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Die Bewegungsmarke zeigt eindrucksvoll, dass grundsätzlich fast jedes Element der Ausstattung einer Marke geschützt werden kann.

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Definition Bewegungsmarke

Eine Bewegungsmarke ist eine Marke, welche eine Bewegung oder eine Positionsänderung der Elemente der Marke schützt.

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Voraussetzungen

Die Darstellung von Bewegungsmarken kann in einer mp4-Datei auf einem Datenträger oder mittelbar durch eine zweidimensionale grafische Darstellung auf Papier oder in einer JPEG-Datei erfolgen, dass der Bewegungsablauf in Einzelbilder aufgeteilt wird, etwa wie bei einem Daumenkino.

Regelmäßig ist bei einer grafischen Darstellung eine Markenbeschreibung erforderlich, die die Frequenz der Bilder erläutert.

Unter einer Bewegungsmarke können ausschließlich Bewegungen registriert werden. Wenn die Bewegungen mit Tönen kombiniert sind, sind diese nicht mehr als Bewegungsmarken, sondern als Multimediamarken anzumelden.

Beispiele

Ein bekanntes Beispiel für eine Bewegungsmarken ist die Bewegungsmarke von Vodafone „The future is exciting. Ready?”.

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Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Bewegungsmarke

Sie wollen eine Bewegungsmarke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Zuletzt geändert: 12.02.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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