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Im Radio, im Fernsehen, in Podcasts und in Videos sind Klänge ein wichtiges Erkennungsmerkmal von Marken.

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Klangmarke / Hörmarke

Eine Klangmarke, auch Hörmarke genannt, besteht aus Tönen oder Melodien.

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Voraussetzungen

Früher mussten auch Klangmarken grafisch darstellbar sein. Das war bei Melodien weitgehend unproblematisch, nicht jedoch bei Alltagsgeräuschen. Dieses Erfordernis ist mittlerweile weggefallen. Die grafische Darstellung einer Klangmarke erfolgt in Notenschrift oder Sonagramm. Ebenso zulässig ist die Einreichung als digitale Tondatei.

Unterscheidungskraft

Einer Klangmarke muss – wie jeder Marke – auch abstrakte Unterscheidungseignung zukommen. Dies wird bei langen, kaum einprägsamen Melodien nicht der Fall sein. Umgekehrt sind auch Klangmarken, welche nur aus einem einzigen Ton bestehen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig. Auch die bloße akustische Wiedergabe eines Textes durch Gesang wird regelmäßig nicht als markenfähig angesehen. Etwas anderes ist es, wenn der Gesang zusätzlich mit einer Melodie unterlegt wird – hier kommt der Klangmarke regelmäßig abstrakte Unterscheidungseignung zu.

Waren und Dienstleistungen dürfen auch nicht durch die Klangmarke beschrieben werden. Beispielsweise ist das Muhen einer Kuh nicht unterscheidungskräftig für Milch.

Beispiele

Eine der bekanntesten Klangmarken ist die Tüdeldüdü-Melodie der Deutschen Telekom AG. Andere eingetragene Klangmarken sind etwa das Brüllen des MGM-Löwen oder das Knallen eines Sektkorkens der Henkell & Co. Sektkellerei KG.

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Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Klangmarke / Hörmarke

Sie wollen eine Klangmarke / Hörmarke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Zuletzt geändert: 12.02.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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