Das Registered Trademark-Symbol ®
Was ist das ® Registered Trademark-Symbol?
Alle Antworten auf Ihre Fragen zum Registered Trademark Symbol erhalten Sie hier durch die Rechtsanwälte von harlander-partner.eu.
Das Registered Trademark-Symbol wird im Markenrecht zur Kennzeichnung von registrierten Marken verwendet. Dargestellt wird das Registered Trademark-Symbol ® als ein hochgestelltes R im Kreis.
Im Gegensatz dazu wird das Unregistered Trademark Symbol durch die Großbuchstaben TM dargestellt.
® oder TM?
Das Registered Trademark-Symbol ® stammt ebenso wie das Unregistered Trademark-Symbol TM aus dem Markenrecht der USA. Die zwei Symbole haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Das Registered Trademark-Symbol ® kennzeichnet, dass eine Marke eingetragen, also registriert ist (Registered in U.S. Patent and Trademark Office).
Das Unregistered Trademark-Symbol TM kennzeichnet, dass eine Marke zwar angemeldet, aber noch nicht im amtlichen Register eingetragen, also noch nicht registriert ist.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlDas Registered Trademark-Symbol in den USA
In den USA ist die Verwendung des Registered Trademark-Symbols ® zur Kennzeichnung registrierter Marken anzuraten. Fehlt der Eintragungshinweis durch das ®-Symbol, so hat dies nach dem US-Markenrecht zur Folge, dass der Markeninhaber von dem Markenverletzer erst ab dem Zeitpunkt Schadensersatz verlangen kann, ab dem der Markenverletzer von der Markeneintragung tatsächliche Kenntnis erlangt hat. Tatsächliche Kenntnis des Markenverletzers entsteht z. B. durch Übersendung einer Unterlassungsaufforderung des Markeninhabers, welcher ein Auszug aus dem Markenregister beigelegt ist.
Das Registered Trademark-Symbol in Österreich und Deutschland
Im österreichischen und deutschen Markenrecht ist es zwar zulässig, eine registrierte Marke mit dem Registered Trademark-Symbol ® zusätzlich zu kennzeichnen. Die Nichtverwendung des Registered Trademark-Symbols ® hat jedoch keine rechtliche Auswirkung.
Die Verwendung des Registered Trademark-Symbols ® macht jedoch Sinn:
Einerseits schreckt die Verwendung des Registered Trademark-Symbols ® etwaige Nachahmer ab. Andererseits hat das Registered Trademark-Symbol ® einen Werbeeffekt, da es die Marke wertvoller und hochwertiger erscheinen lässt. Zu Recht – Unternehmen, die ihre Marke schützen lassen, sind zumeist gut organisiert und auch in anderen Belangen besonders sorgfältig und qualitätsbewusst.
Das Unregistered Trademarksymbol TM hat in Österreich, Deutschland und den anderen europäischen Ländern keine Bedeutung. Die Verwendung des Unregistered Trademark-Symbols macht in Europa auch keinen Sinn.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlVoraussetzung für die Verwendung
1. Eintrag in ein amtliches Markenregister
Grundvoraussetzung für die Verwendung des Registered Trademark-Symbols ® ist, dass die Marke in einem amtlichen Markenregister eingetragen ist. Die bloße Anmeldung der Marke ist nicht ausreichend.
2. Wiedergabe der vollständigen Marke
Wird das Registered Trademark-Symbol ® verwendet, muss dies immer mit der vollständigen Marke verwendet werden. Die Marke muss dabei genauso dargestellt werden, wie diese im Markenregister veröffentlicht ist, ohne irgendwelche Elemente wegzulassen oder hinzuzufügen.
So ist es illegal, wenn der Wortteil aus einer Wort-Bild-Marke herausgelöst wird und ohne den Bildteil mit dem Registered Trademark-Symbol ® verwendet wird. Das wäre nur dann zulässig, wenn zusätzlich eine eigenständige Wortmarke bestehen würde.
3. Position des Registered Trademark-Symbols ®
Auch die Position des Registered Trademark-Symbols ® spielt eine Rolle. Das Registered Trademark-Symbol ® sollte immer hochgestellt an der rechten oberen Ecke der Marke angebracht sein. Damit umfasst das Registered Trademark-Symbol die gesamte Marke.
4. Verwendung mit den registrierten Waren und Dienstleistungen
Eine Werbung mit dem Registered Trademark-Symbol ® im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gar nicht eingetragen ist, ist unzulässig.
Wenn also eine Marke nur für Möbel eingetragen ist, dann wäre es also unzulässig, die Marke samt dem Registered Trademark-Symbol ® zur Kennzeichnung von Kleidung zu verwenden und so den Eindruck zu erwecken, dass die Marke auch für Kleidung registriert wäre.
Aus diesem Grund ist vor der Einführung neuer Produkte und der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder routinemäßig zu überprüfen, ob die bestehende Marke auch für die passenden Waren- und Dienstleistungsklassen registriert ist.
5. Verwendung im richtigen Land
Eine Verwendung des Registered Trademark-Symbols ® in einem Land, in welchem der Markenschutz nicht besteht, kann rechtswidrig sein.
Eine Ausnahme davon bilden Marken, die in einem Mitgliedsstaat der EU registriert sind und welche in einen anderen Mitgliedsstaat exportiert werden. Dies kann aber ebenfalls zulässig sein, wenn der Eindruck erweckt wird, dass die Marke gerade in jenem Staat, in welchen importiert wird, registriert ist.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlFolgen einer unzulässigen Verwendung
Ein Verstoß gegen diese Regeln zur Verwendung des das Registered Trademark-Symbols ® ist ein Verstoß gegen den Wettbewerb und damit als unlauterer Wettbewerb abmahnbar.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlHäufige Fragen
Das R im Kreis bedeutet Registered Trademark. Der Begriff kommt aus dem US-amerikanischen Recht und bedeutet eingetragene Marke.
Das R im Kreis muss nicht verwendet werden. In den USA kann der Markeninhaber rechtliche Nachteile erleiden, wenn das Registered Trademark-Symbol nicht verwendet wird. In Österreich und Deutschland sind mit der Nichtverwendung keine rechtlichen Nachteile verbunden.
In Österreich und Deutschland ist die Verwendung des Registered Trademark Symbols nicht gesetzlich geregelt. Es besteht jedoch Einigkeit, dass das Registered Trademark Symbol nur im Zusammenhang mit einer eingetragenen Marke verwendet werden darf.
In Österreich und Deutschland wird das Registered Trademark-Symbol ® gerne verwendet, um auf den Schutz der Marke hinzuweisen. Das lässt die Marke hochwertiger erscheinen und schreckt Nachahmer ab. Die Verwendung des ® hat daher werbetechnische und rechtliche Vorteile.
Das R im Kreis darf nur im Zusammenhang mit eingetragenen Marken verwendet werden. Das R im Kreis muss so angebracht sein, dass es die gesamte Marke umfasst. Die Marke muss exakt so dargestellt werden, wie die Marke registriert ist. Die Marke darf nur mit den tatsächlich registrierten Waren und Dienstleistungen verwendet werden.