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Die Bildmarke besteht aus zweidimensionalen grafischen und bildlichen Darstellungen und enthält keine Elemente einer Wortmarke.

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Was ist eine Bildmarke?

Eine Bildmarke besteht aus zweidimensionalen grafischen und bildlichen Darstellungen. Eine Bildmarke enthält keine Elemente einer Wortmarke, also keine lateinischen Buchstaben, keine Zahlen und keine für eine Wortmarke zulässigen Satz- und Sonderzeichen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der Hauptanwendungsfall für reine Bildmarken sind rein grafische Logos. Aber auch Fotos oder Teile von Fotos könnten als Bildmarke geschützt werden.“
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Anpassungen an den Zeitgeist

Problematisch sind – wie bei allen Markenarten – spätere Änderungen. Speziell Logos werden im Lauf der Zeit gerne grafisch an den jeweiligen Zeitgeist angepasst. Solange der grafische Relaunch nur moderat ausfällt, also das Logo auf den ersten Blick als eine geringe Mutation des Ursprungslogos erkennbar ist, erstreckt sich der Schutz des Ursprungslogos auch auf die Mutation.

Entfernt sich die Gestaltung des neuen Logos jedoch zu weit von der Gestaltung des geschützten Logos, dann müsste eine neue Marke eingetragen werden. Dies kann, wenn in der Zwischenzeit ähnliche Marken eingetragen wurden, rechtlich höchst problematisch sein.

Abgrenzung zu anderen Markenarten

Die Bildmarke ist eng mit anderen Markenformen verwandt.

Bildmarken, welche Elemente einer Wortmarke, also Buchstaben, Zahlen oder für eine Wortmarke zulässige Satz- und Sonderzeichen enthalten, sind als Wort-Bild-Marke anzumelden.

Soll keine zweidimensionale, sondern eine dreidimensionale Form geschützt werden, so ist, eine Formmarke (3D-Marke) anzumelden.

Bloße konturlose Farben sind als Farbmarken anzumelden.

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Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Bildmarke

Sie wollen eine Bildmarke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Zuletzt geändert: 29.04.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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