Klassifikation nach Nizza
Die Klassifikation von Nizza enthält in der Fassung vom 01.01.2023 (NCL 12-2023) die folgende Klassen bzw. Waren und Dienstleistungen.
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Klasse 1
- chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke
- Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand
- Feuerlösch- und Brandschutzmittel
- Mittel zum Härten und Löten von Metallen
- Mittel zum Gerben von Tierhäuten
- Klebstoffe für gewerbliche Zwecke
- Kitte und andere Spachtelmassen
- Kompost, Düngemittel, Dünger
- biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke
Klasse 1 – erläuternde Anmerkung
Klasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- lichtempfindliches Papier;
- Reifenflickmassen;
- Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel;
- bestimmte Zusatzstoffe für die Lebensmittelindustrie, z.B. Pektin, Lezithin, Enzyme und chemische Konservierungsmittel;
- bestimmte Inhaltsstoffe für die Herstellung von Kosmetika und pharmazeutischen Erzeugnissen, z.B. Vitamine, Konservierungsmittel und Antioxidantien;
- bestimmte Filtermaterialien, z.B. partikelförmige mineralische, pflanzliche und keramische Substanzen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Naturharze im Rohzustand (Kl. 2), teilweise bearbeitete Harze (Kl. 17);
- chemische Präparate für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke (Kl. 5);
- Fungizide, Herbizide und Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren (Kl. 5);
- Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16);
- Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30);
- Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31).
Klasse 2
- Farben, Firnisse, Lacke
- Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel
- Färbemittel, Farbstoffe
- Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren
- Naturharze im Rohzustand
- Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten
Klasse 2 – erläuternde Anmerkung
Klasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste;
- Verdünnungsmittel, Verdickungsmittel, Fixiermittel, Sikkative für Farben, Firnisse und Lacke;
- Beizen für Holz und Leder;
- Rostschutzöle und Öle zur Konservierung von Holz;
- Färbemittel für Kleidungsstücke;
- Farben für Lebensmittel und Getränke.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1), teilweise bearbeitete Harze (Kl. 17);
- Beizen für Metalle (Kl. 1);
- Farben für die Wäsche (Kl. 3);
- Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3);
- Farbkästen (Schulbedarf) (Kl. 16);
- Tinten für Bürobedarf (Kl. 16);
- Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17).
Klasse 3
- nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheitspflege
- nicht medizinische Zahnputzmittel
- Parfümeriewaren, ätherische Öle
- Wasch- und Bleichmittel
- Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel
Klasse 3 – erläuternde Anmerkung
Klasse 3 enthält im Wesentlichen nicht medizinische Mittel für die Körper- und Schönheitspflege sowie Putzmittel für den Haushalt und andere Bereiche.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Hygienepräparate, soweit es sich um Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt;
- mit kosmetischen Lotionen getränkte Tücher;
- Deodorants für Menschen oder für Tiere (Parfümeriewaren);
- Raumbeduftungsmittel;
- Nagelaufkleber;
- Polierwachs;
- Sandpapier.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte Inhaltsstoffe für die Herstellung von Kosmetika, z.B. Vitamine, Konservierungsmittel und Antioxidantien (Kl. 1);
- Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren (Kl. 1);
- chemische Mittel zum Reinigen von Schornsteinen (Kl. 1);
- Desodorierungsmittel, außer für Menschen oder für Tiere (Kl. 5);
- medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel (Kl. 5);
- Schmirgelfeilen, Sandpapierfeilen, Handschleifsteine oder -scheiben (Kl. 8);
- kosmetische Geräte und Putzgeräte, z.B. Kosmetikpinsel (Kl. 21), Putztücher, -kissen und -lappen (Kl. 21).
Klasse 4
- technische Öle und Fette, Wachs
- Schmiermittel
- Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel
- Brennstoffe und Leuchtstoffe
- Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke
Klasse 4 – erläuternde Anmerkung
Klasse 4 enthält im Wesentlichen technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Konservierungsöle für Mauerwerk oder für Leder;
- Rohwachs, Wachs für gewerbliche Zwecke;
- elektrische Energie;
- Kraftstoffe für Motoren, Biokraftstoffe;
- nicht chemische Zusätze für Kraftstoffe;
- Holz als Kraftstoff.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte technische Spezialöle und -fette, z.B. Ledergerböle (Kl. 1), Holzkonservierungsöle, Rostschutzöle und -fette (Kl. 2), ätherische Öle (Kl. 3);
- Massagekerzen für kosmetische Zwecke (Kl. 3) und medizinische Massagekerzen (Kl.5);
- bestimmte Spezialwachse, z.B. Baumwachs (Kl. 1), Schneiderwachs, Polierwachs, Enthaarungswachs (Kl. 3), Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5), Siegellack (Kl. 16);
- Dochte für Ölöfen (Kl. 11) und Dochte für Feuerzeuge (Kl. 34).
Klasse 5
- pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate
- Hygienepräparate für medizinische Zwecke
- diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost
- Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere
- Pflaster, Verbandmaterial
- Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke
- Desinfektionsmittel
- Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren
- Fungizide, Herbizide
Klasse 5 – erläuternde Anmerkung
Klasse 5 enthält im Wesentlichen pharmazeutische Erzeugnisse und andere Präparate für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Hygienepräparate für den persönlichen Gebrauch, ausgenommen Mittel zur Körper- und Schönheitspflege;
- Windeln für Babys und bei Inkontinenz;
- Desodorierungsmittel, außer für Menschen oder für Tiere;
- medizinische Shampoos, Seifen, Lotionen und Zahnputzmittel;
- Nahrungsergänzungsmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens;
- Speiseersatz und diätetische Nahrungsmittel und Getränke für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Inhaltsstoffe für die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, z.B. Vitamine, Konservierungsmittel und Antioxidantien (Kl. 1);
- Hygienepräparate, soweit es sich um nicht medizinische Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt (Kl. 3);
- Deodorants für Menschen oder für Tiere (Parfümeriewaren) (Kl. 3);
- orthopädische Bandagen (Kl. 10);
- Speiseersatz und diätetische Nahrungsmittel und Getränke, die nicht für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke bestimmt sind, sie sollten in den entsprechenden Nahrungsmittel- oder Getränkeklassen klassifiziert werden, z.B. fettarme Kartoffelchips (Kl. 29), proteinreiche Getreideriegel (Kl. 30), isotonische Getränke (Kl. 32).
Klasse 6
- unedle Metalle und deren Legierungen, Erze
- Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen
- transportable Bauten aus Metall
- Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]
- Kleineisenwaren
- Behälter aus Metall für Lagerung und Transport
- Safes
Klasse 6 – erläuternde Anmerkung
Klasse 6 enthält im Wesentlichen rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle, einschließlich Erzen, sowie bestimmte aus unedlen Metallen hergestellte Waren.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Blattmetalle oder Metalle in Pulverform zur weiteren Verarbeitung, z.B. für 3D-Drucker;
- Baumaterialien aus Metall, z.B. Schienenbaumaterial aus Metall, Metallrohre und -leitungen;
- Kleineisenwaren, z.B. Bolzen, Schrauben, Nägel, Möbelrollen, Fensterriegel;
- transportable Bauten aus Metall, z.B. Fertighäuser, Schwimmbecken, Käfige für wilde Tiere, Kunsteisbahnen;
- bestimmte aus unedlen Metallen hergestellte Waren, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Allzweckbehälter aus unedlem Metall, Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus unedlem Metall.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Metalle und Erze, die in der Industrie oder in der wissenschaftlichen Forschung aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften als Chemikalien verwendet werden, z.B. Bauxit, Quecksilber, Antimon, Alkalimetalle und Erdalkalimetalle (Kl. 1);
- Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten (Kl. 2);
- Elektrokabel (Kl. 9) sowie nicht elektrische Kabel und Seile, nicht aus Metall (Kl. 22);
- Leitungen, die Teile von sanitären Anlagen sind (Kl. 11), flexible Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall (Kl. 17) und Rohre, nicht aus Metall (Kl. 19);
- Käfige für Haustiere (Kl. 21);
- bestimmte Waren aus unedlen Metallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. handbetätigte Handwerkzeuge (Kl. 8), Büroklammern (Kl. 16), Möbel (Kl. 20), Kochutensilien (Kl. 21), Behälter für den Haushalt (Kl. 21).
Klasse 7
- Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge
- Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge
- Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen für Landfahrzeuge
- landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte Handwerkzeuge
- Brutapparate für Eier
- Verkaufsautomaten
Klasse 7 – erläuternde Anmerkung
Klasse 7 enthält im Wesentlichen Maschinen und Werkzeugmaschinen, Motoren und Triebwerke.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Teile von Motoren und Triebwerken aller Art, z.B. Anlasser, Schalldämpfer und Zylinder für Motoren und Triebwerke aller Art;
- elektrische Reinigungs- und Poliergeräte, z.B. elektrische Schuhputzgeräte, elektrische Shampooniermaschinen und -geräte für Teppiche und Teppichböden, Staubsauger;
- 3D-Drucker;
- Industrieroboter;
- bestimmte Spezialfahrzeuge, nicht für Transportzwecke, z.B. Straßenkehrmaschinen, Straßenbaumaschinen, Bulldozer, Schneepflüge sowie Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken dieser Fahrzeuge.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte (Kl. 8);
- humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz, Laborroboter, Lehrroboter, Roboter für die Sicherheitsüberwachung (Kl. 9), Operationsroboter (Kl. 10), Roboterautos (Kl. 12), selbstspielende Schlagzeuge (Kl. 15), Spielzeugroboter (Kl. 28);
- Motoren und Triebwerke für Landfahrzeuge (Kl. 12);
- Raupenketten für Fahrzeuge und Traktoren (Kl. 12);
- bestimmte Spezialmaschinen, z.B. Geldautomaten (Kl. 9), Atemgeräte für die künstliche Beatmung (Kl. 10), Kühlapparate und -maschinen (Kl. 11).
Klasse 8
- handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte
- Messerschmiedewaren, Essbesteck
- Hieb- und Stichwaffen
- Rasierer und Rasierapparate
Klasse 8 – erläuternde Anmerkung
Klasse 8 enthält im Wesentlichen handbetätigte Werkzeuge und Geräte für die Ausführung verschiedener Arbeiten, wie z.B. Bohren, Formen, Schneiden und Stechen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- handbetätigte Werkzeuge für Landwirtschaft, Gartenbau und Landschaftsbau;
- handbetätigte Werkzeuge für Schreiner, Künstler und andere Handwerker, z.B. Hämmer, Meißel und Stichel;
- Griffe für handbetätigte Werkzeuge, wie z.B. Messer und Sensen;
- elektrische und nicht elektrische Handgeräte für die Körperpflege und Körperkunst, z.B. Rasierer und Rasierapparate, Lockenstäbe, Tätowiergeräte und Geräte für Maniküre und Pediküre;
- handbetätigte Pumpen;
- Essbestecke, wie z.B. Messer, Gabeln und Löffel, einschließlich solcher aus Edelmetallen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- von einem Motor angetriebene Werkzeugmaschinen und Geräte (Kl. 7);
- chirurgische Messer (Kl. 10);
- Fahrradpumpen (Kl. 12), Pumpen zum Aufblasen von Spielbällen (Kl. 28);
- Handfeuerwaffen (Kl. 13);
- Papiermesser und Zerkleinerungsgeräte für Papier [Büroartikel] (Kl. 16);
- Griffe für Gegenstände, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung in verschiedenen Klassen klassifiziert sind, z.B. Griffe für Spazierstöcke und Schirme (Kl. 18), Besenstiele (Kl. 21);
- Küchengeräte zum Servieren, z.B. Zuckerzangen, Eiszangen, Tortenheber und Servierkellen, und Küchengeräte, z.B. Rührlöffel, Stößel und Mörser, Nussknacker und Spatel (Kl. 21);
- Fechtwaffen (Kl. 28).
Klasse 9
- wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente
- Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität
- Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten
- aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien
- Mechaniken für geldbetätigte Apparate
- Registrierkassen, Rechengeräte
- Computer und Computerperipheriegeräte
- Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen
- Feuerlöschgeräte
Klasse 9 – erläuternde Anmerkung
Klasse 9 enthält im Wesentlichen Apparate und Instrumente für wissenschaftliche oder Forschungszwecke, audiovisuelle und informationstechnische Geräte sowie Sicherheits- und Rettungsausrüstung.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Apparate und Instrumente für die wissenschaftliche Forschung in Laboratorien;
- Trainingsgeräte und Simulatoren, z.B. Übungspuppen für die Wiederbelebung, Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen;
- Apparate und Instrumente für die Steuerung und Überwachung von Flugzeugen, Wasserfahrzeugen und unbemannten Fahrzeugen, z.B. Navigationsinstrumente, Sender, Messkompasse, GPS-Geräte, automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge;
- Sicherheits- und Gefahrenabwehrausrüstung und -instrumente, z.B. Rettungsnetze, Lichtsignale, Verkehrsampeln, Feuerlöschfahrzeuge, akustische Alarmgeräte, Security-Tokens, soweit es sich um Verschlüsselungsgeräte handelt;
- Schutzbekleidung gegen schwere oder lebensbedrohliche Verletzungen, z.B. Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke, kugelsichere Bekleidung, Schutzhelme, Kopfschutz zur Verwendung beim Sport, Mundschutz zur Verwendung beim Sport, Schutzanzüge für Flieger, Knieschützer für Arbeiter;
- optische Apparate und Instrumente, z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Lupen, Arbeitskontrollspiegel, Türgucker;
- Magnete;
- Smartwatches, tragbare Activity-Tracker;
- Joysticks für Computer, ausgenommen für Videospiele; Virtual-Reality-Headsets, Datenbrillen;
- Brillenetuis, Schalen für Smartphones, Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente;
- Geldautomaten, Fakturiermaschinen, Materialprüfinstrumente und -maschinen;
- Batterien und Ladegeräte für elektronische Zigaretten;
- elektrische und elektronische Effekteinheiten für Musikinstrumente;
- Laborroboter, Lehrroboter, Roboter für die Sicherheitsüberwachung, humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Joysticks als Teile von Maschinen, ausgenommen für Spielgeräte (Kl. 7), Steuerknüppel für Fahrzeuge (Kl. 12), Joysticks für Videospiele, Steuergeräte für Spielzeug und Spielkonsolen (Kl. 28);
- Apparate mit Münzbetrieb, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung in verschiedenen Klassen klassifiziert sind, z.B. Waschmaschinen mit Münzbetrieb (Kl. 7), Billardtische mit Geldeinwurf (Kl. 28);
- Industrieroboter (Kl. 7), Operationsroboter (Kl. 10), Spielzeugroboter (Kl. 28);
- Pulsmesser, Herzfrequenzmonitore, Geräte zur Messung der Körperzusammensetzung (Kl. 10);
- Laborlampen, Laborbrenner (Kl. 11);
- Tauchlampen (Kl. 11);
- Nebelzündsignale, Signalraketen (Kl. 13);
- histologische Schnitte für Unterrichtszwecke, biologische Schnitte für die Mikroskopie als Unterrichtsmaterial (Kl. 16);
- Bekleidung und Ausrüstung für die Ausübung bestimmter Sportarten, z.B. Schutzpolster, soweit es sich um Teile von Sportanzügen handelt, Fechtmasken, Boxhandschuhe (Kl. 28).
Klasse 10
- chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate
- künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne
- orthopädische Artikel
- chirurgisches Nahtmaterial
- für Menschen mit Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte
- Massagegeräte
- Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge
- Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität
Klasse 10 – erläuternde Anmerkung
Klasse 10 enthält im Wesentlichen chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Apparate, Instrumente und Gegenstände, die im Allgemeinen für die Diagnose, Behandlung oder Verbesserung der körperlichen Funktionen oder des Gesundheitszustandes von Menschen und Tieren verwendet werden.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- orthopädische Bandagen und Spezialkleidung für medizinische Zwecke, z.B. Kompressionsbekleidung, Krampfaderstrümpfe, Zwangsjacken, orthopädische Schuhe;
- Gegenstände, Instrumente und Hilfsmittel für Menstruation, Kontrazeption und Entbindung; z.B. Menstruationstassen, Pessare, Kondome, Matratzen für Entbindungen, Geburtszangen;
- therapeutische und prothetische Gegenstände und Hilfsmittel für Implantate aus künstlichen oder synthetischen Materialien, z.B. chirurgische Implantate aus künstlichen Materialien, Brustprothesen, Hirnschrittmacher, biologisch abbaubare Implantate zur Knochenfixierung;
- Möbel speziell hergestellt für medizinische Zwecke, z.B. Sessel für medizinische oder zahnärztliche Zwecke, Luftmatratzen für medizinische Zwecke, Operationstische.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- medizinische Verbände und absorbierende sanitäre Artikel, z.B. Pflaster, Bandagen, Verbandgaze, Stilleinlagen, Baby- und Inkontinenzwindeln, Tampons (Kl. 5);
- chirurgische Implantate aus lebenden Geweben (Kl. 5);
- tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5) und elektronische Zigaretten (Kl. 34);
- Rollstühle und Elektromobile für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Kl.12);
- Massagetische und Krankenhausbetten (Kl. 20).
Klasse 11
- Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken
Klasse 11 – erläuternde Anmerkung
Klasse 11 enthält im Wesentlichen Apparate und Anlagen zur Regelung der Umgebungsbedingungen, insbesondere zu Beleuchtungs-, Koch-, Kühlungs- und Hygienezwecken.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Klimageräte und -anlagen;
- Öfen, ausgenommen für Laborzwecke, z.B. Dentalöfen, Mikrowellenherde, Bäckereiöfen;
- Öfen, soweit es sich um Heizgeräte handelt;
- thermische Sonnenkollektoren;
- Rauchzüge für Schornsteine, Schornsteinschieber, Herde, Kamine für Wohnräume;
- Sterilisierapparate, Verbrennungsöfen;
- Beleuchtungsapparate und -anlagen, z.B. Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke, Suchscheinwerfer, Sicherheitsleuchten, leuchtende Hausnummern, Fahrzeugrückstrahler, Leuchten für Fahrzeuge;
- Beleuchtungslampen, z.B. elektrische Lampen, Gaslampen, Laborlampen, Öllampen, Straßenlampen, Sicherheitslampen;
- Bräunungsgeräte, soweit es sich um Sonnenbänke handelt;
- Badinstallationen, Badeapparate;
- Toiletten, Urinale;
- Springbrunnen, Schokoladenbrunnen;
- elektrische Heizmatten, -kissen und -decken, nicht für medizinische Zwecke;
- Wärmflaschen;
- elektrisch beheizte Bekleidungsstücke;
- elektrische Joghurtbereiter, Brotbackautomaten, Kaffeemaschinen, Speiseeismaschinen
- Eiswürfelmaschinen und -apparate.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Dampferzeugungsgeräte, soweit es sich um Maschinenteile handelt (Kl. 7);
- Luftkondensatoren (Kl. 7);
- Stromgeneratoren, Elektrogeneratoren (Kl. 7);
- Lötlampen (Kl. 7), optische Lampen, Dunkelkammerlampen (Kl. 9), Lampen für medizinische Zwecke (Kl. 10);
- Brennöfen für Laborzwecke (Kl. 9);
- Fotoelemente (Kl. 9);
- Lichtsignale (Kl. 9);
- elektrische Heizmatten, -kissen und -decken für medizinische Zwecke (Kl. 10);
- tragbare Babybadewannen (Kl. 21);
- nicht elektrische tragbare Kühltaschen oder -boxen (Kl. 21);
- Kochutensilien ohne integrierte Wärmequelle, z.B. nicht elektrische Grillroste, nicht elektrische Waffeleisen, nicht elektrische Schnellkochtöpfe (Kl. 21);
- nicht elektrisch beheizte Fußsäcke (Kl. 25).
Klasse 12
- Fahrzeuge
- Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser
Klasse 12 – erläuternde Anmerkung
Klasse 12 enthält im Wesentlichen Fahrzeuge und Apparate für die Personenbeförderung oder den Warentransport auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Motoren und Triebwerke für Landfahrzeuge;
- Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Landfahrzeuge;
- Luftkissenfahrzeuge;
- ferngesteuerte Fahrzeuge, ausgenommen Spielzeuge;
- Fahrzeugteile, z.B. Stoßstangen, Windschutzscheiben, Steuerräder, Reifen für Fahrzeugräder sowie Raupenketten für Fahrzeuge.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Schienenbaumaterial aus Metall (Kl. 6);
- Motoren, Triebwerke, Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen solche für Landfahrzeuge (Kl. 7);
- Teile von Motoren und Triebwerken aller Art, z.B. Anlasser, Schalldämpfer und Zylinder für Motoren und Triebwerke aller Art (Kl. 7);
- Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von Baumaschinen, Bergbaumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und anderen Maschinen für Schwerlastanwendungen (Kl. 7);
- Dreiräder für Kleinkinder und Roller, bei denen es sich um Spielzeuge handelt (Kl. 28);
- bestimmte Spezialfahrzeuge oder Apparate mit Rädern, nicht für Transportzwecke, z.B. selbstfahrende Straßenkehrmaschinen (Kl. 7), Feuerlöschfahrzeuge (Kl. 9), Servierwagen (Kl. 20);
- bestimmte Fahrzeugteile, z.B. elektrische Batterien, Fahrtenschreiber und Autoradios (Kl. 9), Leuchten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Kl. 11), Autoteppiche (Kl. 27).
Klasse 13
- Schusswaffen
- Munition und Geschosse
- Sprengstoffe
- Feuerwerkskörper
Klasse 13 – erläuternde Anmerkung
Klasse 13 enthält im Wesentlichen Schusswaffen und pyrotechnische Erzeugnisse.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- explosive oder pyrotechnische Notsignalgeber;
- Signalpistolen;
- Selbstverteidigungssprays;
- Nebelzündsignale, Signalraketen;
- Luftpistolen, soweit es sich um Waffen handelt;
- Schulterriemen für Waffen;
- Schusswaffen für den Sport und die Jagd.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Waffenfett (Kl. 4);
- Messer, soweit es sich um Waffen handelt (Kl. 8);
- Hieb- und Stichwaffen (Kl. 8);
- Nebelsignale ohne Zündstoffe, Laser-Notsignalgeber (Kl. 9);
- Zielfernrohre für Schusswaffen (Kl. 9);
- Fackeln (Kl. 11);
- Knallbonbons für Weihnachten (Kl. 28);
- Zündhütchen, soweit es sich um Spielwaren handelt (Kl. 28);
- Spielzeugluftpistolen (Kl. 28);
- Streichhölzer (Kl. 34).
Klasse 14
- Edelmetalle und deren Legierungen
- Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine
- Uhren und Zeitmessinstrumente
Klasse 14 – erläuternde Anmerkung
Klasse 14 enthält im Wesentlichen Edelmetalle und bestimmte daraus hergestellte oder damit beschichtete Gegenstände sowie Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren und deren Bestandteile.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Schmuckwaren, einschließlich unechte Schmuckwaren, z.B. Strass;
- Manschettenknöpfe, Krawattennadeln, Krawattenhalter;
- Schlüsselringe, Schlüsselanhänger und Anhänger dafür;
- Schmuckanhänger;
- Schmuckschatullen;
- Bestandteile von Schmuckwaren und Uhren, z.B. Verschlüsse und künstliche Perlen für Schmuck, Uhrwerke für Uhren, Uhrzeiger, Uhrfedern, Uhrgläser.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Smartwatches (Kl. 9);
- Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger (Kl. 26);
- Kunstgegenstände, die nicht aus Edelmetallen hergestellt oder damit beschichtet sind, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert sind, z.B. Kunstgegenstände aus unedlem Metall (Kl. 6), aus Stein, Beton oder Marmor (Kl. 19), aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff (Kl. 20) oder aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta oder Glas (Kl. 21);
- bestimmte Erzeugnisse, die aus Edelmetallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten (Kl. 2); Goldamalgame für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5); Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel (Kl. 8); elektrische Kontakte (Kl. 9); Schreibfedern aus Gold (Kl. 16); Teekannen (Kl. 21); Gold- und Silberstickereien (Kl. 26); Zigarrenetuis, -kästen, -kisten (Kl. 34).
Klasse 15
- Musikinstrumente
- Notenständer und Ständer für Musikinstrumente
- Taktstöcke
Klasse 15 – erläuternde Anmerkung
Klasse 15 enthält im Wesentlichen Musikinstrumente, deren Teile und deren Zubehör.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- mechanische Musikinstrumente und deren Zubehör, z.B. Drehorgeln, mechanische Klaviere, Tonstärkeregler für mechanische Klaviere, selbstspielende Schlagzeuge;
- Spieldosen;
- elektrische und elektronische Musikinstrumente;
- Saiten, Rohrblätter, Wirbel und Pedale für Musikinstrumente;
- Stimmgabeln, Stimmhämmer;
- Kolophonium für Streichinstrumente.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Apparate für die Tonaufzeichnung, -übertragung, -verstärkung und -wiedergabe, z.B. elektrische und elektronische Effekteinheiten für Musikinstrumente, Wah-Wah-Pedale, Audioschnittstellen, Audio-Mischpulte, Equalizer, soweit es sich um Audiogeräte handelt, Subwoofer (Kl. 9);
- Musikdateien zum Herunterladen (Kl. 9);
- herunterladbare elektronische Notenblätter (Kl. 9), gedruckte Notenblätter (Kl. 16);
- Musikautomaten (Kl. 9);
- Metronome (Kl. 9);
- Musikglückwunschkarten (Kl. 16).
Klasse 16
- Papier und Pappe [Karton]
- Druckereierzeugnisse
- Buchbinderartikel
- Fotografien
- Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel
- Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke
- Zeichenartikel und Künstlerbedarf
- Pinsel
- Lehr- und Unterrichtsmaterial
- Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke
- Drucklettern, Druckstöcke
Klasse 16 – erläuternde Anmerkung
Klasse 16 enthält im Wesentlichen Papier, Pappe [Karton] und bestimmte Waren aus diesen Materialien sowie Büroartikel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Papiermesser und Papierschneider;
- Mappen, Hüllen und Gegenstände zur Aufnahme und Aufbewahrung von Papier, z.B. Aktenordner, Geldnotenklammern, Scheckhefthüllen, Büroklammern, Reisepasshüllen, Alben;
- bestimmte Büromaschinen, z.B. Schreibmaschinen, Vervielfältigungsgeräte, Frankiermaschinen für Bürozwecke, Bleistiftspitzer;
- Malartikel für Künstler und für Innen- und Außenmalerarbeiten, z.B. Farbnäpfe für Künstler, Malstaffeleien und Malerpaletten, Malerrollen und Farbwannen;
- bestimmte Wegwerfprodukte aus Papier, z.B. Lätzchen, Taschentücher und Tischwäsche aus Papier;
- bestimmte Papier- oder Pappwaren, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Papiertüten, Umschläge und Verpackungsbehälter, Statuen, Figuren und Kunstgegenstände aus Papier oder Pappe, wie z.B. Figuren aus Papiermaschee, gerahmte oder ungerahmte Lithografien, Gemälde und Aquarelle.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Farben (Kl. 2);
- Handwerkzeuge für Künstler, z.B. Spachtel, Bildhauermeißel (Kl. 8);
- Unterrichtsapparate, z.B. audiovisuelle Unterrichts- und Instruktionsapparate, Übungspuppen für die Wiederbelebung (Kl. 9) und Spielzeugmodelle (Kl. 28);
- bestimmte Papier- oder Pappwaren, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. fotografische Papiere (Kl. 1), Schleifpapier (Kl. 3), Papierjalousien (Kl. 20), Papiertassen und Papierteller (Kl. 21), Bettwäsche aus Papier (Kl. 24), Bekleidungsstücke aus Papier (Kl. 25), Zigarettenpapier (Kl. 34).
Klasse 17
- Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand
- Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren
- Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial
- flexible Rohre, Leitungen und Schläuche [nicht aus Metall]
Klasse 17 – erläuternde Anmerkung
Klasse 17 enthält im Wesentlichen Material zur Isolierung von Elektrizität, Wärme oder Schall und Kunststoffe zur Verwendung in Herstellungsverfahren in Form von Folien, Platten oder Stangen sowie bestimmte Waren aus Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Gummi für die Runderneuerung von Reifen;
- Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung;
- Klebebänder, ausgenommen Schreibwaren und nicht für medizinische Zwecke oder Haushaltszwecke;
- Kunststofffolien, ausgenommen für Einpack- und Verpackungszwecke, z.B. getönte Blendschutzfolien für Fenster;
- elastische Fäden und Fäden aus Gummi oder Kunststoff, nicht für Textilzwecke;
- bestimmte Waren aus den in dieser Klasse aufgeführten Materialien, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Blumensteckschaummasse, Polstermaterial und Polsterfüllstoffe aus Gummi oder Kunststoff, Gummistöpsel, stoßdämpfende Gummipuffer, Verpackungsbeutel, -hüllen oder -taschen aus Gummi.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Feuerwehrschläuche (Kl. 9);
- Leitungen als Teile von sanitären Anlagen (Kl. 11) und Rohre aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 19);
- Isolierglas für Bauzwecke (Kl. 19);
- bestimmte Waren aus den in dieser Klasse aufgeführten Materialien, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Gummiharze (Kl. 2), Kautschuk für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5), Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute (Kl. 9), selbstklebende Flickgummis für Reifenschläuche (Kl. 12), Radiergummis (Kl. 16).
Klasse 18
- Leder und Lederimitationen
- Tierhäute und -felle
- Reisegepäck und Tragetaschen
- Regenschirme und Sonnenschirme
- Spazierstöcke
- Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren
- Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere
Klasse 18 – erläuternde Anmerkung
Klasse 18 enthält im Wesentlichen Leder, Lederimitationen und bestimmte Waren aus diesen Materialien.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Reisegepäck und Tragetaschen, z.B. Handkoffer, Reisekoffer, Reisetaschen, Babytragetücher, Schultaschen;
- Gepäckanhänger;
- Visitenkartenetuis und Brieftaschen;
- Dosen, Schachteln und Kästen aus Leder oder Lederpappe.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Gehstöcke für medizinische Zwecke (Kl. 10);
- Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen aus Leder für Menschen (Kl. 25);
- Taschen und Etuis, die den Produkten angepasst sind, für deren Aufnahme sie bestimmt sind, z.B. Laptoptaschen (Kl. 9), Etuis für Kameras und fotografische Ausrüstungen (Kl. 9), Etuis für Musikinstrumente (Kl. 15), Golftaschen, mit oder ohne Räder, speziell angepasste Taschen für Skier und Surfbretter (Kl. 28);
- bestimmte Waren aus Leder, Lederimitationen, Tierhäuten und -fellen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Abziehriemen aus Leder (Kl. 8), Polierleder (Kl. 21), Chamoisleder für Reinigungszwecke (Kl. 21), Ledergürtel für Bekleidung (Kl. 25).
Klasse 19
- Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke
- Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke
- Asphalt, Pech, Teer und Bitumen
- transportable Bauten, nicht aus Metall
- Denkmäler, nicht aus Metall
Klasse 19 – erläuternde Anmerkung
Klasse 19 enthält im Wesentlichen nicht metallische Materialien für Bauzwecke.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- teilweise bearbeitetes Holz für Bauzwecke, z.B. Balken, Bretter, Platten;
- Holzfurniere;
- Bauglas, z.B. Glasfliesen, Isolierglas für Bauzwecke, Sicherheitsglas;
- Glasgranulat für die Straßenmarkierung;
- Granit, Marmor, Kies;
- Terrakotta zur Verwendung als Baumaterial;
- Dächer, nicht aus Metall, mit integrierten photovoltaischen Zellen;
- Grabsteine und Gräber, nicht aus Metall;
- Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus Stein, Beton oder Marmor;
- Briefkästen aus Mauerwerk;
- Geotextilien;
- Verputzmittel, soweit es sich um Baumaterial handelt;
- Baugerüste, nicht aus Metall;
- transportable Bauten oder Bauwerke, nicht aus Metall, z.B. Aquarien, Vogelhäuser, Fahnenstangen, Markisenkonstruktionen, Schwimmbecken.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Mittel zum Haltbar- oder Wasserdichtmachen für Zement (Kl. 1);
- Feuerschutzmittel (Kl. 1);
- Holzkonservierungsmittel (Kl. 2);
- Entschalungsöle (Kl. 4);
- Briefkästen aus Metall (Kl. 6) und weder aus Metall, noch aus Mauerwerk (Kl. 20);
- Statuen, Büsten und Kunstgegenstände aus unedlen Metallen (Kl. 6), aus Edelmetall (Kl. 14), aus Holz, Wachs, Gips oder Kunststoff (Kl. 20), aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta oder Glas (Kl. 21);
- bestimmte Rohre, nicht aus Metall, nicht für Bauzwecke z.B. Rohre, soweit es sich um Teile von sanitären Anlagen handelt (Kl. 11), flexible Rohre, Leitungen und Schläuche, nicht aus Metall (Kl. 17);
- Feuchtigkeitsisoliermittel für Gebäude (Kl. 17);
- Glas für Kraftfahrzeugscheiben (Halbfabrikate) (Kl. 21);
- Vogelkäfige (Kl. 21);
- Matten, Linoleum und andere Beläge für existierende Böden (Kl. 27);
- unbeschnittenes und nicht entrindetes Holz (Kl. 31).
Klasse 20
- Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
- Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport
- Knochen, Horn, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand
- Muschelschalen
- Meerschaum
- Bernstein
Klasse 20 – erläuternde Anmerkung
Klasse 20 enthält im Wesentlichen Möbel und Möbelteile sowie bestimmte Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Muschelschalen, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoff.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Metallmöbel, Campingmöbel, Gewehrständer, Zeitungsständer;
- Innenjalousien und -rollos für Fenster;
- Bettzeug, z.B. Matratzen, Bettkästen, Kopfkissen;
- Spiegel für die Innenausstattung, Möbel- und Toilettespiegel;
- Kennzeichenschilder für Fahrzeuge, nicht aus Metall;
- Kleinteile, nicht aus Metall, z.B. Bolzen, Schrauben, Dübel, Möbelrollen, Rohrschellen;
- Briefkästen, nicht aus Metall oder Mauerwerk.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Spezialmobiliar für Laboratorien (Kl. 9) oder für den ärztlichen Gebrauch (Kl. 10);
- Außenrollläden und -jalousien aus Metall (Kl. 6), nicht aus Metall und nicht aus textilem Material (Kl. 19), aus textilem Material (Kl. 22);
- Bettwäsche, Daunendecken (Federbetten) und Schlafsäcke (Kl. 24);
- bestimmte Spiegel für bestimmte Verwendungszwecke, z.B. Spiegel für Optikerwaren (Kl. 9), Spiegel für chirurgische oder zahnmedizinische Zwecke (Kl. 10), Rückspiegel (Kl. 12), Zielspiegel für Gewehre (Kl. 13);
- bestimmte Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoff, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. künstliche Perlen zur Fertigung von Schmuck (Kl. 14), Holzfußbodenbretter (Kl. 19), Körbe für den Haushalt (Kl. 21), Plastikbecher (Kl. 21), Schilfmatten (Kl. 27).
Klasse 21
- Geräte und Behälter für Haushalt und Küche
- Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel
- Kämme und Schwämme
- Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke
- Bürstenmachermaterial
- Putzzeug
- rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas
- Glaswaren, Porzellan und Steingut
Klasse 21 – erläuternde Anmerkung
Klasse 21 enthält im Wesentlichen kleine, handbetätigte Haus- und Küchengeräte sowie kosmetische Geräte und Geräte für die Körper- und Schönheitspflege, Glaswaren und bestimmte Waren aus Porzellan, Keramik, Steingut, Terrakotta oder Glas.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Geräte für Haushalt, Küche und zum Kochen, z.B. Fliegenklatschen, Wäscheklammern, Rührlöffel, Gießlöffel und Korkenzieher, sowie Küchengeräte zum Servieren, z.B. Zuckerzangen, Eiszangen, Tortenheber und Servierkellen;
- Behälter für Haushalt und Küche, z.B. Vasen, Flaschen, Sparschweine, Eimer, Cocktail-Shaker, Kochtöpfe und -pfannen und nicht elektrische Wasserkessel und Schnellkochtöpfe;
- handbetätigte kleine Küchengeräte zum Hacken, Mahlen, Pressen oder Zerkleinern, z.B. Knoblauchpressen, Nussknacker, Stößel und Mörser;
- Untersetzer für Schüsseln und Karaffen;
- kosmetische Geräte und Geräte für die Körper- und Schönheitspflege, z.B. elektrische und nicht elektrische Kämme und Zahnbürsten, Zahnseide, Zehentrenner aus Schaumstoff für die Pediküre, Puderquasten, Toilettenecessaires;
- Gartenartikel, z.B. Gartenhandschuhe, Blumenkästen, Gießkannen und Spritzdüsen für Bewässerungsschläuche;
- Zimmeraquarien, Zimmerterrarien und -vivarien.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Putzmittel (Kl. 3);
- Behälter aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 20) für die Lagerung und den Transport von Waren;
- elektrisch angetriebene kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen oder Zerkleinern (Kl. 7);
- Rasiermesser und Rasierapparate, Haar- und Nagelschneidemaschinen, elektrische und nicht elektrische Instrumente für die Hand- und Fußpflege, z.B. Manikürenecessaires, Nagelfeilen, Nagelhautzangen (Kl. 8);
- Essbesteck (Kl. 8) und handbetätigte Schneidewerkzeuge für die Küche, z.B. Gemüseraspeln, Pizzaschneider, Käseschneider (Kl. 8);
- Läusekämme, Zungenreinigungsgeräte (Kl. 10);
- elektrische Kochgeräte und -utensilien (Kl. 11);
- Toilettespiegel (Kl. 20);
- bestimmte Waren aus Glas, Porzellan und Steingut, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Porzellan für Zahnprothesen (Kl.5), Brillenlinsen (Kl. 9), Glaswolle zur Isolierung (Kl. 17), Fliesen aus Steingut (Kl. 19), Bauglas (Kl. 19), Glasfasern für Textilzwecke (Kl. 22).
Klasse 22
- Seile und Bindfäden
- Netze
- Zelte und Planen
- Markisen aus textilem Material oder Kunststoff
- Segel
- Säcke zum Transport und für die Lagerung von Massengütern
- Polsterfüllstoffe und Polstermaterial, ausgenommen aus Papier, Pappe [Karton], Kautschuk oder Kunststoff
- rohe Gespinstfasern und deren Ersatzstoffe
Klasse 22 – erläuternde Anmerkung
Klasse 22 enthält im Wesentlichen Leinwand und andere Materialien für die Herstellung von Segeln, Seilen, Polster- und Füllmaterialien und rohe Gespinstfasern.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Seile und Bindfäden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff;
- Fischernetze, Hängematten, Strickleitern;
- Fahrzeugplanen, nicht angepasst;
- bestimmte Säcke und Beutel, die nicht anderweitig entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Netzbeutel zum Waschen von Wäsche, Leichensäcke, Postsäcke;
- Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus textilem Material;
- Fasern von Tieren und rohe Gespinstfasern, z.B. Tierhaar, Kokons, Jute, rohe oder bearbeitete Wolle, Rohseide.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Drahtseile (Kl. 6);
- Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15) und für Sportschläger (Kl. 28);
- Polster und Füllmaterialien aus Papier oder Pappe [Karton] (Kl. 16), Kautschuk oder Kunststoff (Kl. 17);
- bestimmte Netze und Beutel, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B. Rettungsnetze (Kl. 9), Gepäcknetze für Fahrzeuge (Kl. 12), Kleidersäcke für die Reise (Kl. 18), Haarnetze (Kl. 26), Golftaschen (Kl. 28), Netze [Sportartikel] (Kl. 28);
- Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen, nicht aus textilem Material, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert sind, z.B. Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Papier oder Pappe (Kl. 16), aus Kautschuk (Kl. 17), aus Leder (Kl. 18).
Klasse 23
- Garne und Fäden für textile Zwecke
Klasse 23 – erläuternde Anmerkung
Klasse 23 enthält im Wesentlichen natürliche oder synthetische Garne und Fäden für textile Zwecke.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- elastische Glasfasern, Gummi- und Kunststofffäden für textile Zwecke;
- Stickgarne, Stopfgarne und Nähgarne, einschließlich solche aus Metall;
- gesponnene Seide, gesponnene Baumwolle, gesponnene Wolle.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte Fäden für spezifische Zwecke, z.B. Kabelkennfäden für elektrische Leitungen (Kl. 9), chirurgische Fäden (Kl. 10), Draht aus Edelmetall, soweit es sich um Schmuck handelt (Kl. 14);
- Fäden für andere als Textilzwecke, die entsprechend dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert werden, z.B. Bindefäden aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 22), elastische Fäden, Gummi- oder Kunststofffäden (Kl. 17), Glasfaserfäden (Kl. 21).
Klasse 24
- Webstoffe und deren Ersatz
- Haushaltswäsche
- Vorhänge und Stores aus Textilien oder aus Kunststoff
Klasse 24 – erläuternde Anmerkung
Klasse 24 enthält im Wesentlichen Stoffe, Decken und Bezüge für den Haushalt.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Haushaltswäsche, z.B. Steppdecken, Tagesdecken für Betten, Kissenbezüge, Textilhandtücher;
- Bettwäsche aus Papier;
- Schlafsäcke, Schlafsackinletts;
- Moskitonetze.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Heizdecken für medizinische Zwecke (Kl. 10) und nicht für medizinische Zwecke (Kl. 11);
- Tischwäsche aus Papier (Kl. 16);
- Sicherheitsvorhänge aus Asbest (Kl. 17), Bambusvorhänge (Kl. 20) und Perlenvorhänge für Dekorationszwecke (Kl. 20);
- Pferdedecken (Kl. 18);
- bestimmte Webstoffe und Stoffe für bestimmte Verwendungszwecke, z.B. Buchbinderstoffe (Kl. 16), Isoliergewebe (Kl. 17), Geotextilien (Kl. 19).
Klasse 25
- Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse 25 – erläuternde Anmerkung
Klasse 25 enthält im Wesentlichen Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Menschen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen, z.B. Manschetten, Kleidertaschen, konfektionierte Kleidereinlagen, Absätze und Absatzteile für Schuhe, Mützenschirme, Hutunterformen;
- Sportbekleidung und -schuhe, z.B. Skihandschuhe, Sportunterhemden, Radfahrer-bekleidung, Judo- und Karateanzüge, Fußballschuhe, Gymnastikschuhe, Skistiefel;
- Faschings-, Karnevalskostüme;
- Bekleidungsstücke aus Papier, Papierhüte zu Bekleidungszwecken;
- Lätzchen, nicht aus Papier;
- Einstecktücher;
- nicht elektrisch beheizte Fußsäcke.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- kleine Teile für Zwecke der Schuhmacherei, z.B. Schuhnägel und Absatzflecke aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 20) sowie Kurzwaren als Zubehör sowie Schließen und Klammern für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen, z.B. Verschlüsse, Schnallen, Reißverschlüsse, Bänder, Hutbänder, Posamenten für Hüte und Schuhe (Kl. 26);
- bestimmte Spezialbekleidungsstücke, Spezialschuhe und Spezialkopfbedeckungen, z. B. Schutzhelme, einschließlich Schutzhelme für den Sport (Kl. 9), Feuerschutzbekleidung (Kl. 9), OP-Kleidung (Kl. 10), orthopädische Schuhe (Kl. 10), sowie Bekleidungsstücke und Schuhe, die für die Ausübung einer bestimmten Sportart unerlässlich sind, z.B. Baseball-Handschuhe, Boxhandschuhe, Schlittschuhe, komplette Eislauf- und Schlittschuhe (Kl. 28);
- elektrisch beheizte Kleidung (Kl. 11);
- elektrisch beheizte Fußsäcke (Kl. 11), angepasste Fußsäcke für Kinderwagen, Sportkinderwagen und Buggys (Kl. 12);
- Lätzchen aus Papier (Kl. 16);
- Papiertaschentücher (Kl. 16) und Textiltaschentücher (Kl. 24);
- Bekleidungsstücke für Tiere (Kl. 18);
- Faschingsmasken (Kl. 28);
- Puppenkleider (Kl. 28);
- Partyhüte aus Papier (Kl. 28).
Klasse 26
- Spitzen, Tressen, Soutachen, Litzen, Borten und Stickereien sowie Bänder und Schleifen (Kurzwaren)
- Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln
- künstliche Blumen
- Haarschmuck
- Kunsthaar
Klasse 26 – erläuternde Anmerkung
Klasse 26 enthält im Wesentlichen Kurzwaren, Posamenten, Echt- oder Kunsthaar sowie Haarschmuck und kleine dekorative Elemente, die zur Verzierung von zahlreichen Gegenständen dienen, die nicht in anderen Klassen enthalten sind.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Perücken, Toupets, falsche Bärte;
- Haarspangen, Haarbänder und -reife;
- Bänder und Schleifen, soweit es sich um Kurzwaren handelt oder zur Verwendung als Haarschmuck, aus beliebigem Material;
- Bänder und Schleifen, nicht aus Papier, zum Verpacken von Geschenken;
- Haarnetze;
- Schnallen, Reißverschlüsse;
- Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger;
- künstliche Weihnachtsgirlanden und Weihnachtskränze, einschließlich solcher mit integrierter Beleuchtung;
- bestimmte Artikel zum Locken der Haare, z.B. elektrische und nicht elektrische Lockenwickler, ausgenommen Handgeräte, Onduliernadeln, Lockenwickler-Papier.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- künstliche Wimpern (Kl. 3);
- Haken, soweit es sich um Kleineisenwaren handelt (Kl. 6) oder um Kleinteile, nicht aus Metall (Kl. 20), Gardinenhaken (Kl. 20);
- bestimmte Spezialnadeln, z.B. Tätowiernadeln (Kl. 8), Nadeln für Vermessungskompasse (Kl. 9), Nadeln für medizinische Zwecke (Kl. 10), Nadeln für Pumpen zum Aufblasen von Spielbällen (Kl. 28);
- Handgeräte zum Locken der Haare, z.B. Haarbrenneisen, Wimpernzangen (Kl. 8);
- Haarprothesen (Kl. 10);
- Schmuckanhänger, Anhänger für Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger (Kl. 14);
- bestimmte Bänder und Schleifen, z.B. Papierbänder und -schleifen, ausgenommen Kurzwaren oder Haarbänder (Kl. 16), Bänder für die rhythmische Gymnastik (Kl. 28);
- Textilgarne (Kl. 23).
- Weihnachtsbäume aus synthetischem Material (Kl. 28).
Klasse 27
- Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge
- Wandbehänge, nicht aus textilem Material
Klasse 27 – erläuternde Anmerkung
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Autoteppiche;
- Matten, soweit es sich um Bodenbeläge handelt, z.B. Badvorleger, Fußmatten, Gymnastikmatten, Yogamatten;
- Kunstrasen;
- Tapeten, einschließlich Textiltapeten.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Fußböden, Bodenbeläge und Bodenfliesen aus Metall (Kl. 6) und nicht aus Metall (Kl. 19), Holzfußbodenbretter (Kl. 19);
- elektrisch beheizte Teppiche (Kl. 11);
- Geotextilien (Kl. 19);
- Matten für Babylaufgitter (Kl. 20);
- Wandbehänge aus textilem Material (Kl. 24).
Klasse 28
- Spiele, Spielwaren und Spielzeug
- Videospielgeräte
- Turn- und Sportartikel
- Christbaumschmuck
Klasse 28 – erläuternde Anmerkung
Klasse 28 enthält im Wesentlichen Spielwaren, Spielgeräte, Sportausrüstung, Unterhaltungsartikel und Kuriositäten sowie bestimmte Artikel für Weihnachtsbäume.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Unterhaltungs- und Spielgeräte, einschließlich zugehörige Steuergeräte;
- Scherz- und Spaßartikel, z.B. Faschingsmasken, Papierhüte, Konfetti, Tischfeuerwerk und Knallbonbons;
- Angel- und Jagdgeräte, z.B. Angelruten, Kescher, Köder, Lockpfeifen für die Jagd;
- Geräte für verschiedene Sportarten und Spiele.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Christbaumkerzen (Kl. 4), elektrische Christbaumbeleuchtung (Kl. 11), Zucker- und Schokoladewaren als Christbaumschmuck (Kl. 30);
- Taucherausrüstungen (Kl. 9);
- Sexspielzeug und Sexpuppen (Kl. 10);
- Gymnastik- und Sportbekleidung (Kl. 25);
- bestimmte Turn- und Sportartikel, z.B. Schutzhelme, Sportbrillen und Mundschutz zur Verwendung beim Sport (Kl. 9), Sportwaffen (Kl. 13), Gymnastikmatten (Kl. 27) sowie bestimmte Angel- und Jagdgeräte, z.B. Jagdmesser, Harpunen (Kl. 8), Schusswaffen für die Jagd (Kl. 13), Fischernetze (Kl. 22), die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind.
Klasse 29
- Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild
- Fleischextrakte
- konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse
- Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte
- Eier
- Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte
- Speiseöle und -fette
Klasse 29 – erläuternde Anmerkung
Klasse 29 enthält im Wesentlichen Nahrungsmittel tierischer Herkunft sowie Gemüse und andere essbare, für den Verzehr zubereitete oder konservierte Gartenbauprodukte.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Nahrungsmittel auf Basis von Fleisch, Fisch, Früchten oder Gemüse;
- essbare Insekten;
- Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil;
- Milchersatz, z.B. Mandelmilch, Kokosmilch, Erdnussmilch, Reismilch, Sojamilch;
- konservierte Pilze;
- Hülsenfrüchte und Nüsse, zubereitet für die menschliche Ernährung;
- Körner, zubereitet für die menschliche Ernährung, ausgenommen als Gewürze oder Aromen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Öle und Fette, nicht zu Nahrungszwecken, z.B. ätherische Öle (Kl. 3), industrielle Öle (Kl. 4), Rizinusöl für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Babykost (Kl. 5);
- diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Nahrungsergänzungsmittel (Kl. 5);
- Salatsoßen (Kl. 30);
- verarbeitete Körner zur Verwendung als Gewürz (Kl. 30);
- Nüsse mit Schokoladenüberzug (Kl. 30);
- frische, nicht verarbeitete Früchte, Gemüse, Nüsse und Samen (Kl. 31);
- Tiernahrungsmittel (Kl. 31);
- lebende Tiere (Kl. 31);
- Samenkörner als Saatgut (Kl. 31).
Klasse 30
- Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel
- Reis, Teigwaren und Nudeln
- Tapioka und Sago
- Mehle und Getreidepräparate
- Brot, feine Backwaren und Konditorwaren
- Schokolade
- Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis
- Zucker, Honig, Melassesirup
- Hefe, Backpulver
- Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter
- Essig, Soßen und andere Würzmittel
- Eis [gefrorenes Wasser]
Klasse 30 – erläuternde Anmerkung
Diese Klasse enthält insbesondere:
Klasse 30 enthält im Wesentlichen für den Verzehr zubereitete oder konservierte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, ausgenommen Obst und Gemüse, sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln.
- Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegetränke;
- für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide, z.B. Haferflocken, Maisflocken, Gerstengraupen, Bulgur, Müsli oder andere Getreideflocken;
- Pizzas, Pasteten im Teigmantel, Sandwiches;
- Nüsse mit Schokoladenüberzug;
- Aromastoffe für Speisen oder Getränke, ausgenommen ätherische Öle.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Salz für gewerbliche Zwecke (Kl. 1);
- Aromastoffe für Speisen oder Getränke, soweit es sich um ätherische Öle handelt (Kl. 3);
- medizinische Tees und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Babykost (Kl. 5);
- Nahrungsergänzungsmittel (Kl. 5);
- Hefe für pharmazeutische Zwecke (Kl. 5), Hefe für Tiernahrung (Kl. 31);
- Milchgetränke mit Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegeschmack (Kl. 29);
- Suppen, Bouillon, Kraftbrühe (Kl. 29);
- rohes Getreide (Kl. 31);
- frische Kräuter (Kl. 31);
- Tiernahrungsmittel (Kl. 31).
Klasse 31
- rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft
- rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien
- frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter
- natürliche Pflanzen und Blumen
- Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut
- lebende Tiere
- Futtermittel und Getränke für Tiere
- Malz
Klasse 31 – erläuternde Anmerkung
Klasse 31 enthält im Wesentlichen die nicht für den Verzehr zubereiteten Boden- und Meeresprodukte, lebende Tiere und Pflanzen sowie Tiernahrungsmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- nicht verarbeitetes Getreide;
- frisches Obst und Gemüse, auch gewaschen und gewachst;
- Pflanzenrückstände;
- nicht verarbeitete Algen;
- nicht gesägtes Holz;
- Bruteier;
- frische Pilze und Trüffelpilze;
- Streu für Tiere, z.B. aromatisierter Sand, gesandetes Papier für Haustiere.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Kulturen von Mikroorganismen und Blutegel für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Nahrungsergänzungsmittel für Tiere und Futtermittel mit Medikamentenzusätzen (Kl. 5);
- halbverarbeitetes Holz (Kl. 19);
- künstliche Köder für den Fischfang (Kl. 28);
- Reis (Kl. 30);
- Tabak (Kl. 34).
Klasse 32
- Biere
- alkoholfreie Getränke
- Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer
- Fruchtgetränke und Fruchtsäfte
- Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken
Klasse 32 – erläuternde Anmerkung
Klasse 32 enthält im Wesentlichen alkoholfreie Getränke sowie Biere.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- entalkoholisierte Getränke;
- alkoholfreie Erfrischungsgetränke;
- Reisgetränke und Sojagetränke, ausgenommen als Milchersatz;
- Energydrinks, isotonische Getränke, protein-angereicherte Sportgetränke;
- alkoholfreie Essenzen und Fruchtextrakte für die Zubereitung von Getränken.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Aromastoffe für Getränke, soweit es sich um ätherische Öle handelt (Kl. 3) oder ausgenommen ätherische Öle (Kl. 30);
- Diätgetränke für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil, Milchshakes (Kl. 29);
- Milchersatz, z.B. Mandelmilch, Kokosmilch, Erdnussmilch, Reismilch, Sojamilch (Kl. 29);
- Zitronensaft für Speisezwecke, Tomatensaft für die Küche (Kl. 29);
- Kaffee-, Kakao-, Schokoladen- oder Teegetränke (Kl. 30);
- Getränke für Haustiere (Kl. 31);
- alkoholische Getränke, ausgenommen Biere (Kl. 33).
Klasse 33
- alkoholische Getränke, ausgenommen Biere
- alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken
Klasse 33 – erläuternde Anmerkung
Klasse 33 enthält im Wesentlichen alkoholische Getränke, Essenzen und Extrakte.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Weine, Likörweine;
- alkoholische Apfelweine, Birnenmoste;
- Spirituosen, Liköre;
- alkoholische Essenzen, alkoholhaltige Fruchtextrakte, Magenbitter.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- medizinische Getränke (Kl. 5);
- entalkoholisierte Getränke (Kl. 32);
- Biere (Kl. 32);
- alkoholfreie Getränke zum Mixen von alkoholischen Getränken, z.B. alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Sodawasser (Kl. 32).
Klasse 34
- Tabak und Tabakersatzstoffe
- Zigaretten und Zigarren
- elektronische Zigaretten und Verdampfer zum Inhalieren für Raucher
- Raucherartikel
- Streichhölzer
Klasse 34 – erläuternde Anmerkung
Klasse 34 enthält im Wesentlichen Tabak und Raucherartikel sowie bestimmtes Zubehör und bestimmte Behälter im Zusammenhang mit ihrer Verwendung.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Tabakersatzstoffe, nicht für medizinische Zwecke;
- Aromen, ausgenommen ätherische Öle, für elektronische Zigaretten, Verdampfer zum Inhalieren für Raucher;
- Kräuter zum Rauchen;
- Schnupftabak;
- bestimmtes Zubehör und bestimmte Behälter im Zusammenhang mit ihrer Verwendung mit Tabak und Raucherartikeln, z.B. Feuerzeuge für Raucher, Aschenbecher für Raucher, Tabakdosen, Schnupftabakdosen, Zigarren-Humidore.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5);
- Batterien und Ladegeräte für elektronische Zigaretten (Kl. 9);
- Aschenbecher für Kraftfahrzeuge (Kl. 12).
Dienstleistungen
Klasse 35
- Werbung
- Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung
- Büroarbeiten
Klasse 35 – erläuternde Anmerkung:
Klasse 35 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Geschäftsführung, -betrieb, -organisation und -verwaltung eines Handels- oder
Industrieunternehmens sowie Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsdienstleistungen.
Für die Zwecke der Klassifizierung gilt der Verkauf von Waren nicht als Dienstleistung.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- das Zusammenstellen verschiedener Waren zum Nutzen Dritter, (ausgenommen deren Transport), um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; diese Dienstleistungen können von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsverkaufsstellen, durch Verkaufsautomaten, Versandkataloge oder mit Hilfe elektronischer Medien, z. B. über Websites oder Teleshopping-Sendungen, erbracht werden;
- Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsdienstleistungen, z. B. Verteilung von Warenproben, Entwicklung von Werbekonzepten, Verfassen und Herausgabe von Werbetexten;
- Dekorieren von Schaufenstern;
- Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations];
- Produktion von Teleshopping-Sendungen;
- Organisation von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke;
- Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung;
- Hilfsdienste in Geschäftsangelegenheiten, z. B. Personalanwerbung, Verhandlung von Geschäftsverträgen für Dritte, Aufstellung von Kosten-Preisanalysen, Dienstleistungen einer Im- und Exportagentur;
- Verwaltungsdienste in Bezug auf Geschäftstransaktionen und Finanzunterlagen, z. B. Buchführung, Erstellung von Rechnungsauszügen, Prüfen von Geschäftsabläufen und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertungen, Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen;
- kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte;
- Dienstleistungen, die sich auf das Registrieren, Abschreiben, Abfassen, Zusammenstellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Aufzeichnungen beziehen, ebenso wie auf die Zusammenstellung von mathematischen oder statistischen Daten;
- Büroarbeiten, z. B. Terminplanungsdienste und Terminerinnerungsdienste, Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien, Dateienverwaltung mittels Computer, Telefonvermittlungsdienste.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Finanzdienstleistungen, z. B. Finanzanalysen, Vermögensverwaltung, finanzielles Sponsoring (Kl. 36);
- Immobilienverwaltung (Kl. 36);
- Dienstleistungen eines Börsenmaklers (Kl. 36);
- Transportlogistik (Kl. 39);
- Energieaudit (Kl. 42);
- Grafikdesign von Werbematerial (Kl. 42);
- juristische Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vertragsverhandlung für Dritte (Kl. 45);
- Lizenzvergabe von geistigem Eigentum, juristische Lizenzverwaltung, Verwaltung von Urheberrechten (Kl. 45);
- Registrierung von Domainnamen (Kl. 45).
Klasse 36
- Versicherungswesen
- Finanzwesen
- Geldgeschäfte
- Immobilienwesen
Klasse 36 – erläuternde Anmerkung
Klasse 36 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen bei Bankgeschäften und anderen
Finanztransaktionen, Dienstleistungen im Bereich Wertermittlungen sowie Tätigkeiten im
Bereich Versicherungen und Immobilien.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Finanztransaktions- und Zahlungsdienstleistungen, z. B. Geldwechselgeschäfte, elektronischer Kapitaltransfer, Abwickeln von Zahlungen mit Kreditkarten und Debitkarten, Ausgabe von Reiseschecks;
- Vermögensverwaltung und Finanzrecherche;
- Wertermittlungen, z. B. Schätzung von Schmuck, Kunstgegenständen und Immobilien, von Reparaturkosten;
- Scheckprüfung;
- Finanz- und Kreditdienstleistungen, z. B. Vergabe von Darlehen, Ausgabe von Kreditkarten, Leasing;
- Crowdfunding;
- Verwahrung von Wertstücken in Safes;
- finanzielles Sponsoring;
- Dienstleistungen von Immobilienbüros, Immobilienverwaltung, Vermietung von Wohnungen, Einziehen von Miet- und Pachterträgen;
- Versicherungsdienstleistungen, Dienstleistungen eines Aktuars;
- Dienstleistungen eines Maklers, z. B. Dienstleistungen eines Wertpapiermaklers, Vermittlung von Versicherungen, Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, CO2- Emissionshandel [Maklertätigkeiten], Pfandleihe.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Geschäftstransaktionen und Finanzunterlagen, z. B. Buchführung, Erstellung von Rechnungsabschlüssen, Wirtschaftsund Finanzprüfung, Unternehmensbewertungen, Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen (Kl. 35);
- Sponsorensuche, Werbung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring von Sportveranstaltungen (Kl. 35);
- Wiederauffüllung von Geldautomaten mit Bargeld (Kl. 39);
- Frachtmaklerdienste, Dienstleistungen eines Transportmaklers (Kl. 39);
- qualitative Schätzung von Wolle und ungeschlagenem Holz (Kl. 42).
Klasse 37
- Baudienstleistungen
- Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen
- Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen
Klasse 37 – erläuternde Anmerkung
Klasse 37 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, sowie Dienstleistungen, die sich mit der Wiederinstandsetzung oder der Erhaltung von Gegenständen im ursprünglichen Zustand befassen, ohne deren physikalische oder chemische Eigenschaften zu ändern.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- die Errichtung und das Abreißen von Bauten, Straßen, Brücken, Dämmen oder Leitungen, sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, z.B. Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Verputzen, Klempnerarbeiten (Spenglerarbeiten), Heizungsinstallation und Dachdeckerarbeiten;
- Schiffsbau;
- Vermietung von Bauwerkzeugen, -maschinen und -ausrüstung, z.B. Vermietung von Bulldozern, Vermietung von Kränen;
- diverse Reparaturdienste, z.B. auf den Gebieten der Elektrizität, der Computerhardware, des Mobiliars, der Instrumente und Werkzeuge;
- verschiedenartige Instandsetzungsarbeiten, z.B. Gebäudesanierung, Möbelrestaurierung und Restaurierung von Kunstwerken;
- Wartungsdienstleistungen zur Erhaltung eines Gegenstandes in seinem ursprünglichen Zustand, ohne eine seiner Eigenschaften zu ändern;
- Reinigung unterschiedlicher Gegenstände, z.B. Fenster, Fahrzeuge, Kleidung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Lagerung von Waren (Kl. 39);
- Umwandlung eines Gegenstandes oder eines Stoffes, die einen Prozess zur Änderung seiner wesentlichen Eigenschaften beinhaltet, z.B. das Schneiden, Färben, Feuerfestmachen von textilen Stoffen (Kl. 40), das Gießen, Beschichten, Behandeln von Metall (Kl. 40), Maßschneidern, Bekleidungsherstellung, Besticken (Kl. 40), Konservieren von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40);
- Installation, Wartung und Aktualisierung von Computersoftware (Kl. 42), Erstellung und Hosting von Websites (Kl. 42);
- Baukonzeption und Architekturdienstleistungen (Kl. 42).
Klasse 38
- Telekommunikationsdienstleistungen
Klasse 38 – erläuternde Anmerkung
Klasse 38 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die es zumindest einer Partei ermöglichen, mit einer anderen zu kommunizieren, sowie Dienstleistungen für die Ausstrahlung und Übertragung von Daten.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Video-on-demand-Übermittlung;
- Übermittlung digitaler Dateien und elektronischer Post;
- Bereitstellen des Zugriffs auf weltweite Computernetzwerke;
- Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen;
- Bereitstellung von Internet-Chatrooms und Online-Foren;
- Telefon- und Voicemaildienstleistungen;
- Tele- und Videokonferenzdienstleistungen.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Rundfunkwerbung (Kl. 35);
- Telemarketing (Kl. 35);
- Inhalte, die im Kommunikationsvorgang enthalten sein können, z.B. Bilddateien zum Herunterladen (Kl. 9), Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website (Kl. 35), Bereitstellung von nicht herunterladbaren Filmen oder Fernsehsendungen über Video-on-demand-Dienstleistungen (Kl. 41);
- Dienstleistungen, die über Telekommunikationsverbindungen erbracht werden, z.B. Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare Musikdateien (Kl. 35), Online-Banking (Kl. 36);
- Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen (Kl. 41);
- Beratung auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologie (Kl. 42);
- Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet (Kl. 45).
Klasse 39
- Transportdienstleistungen
- Verpackung und Lagerung von Waren
- Veranstaltung von Reisen
Klasse 39 – erläuternde Anmerkung
Klasse 39 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die dadurch erbracht werden, dass Personen, Tiere oder Waren per Schiene oder Straße, zu Wasser oder in der Luft sowie per Pipeline von einem Ort an einen anderen transportiert werden und Dienstleistungen, die notwendigerweise mit diesen Transporten in Beziehung stehen, sowie das Einlagern von Waren in jeder Art von Lagereinrichtung, Lagerhäusern oder anderen Gebäudearten im Hinblick auf deren Erhaltung oder Bewachung.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Betrieb von Bahnhöfen, Brücken, Eisenbahnen, Fährschiffen und anderen Transporteinrichtungen;
- Vermietung von Transportfahrzeugen und Beauftragung des entsprechenden Bedienpersonals, z.B. Fahrer und Piloten;
- Vermietungsdienste im Zusammenhang mit Transport, Lagerung und Reisen, z.B. Parkplatzvermietung, Garagenvermietung, Vermietung von Lagerbehältern;
- Betrieb von Schleppbooten und das Löschen von Schiffen, Betrieb von Häfen und Docks sowie die Bergung von Schiffen und ihrer Ladung aus Seenot;
- Verpacken, Abfüllen, Einwickeln und Liefern von Waren;
- Befüllen von Verkaufsautomaten und Geldautomaten;
- Dienstleistungen für das Erteilen von Auskünften über Reisen oder die Beförderung von Waren durch Makler und Reisebüros sowie für das Erteilen von Auskünften über Tarife, Fahrpläne und Beförderungsarten;
- Kontrolle von Fahrzeugen oder Waren zum Zweck des Transports;
- Verteilung von Energie und Strom sowie Verteilung von und Versorgung mit Wasser.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Werbung für Reisen oder Transporte (Kl. 35);
- Versicherungsdienstleistungen während der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 36);
- Wartung und Reparatur von Fahrzeugen oder anderer Gegenstände im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 37);
- Veranstaltung von Führungen (Kl. 41);
- elektronische Datenspeicherung (Kl. 42);
- Reservierung von Hotelzimmern oder anderer zeitlich befristeter Unterkünfte durch Reisebüros oder -makler (Kl. 43).
Klasse 40
- Materialbearbeitung
- Recycling von Müll und Abfall
- Luftreinigung und Wasserbehandlung
- Druckereidienstleistungen
- Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken
Klasse 40 – erläuternde Anmerkung
Klasse 40 umfasst im Wesentlichen nicht in anderen Klassen aufgeführte Dienstleistungen, die in der mechanischen oder chemischen Verarbeitung, Umwandlung oder Herstellung anorganischer oder organischer Stoffe oder von Gegenständen bestehen, einschließlich kundenspezifische Herstellungsdienstleistungen.
Für die Zwecke der Klassifizierung wird die Herstellung oder Fertigung von Waren nur in den Fällen als Dienstleistung angesehen, in denen sie auf Rechnung einer anderen Person auf deren Bestellung und nach deren Vorgaben erfolgt.
Wird die Herstellung nicht im Rahmen einer auf die Kundenbedürfnisse oder den Vorgaben des Kunden angepassten Bestellung vorgenommen, dann ist sie im Allgemeinen den hauptsächlichen geschäftlichen Aktivitäten oder Handelswaren des Herstellers nachgeordnet.
Wird der Stoff oder Gegenstand durch denjenigen an Dritte vertrieben, der ihn verarbeitet, umgewandelt oder hergestellt hat, so wird dies im Allgemeinen nicht als Dienstleistung angesehen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Dienstleistungen in Bezug auf die Umwandlung eines Gegenstandes oder Stoffes sowie jedes Verfahren, das eine Änderung seiner Grundeigenschaften zur Folge hat, z.B. das Färben eines Kleidungsstückes; diese Umwandlungsdienstleistungen werden auch in Klasse 40 eingeordnet, wenn sie im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten erbracht werden, z.B. Verchromen von Stoßstangen eines Automobils;
- Dienstleistungen der Materialbearbeitung wie sie bei der Herstellung eines Stoffes oder Gegenstandes, ausgenommen Bauwerken vorkommen, z.B. Dienstleistungen wie das Zuschneiden, Formen, Polieren durch Abschleifen oder das Überziehen mit Metall;
- Verbinden von Materialien, z.B. Löten oder Schweißen;
- Verarbeitung und Behandlung von Lebensmitteln, z.B. Zerkleinern von Früchten, Mahlen von Getreide, Koservierung von Nahrungsmitteln und Getränken, Räuchern von Nahrungsmitteln, Einfrieren von Lebensmitteln;
- kundenspezifische Herstellung von Waren auf Bestellung und nach den Vorgaben des Kunden (wobei zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Ämter die Angabe der hergestellten Waren verlangen), z.B. kundenspezifische Herstellung von Automobilen;
- Dienstleistungen eines Zahntechnikers;
- Quilten [Übersteppen], Sticken, Maßschneidern, Färben von Textilien, Appretieren von Textilien.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Dienstleistungen, die keine Änderung der Grundeigenschaften eines Gegenstandes oder Stoffes zur Folge haben, z.B. Möbelpflegearbeiten oder Reparaturdienstleistungen (Kl. 37);
- Dienstleistungen im Bauwesen, z.B. Maler- und Gipserarbeiten (Kl. 37);
- Reinigungsarbeiten, z.B. Waschen von Wäsche, Reinigung von Fenstern, Innen- und Außenreinigung von Gebäuden (Kl.37);
- Rostschutzarbeiten, z.B. Rostschutzbehandlung von Fahrzeugen (Kl. 37);
- bestimmte Dienstleistungen zur Individualisierung, z.B. die kundenspezifische Lackierung von Automobilen (Kl. 37);
- Dekorieren von Nahrungsmitteln, künstlerisches Gestalten von Lebensmitteln (Kl. 43).
Klasse 41
- Erziehung
- Ausbildung
- Unterhaltung
- sportliche und kulturelle Aktivitäten
Klasse 41 – erläuternde Anmerkung
Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen, die alle Formen der Erziehung oder
Ausbildung umfassen, Dienstleistungen, die grundsätzlich der Unterhaltung, dem Vergnügen
oder der Erholung des Menschen dienen sollen, sowie öffentliche Präsentationen von
Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke, Organisation und
Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Symposien; - Dienstleistungen von Übersetzern und Dolmetschern;
- Herausgabe von Büchern und Texten, ausgenommen Werbetexte;
- Dienstleistungen eines Zeitungsreporters, Erstellen von Bildreportagen;
- Fotografie;
- Filmregie und Filmproduktion, ausgenommen für Werbefilme;
- Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen, erbracht von Vergnügungsparks,
Zirkussen, Zoos, Kunstgalerien und Museen; - Dienstleistungen eines Sport- und Fitnesstrainers;
- Tierdressur;
- online angebotene Spieldienstleistungen;
- Durchführen von Glücksspielen, Veranstaltung von Lotterien;
- Eintrittskartenreservierung und -Vorverkauf für Unterhaltungs-, Bildungs- und
Sportveranstaltungen; - Verfassen von bestimmten Texten, z. B. Verfassen von Filmdrehbüchern, Songwriting
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke (Kl. 35);
- Verfassen und Herausgabe von Werbetexten (Kl. 35);
- Dienste von Presseagenturen (Kl. 38);
- Ausstrahlung von Rundfunksendungen und Fernsehprogrammen (Kl. 38);
- Videokonferenzdienstleistungen (Kl. 38);
- Verfassen technischer Texte (Kl. 42);
- Dienstleistungen einer Kinderkrippe (Kl. 43);
- Dienstleistungen von Heilbädern oder Thermalbädern (Kl. 44);
- Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern (Kl. 45).
Klasse 42
- wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen
- industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners;
- Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen;
- Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software
Klasse 42 – erläuternde Anmerkung
Klasse 42 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die sich auf theoretische und praktische Aspekte komplexer Tätigkeitsfelder beziehen, z.B. wissenschaftliche Labordienstleistungen, Dienstleistungen von Ingenieuren, Programmieren von Computern, Dienstleistungen von Architekten oder Innenarchitekten.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Dienstleistungen von Ingenieuren und Wissenschaftlern, die sich mit Bewertungen, Schätzungen, Untersuchungen und Gutachten im Bereich der Wissenschaft und der Technologie befassen, einschließlich technologische Beratung;
- Computerdienstleistungen und technologische Dienstleistungen zur Sicherung von Computerdaten sowie persönlichen und finanziellen Informationen und zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen auf Daten und Informationen, z.B. Dienstleistungen zum Schutz vor Computerviren, Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung, elektronische Überwachung von personenbezogenen Daten zur Erkennung von Identitätsdiebstahl über das Internet;
- Software as a Service [SaaS], Platform as a Service [PaaS];
- wissenschaftliche Forschungsdienstleistungen zu medizinischen Zwecken;
- Architektur- und Stadtplanungsdienstleistungen;
- bestimmte Dienstleistungen, z.B. Industriedesign, Design von Computersoftware und Computersystemen, Innenarchitektur, Verpackungsdesign, Grafikerdienstleistungen, Dienstleistungen von Modedesignern;
- Vermessungswesen;
- Explorationsdienstleistungen auf dem Gebiet der Öl-, Gas- und Bergbauindustrie.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte Forschungsdienstleistungen, z.B. Nachforschungen und Bewertungen in Geschäftsangelegenheiten (Kl. 35), Marktforschung (Kl. 35), Finanzrecherche (Kl. 36), Ahnenforschung (Kl. 45), Rechtsrecherche (Kl. 45);
- Wirtschaftsprüfung (Kl. 35);
- Dateienverwaltung mittels Computern (Kl. 35);
- finanzielle Schätzungen (Kl. 36);
- Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen (Kl. 37);
- Aufstellung, Wartung und Reparatur von Computerhardware (Kl. 37);
- Tontechnik-Dienstleistungen (Kl. 41);
- bestimmte Designdienstleistungen, z.B. Dienstleistungen von Landschaftsarchitekten (Kl. 44);
- medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen (Kl. 44);
- juristische Dienstleistungen (Kl. 45).
Klasse 43
- Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Klasse 43 – erläuternde Anmerkung
Die Klasse 43 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der
Zubereitung von Speisen und Getränken für den Verzehr erbracht werden, sowie
Dienstleistungen für die Beherbergung von Gästen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Reservierung zeitweiliger Unterkunft, z. B. Zimmerreservierung in Hotels;
- Dienstleistungen von Tierpensionen;
- Vermietung von Versammlungsräumen, Zelten und transportablen Bauten;
- Dienstleistungen von Alten- und Seniorenheimen;
- Dienstleistungen von Kinderkrippen;
- Dekorieren von Nahrungsmitteln, künstlerisches Gestalten von Lebensmitteln;
- Vermietung von Kochgeräten;
- Vermietung von Stühlen, Tischen, Tischwäsche, Gläsern;
- Shisha-Lounge-Dienstleistungen;
- Dienstleistungen eines Mietkochs.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Geschäftsführung von Hotels (Kl. 35);
- Vermietung von Immobilien wie Häuser oder Wohnungen, die für die Wohnnutzung bestimmt sind (Kl. 36);
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Reinigungsdienstleistungen) (Kl. 37);
- Reservierungsdienstleistungen für Reisen und Transport (Kl. 39);
- Bierbrauen und Weinherstellung für Dritte; kundenspezifische Herstellung von Brot (Kl. 40);
- Räuchern von Nahrungsmitteln, Konservierung von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40);
- Erziehungs-, Unterrichts- und Unterhaltungsdienstleistungen, einschließlich solcher, die zusätzlich die Beherbergung oder die Verpflegung mit Lebensmitteln und Getränken umfassen, durch z. B. Internate, Kindergärten, Sportcamps, Diskotheken und Nachtclubs (Kl. 41);
- Betrieb eines Museums (Kl. 41);
- Dienstleistungen von Erholungs- und Pflegeheimen (Kl. 44);
Klasse 44
- medizinische Dienstleistungen
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere
- Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft
Klasse 44 – erläuternde Anmerkung
Die Klasse 44 enthält im Wesentlichen die medizinische Versorgung einschließlich Alternativmedizin, Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, erbracht durch Personen oder Unternehmen sowie Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, der Aquakultur, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Dienstleistungen von Krankenhäusern;
- Telemedizin-Dienstleistungen;
- zahnärztliche, optometrische Dienstleistungen und Dienstleistungen für die psychische Gesundheit;
- Dienstleistungen einer medizinischen Klinik und medizinische Analysen für Diagnose- und Behandlungszwecke durch medizinische Labors, wie Röntgenaufnahmen und Blutproben;
- therapeutische Dienstleistungen, z.B. Physiotherapie und Logopädie;
- pharmazeutische Beratung und Zubereitung von Rezepturen in Apotheken;
- Dienstleistungen von Blutbanken und Gewebebanken für menschliche Gewebe;
- Dienstleistungen von Kuranstalten, Rehabilitationskliniken und Erholungsheimen;
- Diät- und Ernährungsberatung;
- Dienstleistungen von Heilbädern oder Thermalbädern;
- künstliche Besamung und In-vitro-Befruchtung;
- Aufzucht von Tieren;
- Tierpflege;
- Piercen und Tätowieren;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gartenbau, z.B. Dienstleistungen von Baum- und Pflanzenschulen, Landschaftsgestaltung, Rasenpflege;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Floristik, z.B. Blumenbinden, Kranzbindearbeiten;
- Unkrautvernichtung, Ungeziefervernichtung und Schädlingsbekämpfung für Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Schädlings- und Ungeziefervernichtung, ausgenommen für Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft (Kl. 37);
- Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen (Kl. 37);
- Krankentransporte (Kl. 39);
- Schlachten von Tieren und Tierpräparation (Kl. 40);
- Fällen und Verarbeiten von Holz (Kl. 40);
- Tierdressur (Kl. 41);
- Dienstleistungen von Fitnessklubs (Kl. 41);
- wissenschaftliche Forschungen für medizinische Zwecke (Kl. 42);
- Betrieb von Tierpensionen (Kl. 43);
- Dienstleistungen von Altersheimen (Kl. 43);
- Bestattungsdienstleistungen (Kl. 45).
Klasse 45
- juristische Dienstleistungen
- Sicherheitsdienste zum physischen Schutz von Sachgütern oder Personen
- Dating-Dienstleistungen, Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet
- Bestattungsdienste
- Babysitting
Klasse 45 – erläuternde Anmerkung
Klasse 45 enthält im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Sicherheitsdienste sowie
bestimmte von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend
individuelle Bedürfnisse.
Diese Klasse enthält insbesondere:
- Schlichtungs- und Mediationsdienstleistungen;
- Registrierung von Domainnamen;
- Prüfung auf Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Bestimmungen;
- Nachforschungen und Überwachungen bezüglich der physischen Sicherheit von Personen und der Sicherheit von Sachgütern, z. B. Wachdienste, Dienstleistungen von Detektiven; Nachforschungen über Personen, Sicherheitskontrollen von Gepäck;
- Dienstleistungen zu Gunsten von Personen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Anlässen, z. B. Begleitung von Personen als Gesellschafter, Planung und Vorbereitung von Hochzeitsfeiern;
- Durchführung religiöser Zeremonien, Durchführung von Bestattungen;
- Hüten von Heimtieren, Ausführen von Hunden;
- Vermietung von Bekleidungsstücken.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte von Dritten erbrachte Vermietungsdienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, wenn die mittels der vermieteten Gegenstände erbrachten Dienstleistungen zu einer anderen Klasse gehören, z. B. Vermietung von Wohnungen (Kl. 36), Autovermietung (Kl. 39), Vermietung von Gästezimmern (Kl. 43);
- Reisebegleitung (Kl. 39);
- Sicherheitstransporte, z. B. bewachter Transport von Wertsachen, Transport in gepanzerten Fahrzeugen (Kl. 39);
- Party-Planung (Kl. 41);
- Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und der Ausbildung in allen Formen, einschließlich religiöse Erziehung (Kl. 41);
- Dienstleistungen, die grundsätzlich der Unterhaltung, dem Vergnügen oder der Erholung von Personen dienen (Kl. 41);
- Beratung auf dem Gebiet der Computer- und Internetsicherheit sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung (Kl. 42);
- Bereitstellung von Dienstleistungen der medizinischen Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege von Menschen und Tieren (Kl. 44).;