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Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung

Die Regelung zur Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung erklärt, wie ein Gericht vorgeht, wenn jemand nachträglich wegen einer weiteren Tat verurteilt wird. Das Gericht bildet gedanklich die Strafe, die bei gemeinsamer Verurteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre, zieht davon die bereits verhängte Strafe ab und spricht gegebenenfalls eine Zusatzstrafe aus. Typische Probleme entstehen bei getrennten Verfahren, bedingt nachgesehenen Urteilen und unklaren Verbüßtheitszeiten. Verteidigung muss deshalb frühzeitig Vollstreckungs- und Urteilskopien sichern, um Mehrbelastungen zu verhindern.

§ 40 StGB bestimmt, dass eine Zusatzstrafe so bemessen wird, dass die Summe aller Strafen der Strafe entspricht, die bei gemeinsamer Aburteilung verhängt worden wäre.

Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung: was eine Zusatzstrafe ist und wie Gericht die Summe der Strafen bildet.

Grundsatz

Das Gericht muss bei nachträglicher Verurteilung die bereits verhängte Strafe berücksichtigen. Es ermittelt zuerst die hypothetische Gesamtstrafe für alle Taten, zieht die frühere Strafe ab und bestimmt aus dem verbleibenden Rest die Zusatzstrafe. Ergibt die hypothetische Gesamtstrafe keinen höheren Betrag als die frühere Strafe, verzichtet das Gericht auf eine Zusatzstrafe.

Bedeutung

Die Vorschrift verhindert Doppelbestrafung und wahrt die Verhältnismäßigkeit. Sie sorgt dafür, dass eine Person nicht mehrfach und unverhältnismäßig für vergleichbare Verfehlungen bestraft wird, nur weil die Verfahren zeitlich oder organisatorisch getrennt liefen. Für Betroffene kann das bedeuten, dass später verhängte Sanktionen ganz oder teilweise entfallen.

Berücksichtigung in der Praxis

Das Gericht stellt die hypothetische Gesamtstrafe unter Einbeziehung der allgemeinen Strafzumessungsregeln fest. Es berücksichtigt Milderungs- und Erschwerungsgründe, Werte- und Schadenssummen sowie gegebenenfalls Vorhaftzeiten. Fehler bei der Feststellung der Verbüßtheit oder bei der Fristanwendung bieten Ansatzpunkte für Rechtsmittel.

Zentrale Regeln

Praxisbeispiele

Gerichte ordnen Zusatzstrafen an, wenn die gedankliche Gesamtstrafe die frühere Strafe übersteigt; in anderen Fällen verzichten sie auf eine Zusatzstrafe. Häufig zeigen Entscheidungen, dass genaue Vollstreckungsnachweise und die Dokumentation von Vorhaftzeiten entscheidend sind.

Verhältnis zu verwandten Vorschriften

§ 40 StGB ergänzt die Regeln zur Zusatzstrafe in § 31 StGB und wirkt mit den allgemeinen Strafzumessungsregeln zusammen. Bei der praktischen Anwendung muss das Gericht die Qualifikationen, das Zusammentreffen von Taten und die Wertzusammenrechnung transparent darstellen, damit die Entscheidung in Berufung oder Revision überprüfbar bleibt.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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