Klassifikation von Nizza
Was ist die Klassifikation von Nizza?
Die Klassifikation von Nizza ist ein internationales Abkommen aus dem Jahr 1957 zur Einteilung von Waren und Dienstleistungen in Klassen (Nizzaklassen). Die Klassifikation von Nizza wird zur Festlegung des Schutzumfanges von Marken verwendet. Dazu ist bei der Registrierung von Marken anzugeben, für welche Nizzaklassen die Marke registriert wird.
Die Verwaltung und jährliche Aktualisierung der Klassifikation von Nizza obliegt der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die aktuellste Version der Klassifikation von Nizza tritt jeweils am 1. Januar des Jahres in Kraft.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlNizzaklassen
Die Klassifikation von Nizza ist in nur 45 Klassen unterteilt. Dennoch deckt die Klassifikation von Nizza das gesamte Wirtschaftsleben ab. Es gibt 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Die Waren sind nach Produkt- und Materialgruppen, die Dienstleistungen nach Branchen eingeteilt.
Zahlreiche Nizzaklassen enthalten daher einen wilden Mix unterschiedlichster Waren oder Dienstleistungen. Welche Waren oder Dienstleistungen in den Klassen enthalten sind, ergibt sich aus den Klassenüberschriften sowie den erläuternden Anmerkungen. Auch die Klassenüberschriften stellen nur eine sehr grobe Einteilung dar.
Beispiel Klasse 33
Die Nizzaklasse 33 lautet beispielsweise folgendermaßen:
KLASSE 33
- alkoholische Getränke, ausgenommen Biere
- alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken
KLASSE 33 – ERLÄUTERNDE ANMERKUNGEN
Klasse 33 enthält im Wesentlichen alkoholische Getränke, Essenzen und Extrakte.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Weine, Likörweine;
- alkoholische Apfelweine, Birnenmoste;
- Spirituosen, Liköre;
- alkoholische Essenzen, alkoholhaltige Fruchtextrakte, Magenbitter.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- medizinische Getränke (Kl. 5);
- entalkoholisierte Getränke (Kl. 32);
- Biere (Kl. 32);
- alkoholfreie Getränke zum Mixen von alkoholischen Getränken, z. B. alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Sodawasser (Kl. 32).
Zuordnung der Marke zu den Nizzaklassen
Die Grundregel sagt, dass eine registrierte Marke im Umfang der angemeldeten Nizzaklassen bzw. der konkret ausgewählten Waren und Dienstleistungen Schutz bietet.
Die gewünschten Nizzaklassen bzw. konkreten Waren und Dienstleistungen sind bei der Registrierung auszuwählen. Dabei besteht keine Bindung an die sehr groben Überschriften der Nizzaklassen. Ein höherer Detailgrad ist zulässig.
So könnte eine Marke für einen Whisky auf jede der folgenden Arten angemeldet werden:
- Klasse 33 – alkoholische Getränke, ausgenommen Biere
- Klasse 33 – Spirituosen
- Klasse 33 – Whisky
- Klasse 33 – alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; Spirituosen; Whisky
Taxonomy TMClass
Mit der Zeit führte diese Möglichkeit dazu, dass die Markenregister unübersichtlich und registrierte Marken nur mehr schwer vergleichbar wurden. „Whiskyflaschen“, „Flasche für Whisky“, „Verschließbare Glasbehälter zur Lagerung von Whisky“ – alles dasselbe?
Zur Schaffung von Ordnung wurde vom EUIPO und nationalen Ämtern der EU in Zusammenarbeit mit der WIPO die Taxonomie TMClass entwickelt. Die Struktur von TMClass basiert zwar auf der Nizza-Klassifikation, ist jedoch kein offizieller Bestandteil des Nizza-Klassifizierungssystems. In TMClass finden sich bereits über 60.000 harmonisierte Begriffe, die von allen beteiligten Markenämtern akzeptiert werden.
TMClass hat keine Rechtswirkung bei der Prüfung von Marken oder beim Vergleich von Waren und Dienstleistungen. Allerdings kann die Verwendung von Begriffen, welche nicht in TMClass aufgeführt sind, zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten bei der Markenregistrierung führen.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlAuswahl der Nizzaklassen
Bei der Auswahl der Nizzaklassen sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen.
Abgrenzung der Klassen
Wer Kleidung produziert, wählt für die Eintragung der Marke zumindest die Nizzaklasse 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen). Wer hingegen Bekleidung verkauft, benötigt stattdessen die Nizzaklasse 35 (Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten), in dieser ist auch der Groß- und Einzelhandel enthalten. Wer White-Label-Bekleidung zukauft und zum Verkauf lediglich mit seiner Marke versieht, findet sich jedoch wieder in der Nizzaklasse 25.
Unterteilung innerhalb der Klassen
In den meisten Fällen reicht es nicht aus, einfach eine Nizzaklasse anzugeben. In der Nizzaklasse 9 existieren beispielsweise 6.696 standardisierte Detailauswahlmöglichkeiten, darunter Software, Tauchausrüstung und Feuerlöscher.
Wer zu präzise Begriffe verwendet, schränkt seine Marke und seine zukünftigen Tätigkeitsfelder unnötig ein. Wer zu weite Begriffe verwendet, erhöht unnötig das Risiko einer Kollision mit anderen Marken.
Verwandte Nizzaklassen
Nicht übersehen werden darf, dass die Klassifikation von Nizza letztendlich nur eine Ordnungsfunktion hat.
Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist immer eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Wie ähnlich sind die geschützten Markenzeichen, wie ähnlich sind die geschützten Waren und Dienstleistungen?
So sind beispielsweise die Nizzaklasse 9 „Software“ und die Nizzaklasse 42 „Softwareentwicklung“ sehr ähnlich. Zwischen der Marke Tixi in der Klasse 9 und der Marke Tixy in der Klasse 42 würde folglich aufgrund der nahezu identischen Schreibweise und des identischen Klangs in Kombination mit dem nahezu identischen Tätigkeitsfeld Verwechslungsgefahr bestehen.
Diese „verwandten“ Nizzaklassen sind sowohl bei der Ähnlichkeitsrecherche als auch bei der Registrierung der Marke zu berücksichtigen. Im Zweifel sind auch die verwandten Klassen zu recherchieren und zu registrieren.
Anzahl der Klassen
Wie viele Klassen gewählt werden, hängt von der zugrundeliegenden Markenstrategie ab.
Einerseits ist eine spätere Erweiterung des Schutzumfanges der Marke durch Hinzufügen weiterer Waren und Dienstleistungen nicht mehr möglich. Dazu müsste eine komplett neue Marke angemeldet werden. Ein Aufschieben der Anmeldung einzelner Klassen, die in Zukunft sicher benötigt werden, ist daher nie anzuraten.
Andererseits ist ein zu weiter Schutzumfang (im Extremfall durch Registrierung aller Nizzaklassen) ebenso nicht sinnvoll. Dies würde zu höheren Kosten führen, das Risiko von Verletzungen früherer Rechte erhöhen und die Marke anfälliger für Löschungsklagen machen.
Vorratsmarke
Dennoch kann die Registrierung einer Vorratsmarke, also die Registrierung einer Marke in möglicherweise zukünftig benötigten Nizzaklassen Sinn ergeben, um zukünftige Marktchancen zu sichern.
Empfehlenswert ist ein Mittelweg. Aktuelle und realistische zukünftige Geschäftsfehler sollten geschützt werden. In diesem Fall wird zusätzlich eine Strategie zur Setzung ausreichender und nachweisbarer Benutzungshandlungen vorerst nicht verwendeter Klassen benötigt.
Die geltungserhaltenden Maßnahmen sind notwendig, da gegen eine Marke bzw. gegen die nicht genutzten Teile einer Marke eine Löschungsklage eingebracht werden kann, wenn die Marke in einer registrierten Nizzaklasse durch mehr als fünf Jahre nicht genutzt wird.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlLaufende Markenentwicklung
Sobald ein Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen will, ist eine Überprüfung der Marke vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die registrierten Klassen noch ausreichen.
Ist das nicht der Fall, dann müssen die neuen Klassen vor Verwendung der Marke in den neuen Geschäftsfeldern recherchiert werden, um eine Verletzung früherer Rechte Dritter auszuschließen. Danach ist die bestehende Marke nochmals in den neuen Klassen anzumelden. Eine Erweiterung bestehender Marken um zusätzliche Klassen ist nicht möglich.
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