strafverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Sobald ein solcher Verdacht vorliegt, eröffnet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren. In dieser Phase sammelt sie Beweise, befragt Zeugen und klärt den Sachverhalt. Erst danach trifft sie eine rechtlich bindende Entscheidung.

Am Ende der Ermittlungen gibt es nur drei Möglichkeiten:

Diese Entscheidung prägt den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens. Wer die Staatsanwaltschaft nicht anklagt, bringt sie nicht vor Gericht. Wen sie anklagt, führt sie in einen öffentlichen Strafprozess. Damit legt die Staatsanwaltschaft den rechtlichen Rahmen fest, noch bevor ein Richter über Schuld oder Unschuld entscheidet.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Im Ermittlungsverfahren entscheidet die Qualität der ersten Schritte oft mehr als spätere Wortgefechte vor Gericht.“
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Institutionen der Strafverfolgung

Ein Strafverfahren wird nicht von einer einzigen Stelle geführt. Mehrere Behörden arbeiten zusammen, jedoch mit klar getrennten Aufgaben.

Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei führt die praktischen Ermittlungen durch. Sie sichert Tatorte, befragt Zeugen, wertet Spuren aus und führt Durchsuchungen durch. Dabei arbeitet sie nicht eigenständig, sondern nach den Vorgaben der Staatsanwaltschaft.

Zusammengefasst bedeutet das:

Die Polizei setzt um, was die Staatsanwaltschaft vorgibt.

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet das gesamte Ermittlungsverfahren. Sie entscheidet:

Sie gibt der Polizei verbindliche Anordnungen und steuert damit Richtung und Umfang der Ermittlungen. Keine andere Stelle im Verfahren hat diese Entscheidungsgewalt.

Haft und Rechtsschutzgericht

Dieses Gericht schützt die Grundrechte der Betroffenen im Ermittlungsverfahren. Es entscheidet über alle schwerwiegenden Eingriffe wie:

Die Staatsanwaltschaft muss jede dieser Maßnahmen beim Gericht beantragen und begründen. Erst nach einer richterlichen Bewilligung darf sie umgesetzt werden. Der Richter prüft dabei, ob ein ausreichender Tatverdacht besteht und ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Das bedeutet dass die Staatsanwaltschaft beantragt,das Gericht bewilligt und die Kriminalpolizei führt durch.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Bei Eingriffen in Grundrechte bildet die richterliche Kontrolle einen wesentlichen Schutzmechanismus im Ermittlungsverfahren.“
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Oberstaatsanwaltschaft

Die Oberstaatsanwaltschaft überwacht die Arbeit der Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel. Sie kann Weisungen erteilen, Verfahren überprüfen und einzelne Fälle selbst übernehmen. Zusätzlich vertritt sie die Anklage vor den Oberlandesgerichten in Rechtsmittelverfahren.

Generalprokuratur

Die Generalprokuratur sitzt beim Obersten Gerichtshof. Sie ist keine Anklagebehörde. Ihre Aufgabe besteht darin, die richtige Anwendung des Strafrechts zu sichern. Stellt sie Gesetzesfehler fest, kann sie beim Obersten Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen.

Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist eine bundesweit zuständige Spezialbehörde. Sie bearbeitet besonders große und komplexe Verfahren, vor allem schwere Wirtschaftsdelikte, große Vermögensschäden, Korruptionsfälle und organisierte Wirtschaftskriminalität. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Schwellenwerten und dem öffentlichen Interesse.

Gesetzliche Einordnung der Staatsanwaltschaft

Stellung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren

Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde. Ihre Stellung ergibt sich unmittelbar aus der Strafprozessordnung. Dieses Gesetz ordnet ihr die rechtliche Verantwortung für das Ermittlungsverfahren zu.

Im österreichischen Strafverfahren bestehen drei getrennte Rollen:

Diese Trennung verhindert, dass Ermittlungen, Anklage und Urteil in einer Hand liegen. Die Staatsanwaltschaft bildet die verbindende Stelle zwischen Polizei und Gericht.

Sie entscheidet jedoch nicht über Schuld oder Strafe. Diese Entscheidung trifft ausschließlich das Gericht im Hauptverfahren.

Bedeutung

Das Gesetz legt in § 20 StPO fest, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren leitet und allein über die Anklage entscheidet. Diese Konstruktion erfüllt eine Schutzfunktion.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet insbesondere,

Damit fungiert sie als rechtlicher Filter zwischen Verdacht und Strafprozess. Ohne ihre Entscheidung kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.

Objektivität und Verhältnismäßigkeit als gesetzliche Leitlinien

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln. Sie darf ein Verfahren nicht auf ein gewünschtes Ergebnis hin ausrichten.

Gleichzeitig gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ermittlungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Tatvorwurf stehen. Je schwerer der Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto stärker muss der Tatverdacht sein.

Zu den besonders eingriffsintensiven Maßnahmen zählen insbesondere:

Diese Maßnahmen darf die Staatsanwaltschaft nicht eigenständig anordnen. Sie setzen eine vorherige richterliche Genehmigung voraus. Der zuständige Richter prüft dabei, ob ein ausreichender Tatverdacht besteht und ob die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist.

Erst nach dieser gerichtlichen Kontrolle dürfen solche Eingriffe umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Objektivität und Verhältnismäßigkeit sind zentrale Leitlinien, an denen jede Ermittlungsmaßnahme gemessen werden muss.“
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Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwaltschaft

Leitung des Ermittlungsverfahren

Sobald ein Verdacht auf eine Straftat bekannt wird, übernimmt die Staatsanwaltschaft die rechtliche Führung. Sie entscheidet,

Die Kriminalpolizei setzt diese Entscheidungen praktisch um, doch die Staatsanwaltschaft bestimmt Richtung, Umfang und Ziel der Ermittlungen.

Anordnung, Steuerung und Kontrolle von Ermittlungsmaßnahmen

Die Staatsanwaltschaft gibt der Polizei verbindliche Ermittlungsaufträge. Dazu gehören unter anderem:

Bei schweren Eingriffen in Grundrechte entscheidet ein Richter zusätzlich über die Zulässigkeit. Dadurch kontrolliert er die Staatsanwaltschaft und verhindert, dass sie Zwangsmaßnahmen unkontrolliert einsetzt.

Entscheidung über Anklage, Einstellung oder Diversion

Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet die Staatsanwaltschaft die Beweislage. Sie trifft eine von drei Entscheidungen:

Diese Entscheidung legt fest, ob ein Mensch vor Gericht steht oder ob das Verfahren beendet wird.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Entscheidung über Anklage, Einstellung oder Diversion bestimmt, ob ein Verfahren vor Gericht fortgesetzt wird oder endet.“
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Rolle der Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, vertritt sie den Staat vor Gericht. Sie bringt die Ermittlungsakten ein, beantragt Beweise und nimmt zu Schuld und Strafmaß Stellung. Auch in dieser Phase bleibt sie an das Objektivitätsgebot gebunden.

Internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe

Viele Strafverfahren überschreiten heute nationale Grenzen. In solchen Fällen koordiniert die Staatsanwaltschaft die internationale Zusammenarbeit und stellt sicher, dass sie Ermittlungen auch im Ausland rechtlich wirksam führt.

Dazu gehören insbesondere:

Dabei arbeitet die Staatsanwaltschaft mit spezialisierten europäischen und internationalen Stellen zusammen, vor allem mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei Betrugsfällen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Auf dieser Grundlage können Beweise erhoben, Vermögenswerte gesichert und Ermittlungen zwischen mehreren Staaten abgestimmt werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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„Grenzüberschreitende Ermittlungen verlangen Ordnung. Ohne Koordination und Dokumentation entsteht schnell ein unnötiger Nachteil.“
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Die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Sonderzuständigkeit für große Wirtschafts und Korruptionsverfahren

Die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist eine bundesweit zuständige Sonderstaatsanwaltschaft für besonders schwere Wirtschafts und Korruptionsdelikte. Sie führt Verfahren, die wegen ihrer Schadenshöhe, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder ihres öffentlichen Gewichts eine spezialisierte Bearbeitung erfordern.

Nicht der Wohnort der Beschuldigten entscheidet, sondern die Bedeutung der Tat für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Welche Straftaten in diesen Zuständigkeitsbereich fallen

Diese Behörde verfolgt insbesondere:

Entscheidend ist stets, ob ein Verfahren wirtschaftlich, rechtlich oder gesellschaftlich besonders schwer wiegt.

Übernahme und Abgrenzung gegenüber anderen Staatsanwaltschaften

Ein Verfahren kann auch dann bei der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft landen, wenn es ursprünglich bei einer regionalen Staatsanwaltschaft begonnen hat. Dies geschieht, wenn besondere wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind oder der Fall durch Komplexität, Schadenshöhe oder öffentliche Bedeutung hervorsticht.

Andere Staatsanwaltschaften müssen solche Verfahren melden. Bis zur Entscheidung über eine Übernahme bleiben sie für die laufenden Ermittlungen verantwortlich.

Oberstaatsanwaltschaften und Generalprokuratur

Die hierarchische Struktur der Staatsanwaltschaften in Österreich

Die Staatsanwaltschaften sind in Österreich mehrstufig organisiert. Dieses System stellt sicher, dass Ermittlungen fachlich kontrolliert und bundesweit einheitlich geführt werden.

Es gibt vier Ebenen:

Die Staatsanwaltschaften der ersten Ebene

Die Staatsanwaltschaften sind jene Behörden, die ein Strafverfahren tatsächlich führen. Sie nehmen Anzeigen entgegen, führen Vernehmungen durch, leiten die Kriminalpolizei und entscheiden über Anklage, Einstellung oder Diversion.

In Verfahren wegen weniger schwerer Straftaten, die vor dem Bezirksgericht verhandelt werden, nehmen auch Bezirksanwälte bestimmte Aufgaben wahr. Dabei handeln sie stets unter Aufsicht und Leitung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft trägt in jedem Fall die rechtliche Verantwortung.

Sie bestehen unter anderem in Wien, St. Pölten, Korneuburg, Krems, Wiener Neustadt, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Feldkirch, Klagenfurt, Leoben, Ried im Innkreis, Wels, Steyr und Eisenstadt.

Für Betroffene ist diese Ebene entscheidend, weil hier die Ermittlungen beginnen und gesteuert werden.

Die vier Oberstaatsanwaltschaftssprengel

Alle Staatsanwaltschaften sind jeweils einer Oberstaatsanwaltschaft unterstellt. Österreich ist in vier Sprengel gegliedert:

Diese Behörden üben die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Sprengels aus und wirken bei Strafverfahren vor den Oberlandesgerichten mit. Sie können sich in einzelne Verfahren einschalten oder diese selbst übernehmen.

Die Rolle der Generalprokuratur

Die Generalprokuratur steht an der Spitze der Strafrechtspflege. Sie ist keine Anklagebehörde, sondern vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege.

Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Gesetz richtig anwenden und schwere Rechtsfehler korrigiert werden.

Stellt sie eine gesetzwidrige Entscheidung oder einen rechtswidrigen Verfahrensschritt fest, kann sie eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erheben. Diese dient der Klarstellung und Vereinheitlichung des Rechts, nicht der Änderung eines einzelnen Urteils.

Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Zuständigkeit nach Tatort und Erfolgsort

Grundsätzlich ist jene Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Bereich die Straftat begangen wurde oder in dem der Schaden eingetreten ist.

Zuständigkeit bei unklarem Tatort oder unbekanntem Aufenthaltsort

Ist der Tatort nicht feststellbar, führt jene Staatsanwaltschaft das Verfahren, in deren Bereich der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Fehlt auch dieser Anknüpfungspunkt, übernimmt jene Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit, in deren Bereich die Behörden den Beschuldigten angetroffen haben.

Kann auch auf diese Weise keine Zuständigkeit bestimmt werden, entscheidet die Generalprokuratur verbindlich, welche Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren führt.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„Zuständigkeit ist kein Formalismus. Sie entscheidet, wer ermittelt, wie schnell reagiert wird und wie das Verfahren praktisch läuft.“
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Zuvorkommen

Kann keine eindeutige Zuständigkeit bestimmt werden, führt jene Staatsanwaltschaft das Verfahren, die zuerst von der Straftat Kenntnis erlangt hat, bis eine andere Zuständigkeit feststeht.

Straftaten mit Auslandsbezug

Liegt der Tatort in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, leitet die Staatsanwaltschaft Anzeigen von Opfern mit Wohnsitz in Österreich grundsätzlich an die zuständige ausländische Behörde weiter, sofern die Tat nicht der österreichischen Gerichtsbarkeit unterliegt.

So wird eine koordinierte Strafverfolgung über Staatsgrenzen hinweg sichergestellt.

Verbindung und Trennung von Strafverfahren

Abgabe eines Verfahrens an eine andere Staatsanwaltschaft

Stellt eine Staatsanwaltschaft fest, dass sie für ein Verfahren nicht zuständig ist, darf sie dieses nicht einfach einstellen oder liegen lassen. Sie muss die dringenden Ermittlungen fortführen und das Verfahren anschließend an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben.

Dabei werden alle Anzeigen, Berichte und Beweismittel weitergeleitet. Dadurch wird verhindert, dass ein Verfahren allein wegen Zuständigkeitsfragen ins Stocken gerät.

Gemeinsame Führung mehrerer Ermittlungen

Wenn eine Person mehrerer Straftaten verdächtig ist oder mehrere Personen gemeinsam an einer Tat beteiligt waren, führt eine einzige Staatsanwaltschaft diese Verfahren gemeinsam. Das gilt auch bei engem sachlichen Zusammenhang.

Ziel ist:

Abgrenzung zwischen allgemeiner Staatsanwaltschaft und Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Bei Wirtschaftsdelikten entscheidet nicht jede einzelne Tat für sich. Maßgeblich ist, ob der wirtschaftliche Schwerpunkt, der Umfang der Ermittlungen oder das öffentliche Interesse eine Zuständigkeit der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft rechtfertigt.

Begleitdelikte bleiben bei der regionalen Staatsanwaltschaft, wenn sie im Verhältnis zu den schweren Wirtschaftsstraftaten nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Trennung von Verfahren

Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren aufteilen, wenn dies notwendig ist, um:

So bleibt das Verfahren steuerbar und verhältnismäßig.

Übertragung von Verfahren und Zuständigkeitskonflikte

Übertragung eines Verfahrens aus besonderen Gründen

Die Oberstaatsanwaltschaft oder, je nach Zuständigkeit, die Generalprokuratur überträgt ein Verfahren auf eine andere Staatsanwaltschaft, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dazu zählen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder begründete Zweifel an der Unbefangenheit der ursprünglich zuständigen Behörde.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„Die Übertragung eines Verfahrens dient der Sicherung eines objektiven und unbeeinflussten Ermittlungsverfahrens.“
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Zuständigkeitsänderung bei Befangenheit oder Sicherheitsbedenken

Eine Übertragung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Verfahren gegen:

im eigenen Zuständigkeitsbereich geführt werden müsste. Dadurch soll jeder Anschein von Befangenheit vermieden werden.

Entscheidung bei Streit über die Zuständigkeit

Kommt es zu einem Streit darüber, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, entscheidet eine übergeordnete Stelle verbindlich.
Bei Konflikten mit der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft trifft diese Entscheidung die Generalprokuratur.

Bedeutung der Zuständigkeit für Beschuldigte und Opfer

Verfahrenssteuerung

Nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren. Sie entscheidet:

Gerichte kontrollieren einzelne Eingriffe, übernehmen die Verfahrensführung aber erst nach einer Anklage.

Einfluss der Zuständigkeit auf Dauer und Verlauf

Welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, beeinflusst maßgeblich:

Ein Verfahren bei einer Spezialbehörde verläuft anders als bei einer regionalen Staatsanwaltschaft.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Unsere strafrechtlich spezialisierten Anwälte begleiten Sie im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft mit fachlicher Erfahrung und rechtlicher Präzision.

Ihre wesentlichen Vorteile:

So wird Ihr Verfahren sachlich begleitet, rechtlich eingeordnet und auf einer klaren Entscheidungsgrundlage geführt.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„Wer die Akte beherrscht, beherrscht das Verfahren. Ohne strukturierte Auswertung bleibt jede Strategie ein Risiko.“
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

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