Markenschutz-Pakete
vertretungsbefugte Rechtsanwälte
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und zigtausende Euro für Werbemaßnahmen.
Daher steht fest: bei der Auswahl einer neuen Marke dürfen Sie kein Risiko eingehen."
Hätten Sie das gewusst?
Die Markenämter tragen Ihre Marke selbst dann anstandslos ins Markenregister ein, wenn Ihre Marke ältere Rechte anderer Firmen verletzt und aus diesem Grund abmahnbar bzw. klagbar ist?
Auch die Prüfung, ob durch Ihre Marke das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder fremder Firmennamen verletzt, gehört nicht zu den Aufgaben der Markenämter.
Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke wurde vom Markenamt in das Markenregister eingetragen” schützt Sie daher nicht vor Abmahnungen oder Klagen durch Inhaber älterer Rechte.
Für einen tatsächlichen Markenschutz Ihrer Marke ist die bloße Eintragung in das Markenregister daher nicht ausreichend.
Wie lange besteht das Risiko älterer Rechte?
Das Risiko durch ältere Rechte bleibt dauerhaft bestehen, solange Sie die Ihre Marke verwenden. Merkt der Inhaber früherer Rechte also erst in 10 Jahren, dass Sie seine Rechte verletzen, dann kann er dann noch immer eine einstweilige Verfügung erwirken und die Verwendung Ihrer Marke ab sofort untersagen.
Alle Investitionen in den Aufbau Ihrer Marke sind dann mit einem Schlag zunichtegemacht. Produkte, auf welchen der Markennamen steht, dürfen nicht abverkauft, sondern müssen vernichtet werden. Selbst eine Weiterleitung der Marken-Domain auf die neue Domain ist dann illegal. Ihre Marke verschwindet einfach von der Bildfläche.
Mehrere hunderttausend Euro Schaden oder die Insolvenz sind keine Seltenheit.
Kann das Risiko älterer Rechte minimiert werden?
Das Risiko einer Klage durch Inhaber älterer Rechte kann nur durch eine umfassende rechtliche Prüfung vor der Markenanmeldung minimiert werden. Wer glaubt, die Prüfung selbst vornehmen zu können, hat die Komplexität der Aufgabe nicht erfasst.
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Rechtsanwälte
Das ist der Grund, warum Sie einen Rechtsanwalt benötigen.
Unsere Markenschutz-Pakete
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inkludiert
inkludiert
inkludiert
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Gefördert werden die Amtsgebühren:
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für nationale Marken in den EU-Mitgliedsstaaten
(z. B.: Österreich, Deutschland)
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Gefördert werden die Amtsgebühren. Bei Markenanmeldungen außerhalb der EU beträgt die Förderung nur 50 % statt 75 %:
- Erstattung von 50 % der Amtsgebühren für Marken außerhalb der EU
(z. B.: Schweiz, Großbritannien, USA)
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Noch Fragen? Buchen Sie doch einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
Kann ich das nicht selbst erledigen?
Knallhart gefragt: Wie viele Seiten haben Sie zum Thema Markenschutz nicht nur gelesen, sondern tatsächlich gelernt?
Knallhart gesagt: Markenrecht sieht für Laien kindereinfach aus: ein wenig im Markenregister googlen und alles ist klar. In der Realität ist Markenrecht jedoch hochkomplex. Das umfangreichste Buch in unserem Bücherregal dreht sich „nur“ um deutsches Markenrecht. 3926 Seiten. Über 50.000 Behörden- und Gerichtsentscheidungen. Ein Laie ohne tausende Seiten Know-how im Kopf und ohne jahrelange Erfahrung im Markenrecht hat nicht die geringste Chance, seine Marke vor Klagen abzusichern.
Es gibt keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle. Die Eintragung in das Markenregister ist nur ein scheinbares Erfolgserlebnis. Die Markenregister prüfen nämlich nur ganz wenige Formalvoraussetzen. Wer nicht gerade den Begriff „Wellnesshotel“ für sein Hotel mit warmen Pools (nicht kennzeichnungskräftig), den Begriff „Apfel“ für seine neue Birnensorte (irreführend), „Du Arsch“ (sittenwidrig) oder ein Staatswappen (Hoheitszeichen) registrieren will, schafft also die Eintragung seiner Marke. Sicherheitsgewinn: null.
Die bloße Eintragung schützt also nicht vor Klagen aufgrund der Verletzung früherer Rechte, weil die Markenregister nicht prüfen, ob eine neue Marke frühere Rechte verletzt.
Doch es kommt noch bitterer. In der Theorie sollten Inhaber älterer Marken eine Verletzung ihrer Rechte durch jüngere Marken im Widerspruchsverfahren, also innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung der jüngeren Marke geltend machen. In der Praxis überwachen die Inhaber früherer Marken ihre Marke jedoch nicht ständig. Das hat zur Folge, dass Markeninhaber ihre Rechte nicht im Widerspruchsverfahren, sondern erst Jahre später geltend machen, wenn Sie die Marke zufällig entdecken.
Wer auf professionelle Recherche und Beratung verzichtet, hat daher keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle, sondern das dauerhafte Risiko, das gesamte Investment in die Marke jederzeit zu verlieren.
Wollen Sie diese Ungewissheit in Kauf nehmen? Unser Service kostet deutlich weniger, als später laufend in den Aufbau der Marke investiert wird.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlWie viel zahle ich, wenn kein Markenschutz möglich ist?
Professioneller Markenschutz beinhaltet unzählige Prüfschritte. Bei jedem Prüfschritt kann ein Hindernis zum Vorschein kommen, das der Anmeldung Ihrer Marke im Weg steht. Unsere Aufgabe ist es, diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Das ist aber natürlich nicht immer möglich. Manchmal ist eine neue Marke die einzige Lösung.
Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir daher den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlWas, wenn mir Markenschutz zu teuer ist?
Unser geballtes Know-how zum Schutz Ihrer Marke kostet Sie, weil wir sehr effizient organisiert sind, nur wenige hundert Euro.
Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und vermutlich tausende Euro Werbebudget.
Je später Sie Ihre Marke schützen und – noch wichtiger – prüfen lassen, desto größer ist der Schaden, wenn sich dann herausstellt, dass Ihre Marke frühere Rechte verletzt und daher nicht verwendet werden kann.
Wenn Sie wirklich ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.
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