Gratis Erstgespräch
Online Terminauswahl
Online Terminauswahl

Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen, Startups und Privatpersonen. Mit Erfolg!

Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

Erbschaft nach dem Tod der Enkelin

Erhalten Großeltern beim Tod der Enkelin einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Großeltern beim Tod der Enkelin? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Erbrecht der Großeltern

Großeltern erhalten im Fall des Todes der Enkelin nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Großeltern, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament der Enkelin

Sofern die Enkelin ein Testament errichtet hat, kann sie ihre Großeltern im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise können Großeltern gemäß dem letzten Willen der Enkelin als Erben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.

Vermächtnis / Legat der Enkelin

Weiterhin hat die Enkelin die Möglichkeit, ihren Großeltern als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in ihrem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch die Enkelin

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht die Enkelin ihren Großeltern für den Fall ihres Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche die Enkelin jederzeit wieder abändern könnte, ist die Enkelin durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Enkelin, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Großeltern haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese die Enkelin wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach der Enkelin

Sofern die Enkelin kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Großeltern kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte der verstorbenen Enkelin) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern die Enkelin daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Großeltern als Nacherben nach dem Enkel bestimmt wurden, kommen die Großeltern mit dem Tod der Enkelin zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den die Enkelin nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn die Enkelin daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Großeltern als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod der Enkelin ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Großeltern letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen der Enkelin, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.."
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Gratis Erstgespräch

Jetzt Wunschtermin wählen:

Zuletzt aktualisiert: 03.12.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
Kostenloses Erstgespräch: jetzt buchen
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

Ihre Ansprechpartner

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.