Internationale IR-Marke
Internationale Registrierung (IR)
Über eine internationale Registrierung (IR) bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf ist eine vereinfachte internationale Anmeldung in Form der IR-Marke möglich.
Madrider System
Grundlage für die Internationale Registrierung ist das Madrider System. Das Madrider System basiert auf zwei vertraglichen Übereinkünften, dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA).
Teilnehmende Staaten
Das Madrider System hat derzeit 108 Mitglieder und deckt 124 Staaten ab. Dies sind: Ägypten, Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich), Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Kasachstan, Kirgistan, Süd-Korea, Kroatien, Kuba, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Montenegro, Marokko, Mazedonien (FYR), Moldawien (Moldau), Niederlande, Niederländische Antillen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Sambia, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Vietnam, Zypern.
Zudem können dank der Mitgliedschaft der African Intellectual Property Organization (OAPI) auch deren Mitglieder über das Madrider System registriert werden. Dies sind Äquatorial-Guinea, Bénin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kongo, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Tschad, Togo und die Zentralafrikanische Republik.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlVoraussetzung
Die Voraussetzung für die internationale Registrierung ist das Vorliegen einer bereits registrierten Marke, die als Basismarke für die internationale Registrierung dient. Dies kann eine nationale Marke oder auch eine Unionsmarke sein.
Mit der internationalen Registrierung wird der Schutz der Basismarke auf die bei der internationalen Registrierung ausgewählten Staaten erstreckt.
Geografischer Umfang
Bei der internationalen Registrierung ist anzugeben, auf welche Staaten der Schutz der Marke erstreckt werden soll. Derzeit stehen 124 Staaten zur Auswahl.
Die internationale Registrierung ist daher keine “weltweit gültige” Marke, sondern eine Art Baukastensystem, wo die gewünschten Länder ausgewählt werden können.
Verfahren
Die Antrag auf Internationale Registrierung kann direkt bei der WIPO oder über das Markenamt, bei welchem die zugrundeliegende Marke registriert wurde, eingereicht werden. Im Fall der Einreichung beim Markenamt der zugrundeliegenden Marke leitet dieses den Antrag an die WIPO weiter.
Die WIPO prüft den Antrag und trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein. Anschließend veröffentlicht die WIPO die Registrierung in der “Gazette des marques internationales”. Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt.
Ab diesem Zeitpunkt haben die Markenämter der betroffenen Staaten innerhalb eines Jahres (im Einzelfall auch innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, bietet die Internationale Registrierung die vollen Rechte einer nationalen Marke.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Aufgrund der langen Vorlaufzeit bei internationalen Markenvorhaben ist es besonders wichtig, frühzeitig an die Markenanmeldung zu denken."
Schutzdauer
Der Schutz einer Unionsmarke gilt für die Dauer von 10 Jahren und ist beliebig oft durch Bezahlung der Erneuerungsgebühr um weitere 10 Jahre verlängerbar.
Gebühren
Die Gebühren hängen von der Anzahl der zu registrierenden Klassen und den ausgewählten Staaten ab. Die Gebühren unterscheiden sich von Staat zu Staat. Alle Gebühren sind in Schweizer Franken angegeben und unterliegen daher aus deutscher bzw. österreichischer Sicht Währungsschwankungen.
Anwaltskosten
Unsere Kosten für die Internationale Registrierung von Marken hängen ebenfalls von der Anzahl der ausgewählten Staaten ab. Wird die internationale Registrierung gleich im Paket mit der Registrierung der Basismarke beauftragt, verursacht die Internationale Registrierung aufgrund der erzielbaren Synergien zumeist nur sehr überschaubare Mehrkosten.
Vorteile der internationalen Registrierung
Die Hauptvorteile der internationalen Markenanmeldung sind das Wegfallen des Erfordernisses einer Zustelladresse bzw. eines Rechtsvertreters in den jeweiligen Staaten, die zentrale Möglichkeit zur Anmeldung und Gebührenzahlung.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlAlternative: EU Unionsmarke
Speziell in Europa ist es deutlich günstiger, eine Unionsmarke anzumelden als eine internationale Registrierung einzelner EU-Staaten vorzunehmen. Dennoch ist die Internationale Marke auch in Europa wichtig:
Ist die Registrierung einer Unionsmarke nicht möglich, weil in einzelnen EU-Staaten frühere nationale Marke entgegenstehen, dann ist dieses Problem durch eine internationale Registrierung der anderen Staaten lösbar.
Die internationale Registrierung für mehrere EU-Staaten ist zwar deutlich teurer als eine EU-Marke, reduziert aber das Risiko einer Kollision mit früheren Marken aufgrund des geringeren geografischen Geltungsbereichs deutlich.
Nicht alle europäischen Staaten sind Mitglieder der EU. Die prominentesten Beispiele sind die Schweiz und Großbritannien. Der einfachste Weg zu einem Markenschutz in diesen Nicht-EU-Staaten ist eine internationale Markenregistrierung.