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Die Kennfadenmarke ist eine Marke, die vom klassischen Bild einer Marke sehr weit abweicht.

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Kennfadenmarke

Die Kennfadenmarke besteht aus herkunftskennzeichnenden Markierungen entlang der Länge von Waren, die nach Längeneinheiten verkauft und dazu regelmäßig abgeschnitten werden.

Kennfadenmarken verlaufen dementsprechend regelmäßig parallel zur Länge der gekennzeichneten Ware und bestehen typischerweise z.B. in farbigen Streifen, Fäden oder Webkantenflächen auf Textilien, Seilen, Schläuchen, Drähten, Kabeln, Glasstäben, Röhren, Geweben, Folien oder ähnlichen Gegenständen angebracht sind.

So werden z.B. in mehradrige Stromkabeln neben den einzelnen Leitungen oft farbige Fäden eingezogen. Daran kann der Elektriker, auch wenn nur das Ende des Kabels und nicht der Aufdruck auf der Mantelung sichtbar ist, erkennen, um welche Marke es sich handelt.

Zur Anmeldung einer Kennfadenmarke ist neben der Markendarstellung in der Regel eine Markenbeschreibung beifügen. Diese Markenbeschreibung dient bei Kennfadenmarken dazu, die genaue Art und Position des Kennfadens auf der Ware zu beschreiben, sofern diese Angaben nicht aus der Markendarstellung hervorgehen.

Unterscheidungskraft

Wie bei allen Markenarten ist auch bei der Kennfadenmarke das Vorliegen von Unterscheidungskraft Voraussetzung für die Eintragung. Dabei ist bei Kennfadenmarken in besonderem Ausmaß auf die Kennzeichnungsgewohnheiten und eine darauf beruhende Verkehrsauffassung der angesprochenen Verkehrskreise abgestellt werden. So ist einem Elektriker klar, dass die bunten Fäden in einem Stromkabel nicht bloß der Dekoration dienen.

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Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Kennfadenmarke

Sie wollen eine Kennfadenmarke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren einer Kennfadenmarke finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Zuletzt aktualisiert: 19.07.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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